Gesetzes-Novelle: Der 350-Megawatt-Deckel soll noch vor der Sommerpause aus dem EEG verschwinden  

Eigentlich hätte eine Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erstmals zum 1. Januar 2003 angestanden. Doch da niemand weiß, wer nach der Bundestagswahl im Herbst die Regierung stellen wird, soll die Novellierung jetzt vorgezogen werden.
Wichtigste Änderung: Die Vergütungspflicht für Solarstrom soll über die 350-Megawatt-Grenze hinaus bestehen bleiben.

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Eile geboten: Hermann Scheer will die Optimierung des EEG noch in dieser Legislaturperiode versuchen. Bernd Hirschl vom IÖW (rechts) musste deswegen den vom Wirtschaftsministerium beauftragten Erfahrungsbericht rund drei Monate eher als geplant vorstellen.

Das Gesetz hat sich im großen und
ganzen bewährt. Es knirscht nur an manchen Ecken.« Mit diesen Worten leitete Hermann Scheer, SPD-Bundestagsabgeordneter und Eurosolar-Präsident die Fachtagung »Das Erneuerbare-Energien-Gesetz – Zwischenbilanz und Perspektiven« ein. Die zweitägige, von Eurosolar organisierte Veranstaltung, fand am 16. und 17. Februar in Bonn statt und sollte dazu dienen, mit den Fachverbänden die Novellierung des EEG abzustimmen. Deren Vertreter kamen zahlreich und mit noch mehr Änderungswünschen im Gepäck.
Wo es im einzelnen knirscht:
Einen Schwerpunkt der Diskussion nahm die Frage der Einspeiseverträge ein. Rechtsanwalt Reinhard Nierer (»Wir vertreten nur Einspeiser, keine Stadtwerke oder Netzbetreiber«) von der Berliner Kanzlei Luther Willma Buchholz berichtete von bösen Erfahrungen: »Das Vehikel, dass ein Vertrag erforderlich ist, wird von Netzbetreibern dazu benutzt, Projekte zu verschleppen und zu verhindern. « Sein Vorschlag: »Ein gesetzliches Schuldverhältnis im Gesetz verankern.« Dazu würde es reichen, in Paragraf drei den folgenden Satz zu ergänzen: »Netzanschluss, Netzausbau und Einspeisung erfolgen auf der Grundlage eines gesetzlichen Schuldverhältnisses. Die Vergütung aufgrund dieses Gesetzes ist jeweils am Monatsende zur Zahlung fällig.« Peter Salje, Professor für Zivil- und Wirtschaftsrecht an der Universität Hannover und ausgewiesener EEG-Experte war dagegen der Ansicht, dass bereits nach der derzeitigen Fassung kein Vertrag notwendig sei – eine Auffassung, die durch ein kurz zuvor gefälltes Urteil des Amtsgerichts Hamburg gestützt wird (Seite 27). Zudem würde das Problem durch Nierers Vorschlag nicht gelöst, da der Einspeisevertrag nicht der einzige Vertrag sei, den ein Netzbetreiber verlangen könne: »Man müsste dann ins EEG schreiben, ‘auch zusätzliche Verträge dürfen nicht mehr geschlossen werden’«, so sein ironischer Kommentar. Sein Vorschlag: »Der Anlagenbetreiber muss den Vertrag bringen«.


Diskutiert wurde auch über die in Paragraf zehn vorgesehene Clearingstelle, die laut Gesetz die Aufgabe der »Klärung von Streitigkeiten« hat. Andreas Jung, Abteilungsleiter Erneuerbare Energien im Bundeswirtschaftsministerium und mit der Organisation der Clearingstelle betraut, berichtete über zähe und schwierige Vermittlungsarbeit zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Gerade mal zu zwei Streitfragen hätten bisher Kompromisse erarbeitet werden können: »Die Clearingstelle ist nicht dazu da, Ansprüche von Anlagenbetreibern durchzusetzen,« dämpft er zu hohe Erwartungen. Eine Einstellung, die Rechtsanwalt Peter Becker von der Marburger Kanzlei Becker Büttner Held nicht teilt: »Die Clearingstelle sollte kein Moderator sein, sondern den Betreibern helfen.« Und: »Was das Wirtschaftsministerium macht ist Rechtsverweigerung.« Einen Vorwurf, den Jung zurück wies: »Ansprüche können nur über Gerichte durchgesetzt werden.« Ein weiteres Problem sei zudem, so der Einwand von Rechtsanwalt Martin Riedel, ebenfalls Kanzlei Becker Büttner Held, allerdings vom Berliner Büro, dass »ein Gericht ohnehin nicht interessiert, was die Clearingstelle sagt.« Die gefunden Kompromisse könnten also jederzeit angefochten und gekippt werden. Für eine Beibehaltung der Clearingstelle nach bisherigem Konzept fand sich kein Befürworter.
Weiterhin wurden Fragen zu den Themenbereichen Netzanschluss, Netzverstärkung und vermiedene Netznutzungsentgelte diskutiert. Hier gab es keine abschliessende Lösungen, dafür viel juristische Fachsimpelei, die Scheer zwischendurch mahnen ließ, »das ganze nicht zu komplex werden zu lassen.«
Ein Änderungsvorschlag fand dagegen bei allen Teilnehmern diskussionslose Zustimmung: Der 350-Megawatt-Deckel, der das Wachstum der Photovoltaikbranche bedroht, muss ersatzlos gestrichen werden.


Das Schachern um mögliche Anpassungen von Vergütungssätzen wurde dagegen – auf ausdrücklichen Wunsch von Hermann Scheer – ausgeklammert: »An alle, die sich für erneuerbare Energien engagieren, habe ich eine eindringliche Bitte: keine öffentliche Debatte über Vergütungssätze.« Er selbst wolle sich ebenfalls daran halten: »Bis die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen sind, hört man von mir keinen Betrag.« Lediglich Reinhard Nierer bemerkte zur Vergütung von Solarstrom, dass die derzeit gezahlten 48 Cent deutlich zu niedrig seien: »Wünschenswert wären zumindest 80 Cent pro Kilowattstunde.«
Wie genau die Novellierung vollzogen werden soll, wurde nicht öffentlich erörtert. Denkbar sind jedoch zwei Möglichkeiten, um innerhalb der nächsten drei Monate – und damit vor der parlamentarischen Sommerpause – zum Erfolg zu kommen. Zum einen gibt es den klassischen Weg über die üblichen drei Lesungen im Bundestag, wobei der Bundesrat diesmal außen vor bleiben soll.


Eine zweite Möglichkeit stellt das Vehikel eines Artikelgesetzes dar. Hierzu würden die zu ändernden Passagen an die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gehängt, das bereits die erste Lesung hinter sich hat. Da die Novellierung des EnWG schon weit gediehen ist, könnte sich dieser Weg sogar als der schnellere erweisen.
Warum die Eile? »Das Gesetz ist kein Selbstläufer. Und Stoiber hat das Zurückrudern bei erneuerbaren Energien schon angekündigt,« so Hans-Josef Fell, Bundestagsabgeordneter der Grünen und Wegbereiter des EEG.
Ob sich der ambitionierte Plan durchsetzen lässt, wird sich, so Scheer, in den nächsten Wochen zeigen: »Es wird davon abhängen, wie reif die Branche ist, sachlich zu diskutieren.«

 


 

Anne Kreutzmann
© PHOTON, 19. Februar 2002
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