
Gesetzes-Novelle:
Der 350-Megawatt-Deckel soll noch vor der Sommerpause aus dem EEG
verschwinden
Eigentlich hätte eine
Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erstmals zum 1. Januar
2003 angestanden. Doch da niemand weiß, wer nach der Bundestagswahl im
Herbst die Regierung stellen wird, soll die Novellierung jetzt
vorgezogen werden.
Wichtigste Änderung: Die Vergütungspflicht für Solarstrom soll über die
350-Megawatt-Grenze hinaus bestehen bleiben.
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© Solar
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Eile
geboten: Hermann Scheer will die Optimierung des EEG
noch in dieser Legislaturperiode versuchen. Bernd
Hirschl vom IÖW (rechts) musste deswegen den vom
Wirtschaftsministerium beauftragten Erfahrungsbericht
rund drei Monate eher als geplant vorstellen. |
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Das Gesetz hat sich
im großen und
ganzen bewährt. Es knirscht nur an manchen Ecken.« Mit diesen Worten
leitete Hermann Scheer, SPD-Bundestagsabgeordneter und
Eurosolar-Präsident die Fachtagung »Das Erneuerbare-Energien-Gesetz –
Zwischenbilanz und Perspektiven« ein. Die zweitägige, von Eurosolar
organisierte Veranstaltung, fand am 16. und 17. Februar in Bonn statt
und sollte dazu dienen, mit den Fachverbänden die Novellierung des EEG
abzustimmen. Deren Vertreter kamen zahlreich und mit noch mehr
Änderungswünschen im Gepäck.
Wo es im einzelnen knirscht:
Einen Schwerpunkt der Diskussion nahm die Frage der Einspeiseverträge
ein. Rechtsanwalt Reinhard Nierer (»Wir vertreten nur Einspeiser,
keine Stadtwerke oder Netzbetreiber«) von der Berliner Kanzlei Luther
Willma Buchholz berichtete von bösen Erfahrungen: »Das Vehikel, dass
ein Vertrag erforderlich ist, wird von Netzbetreibern dazu benutzt,
Projekte zu verschleppen und zu verhindern. « Sein Vorschlag: »Ein
gesetzliches Schuldverhältnis im Gesetz verankern.« Dazu würde es
reichen, in Paragraf drei den folgenden Satz zu ergänzen:
»Netzanschluss, Netzausbau und Einspeisung erfolgen auf der Grundlage
eines gesetzlichen Schuldverhältnisses. Die Vergütung aufgrund dieses
Gesetzes ist jeweils am Monatsende zur Zahlung fällig.« Peter Salje,
Professor für Zivil- und Wirtschaftsrecht an der Universität Hannover
und ausgewiesener EEG-Experte war dagegen der Ansicht, dass bereits
nach der derzeitigen Fassung kein Vertrag notwendig sei – eine
Auffassung, die durch ein kurz zuvor gefälltes Urteil des Amtsgerichts
Hamburg gestützt wird (Seite 27). Zudem würde das Problem durch
Nierers Vorschlag nicht gelöst, da der Einspeisevertrag nicht der
einzige Vertrag sei, den ein Netzbetreiber verlangen könne: »Man
müsste dann ins EEG schreiben, ‘auch zusätzliche Verträge dürfen nicht
mehr geschlossen werden’«, so sein ironischer Kommentar. Sein
Vorschlag: »Der Anlagenbetreiber muss den Vertrag bringen«.
Diskutiert wurde auch über die in Paragraf zehn vorgesehene
Clearingstelle, die laut Gesetz die Aufgabe der »Klärung von
Streitigkeiten« hat. Andreas Jung, Abteilungsleiter Erneuerbare Energien
im Bundeswirtschaftsministerium und mit der Organisation der
Clearingstelle betraut, berichtete über zähe und schwierige
Vermittlungsarbeit zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Gerade mal zu
zwei Streitfragen hätten bisher Kompromisse erarbeitet werden können:
»Die Clearingstelle ist nicht dazu da, Ansprüche von Anlagenbetreibern
durchzusetzen,« dämpft er zu hohe Erwartungen. Eine Einstellung, die
Rechtsanwalt Peter Becker von der Marburger Kanzlei Becker Büttner Held
nicht teilt: »Die Clearingstelle sollte kein Moderator sein, sondern den
Betreibern helfen.« Und: »Was das Wirtschaftsministerium macht ist
Rechtsverweigerung.« Einen Vorwurf, den Jung zurück wies: »Ansprüche
können nur über Gerichte durchgesetzt werden.« Ein weiteres Problem sei
zudem, so der Einwand von Rechtsanwalt Martin Riedel, ebenfalls Kanzlei
Becker Büttner Held, allerdings vom Berliner Büro, dass »ein Gericht
ohnehin nicht interessiert, was die Clearingstelle sagt.« Die gefunden
Kompromisse könnten also jederzeit angefochten und gekippt werden. Für
eine Beibehaltung der Clearingstelle nach bisherigem Konzept fand sich
kein Befürworter.
Weiterhin wurden Fragen zu den Themenbereichen Netzanschluss,
Netzverstärkung und vermiedene Netznutzungsentgelte diskutiert. Hier gab
es keine abschliessende Lösungen, dafür viel juristische Fachsimpelei,
die Scheer zwischendurch mahnen ließ, »das ganze nicht zu komplex werden
zu lassen.«
Ein Änderungsvorschlag fand dagegen bei allen Teilnehmern
diskussionslose Zustimmung: Der 350-Megawatt-Deckel, der das Wachstum
der Photovoltaikbranche bedroht, muss ersatzlos gestrichen werden.
Das Schachern um mögliche Anpassungen von Vergütungssätzen wurde dagegen
– auf ausdrücklichen Wunsch von Hermann Scheer – ausgeklammert: »An
alle, die sich für erneuerbare Energien engagieren, habe ich eine
eindringliche Bitte: keine öffentliche Debatte über Vergütungssätze.« Er
selbst wolle sich ebenfalls daran halten: »Bis die parlamentarischen
Beratungen abgeschlossen sind, hört man von mir keinen Betrag.«
Lediglich Reinhard Nierer bemerkte zur Vergütung von Solarstrom, dass
die derzeit gezahlten 48 Cent deutlich zu niedrig seien: »Wünschenswert
wären zumindest 80 Cent pro Kilowattstunde.«
Wie genau die Novellierung vollzogen werden soll, wurde nicht öffentlich
erörtert. Denkbar sind jedoch zwei Möglichkeiten, um innerhalb der
nächsten drei Monate – und damit vor der parlamentarischen Sommerpause –
zum Erfolg zu kommen. Zum einen gibt es den klassischen Weg über die
üblichen drei Lesungen im Bundestag, wobei der Bundesrat diesmal außen
vor bleiben soll.
Eine zweite Möglichkeit stellt das Vehikel eines Artikelgesetzes dar.
Hierzu würden die zu ändernden Passagen an die Novellierung des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gehängt, das bereits die erste Lesung
hinter sich hat. Da die Novellierung des EnWG schon weit gediehen ist,
könnte sich dieser Weg sogar als der schnellere erweisen.
Warum die Eile? »Das Gesetz ist kein Selbstläufer. Und Stoiber hat das
Zurückrudern bei erneuerbaren Energien schon angekündigt,« so Hans-Josef
Fell, Bundestagsabgeordneter der Grünen und Wegbereiter des EEG.
Ob sich der ambitionierte Plan durchsetzen lässt, wird sich, so Scheer,
in den nächsten Wochen zeigen: »Es wird davon abhängen, wie reif die
Branche ist, sachlich zu diskutieren.«
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