
Kapitalerhöhung der
S.A.G. wird rückabgewickelt
Die am 27. Juli
beendete Kapitalerhöhung der S.A.G. Solarstrom AG muss auf Grund
eines Formfehlers rückabgewickelt werden.
|
 |
|
|

|
©
S.A.G. Solarstrom AG |
| Muss
einen neuen Geschäftsplan entwerfen: S.A.G.-Vorstand
Harald Schützeichel hat durch eine verpatzte
Kapitalerhöhung 42 Millionen Mark weniger als geplant
zu Verfügung. |
|
 |
|
Das gezeichnete
Kapital von insgesamt 42 Millionen Mark soll kurzfristig
zurücküberwiesen werden. Das teilte die S.A.G. Solarstrom AG,
Freiburg, am heutigen Donnerstag in einer ad-hoc-Meldung mit. Bei dem
Formfehler handelt es sich um ein fehlendes Datum, das festlegt, wann
die Kapitalerhöhung beendet ist. Dies habe die Hauptversammlung
versäumt, in der Beschlussvorlage zur Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Fehler sei jedoch erst jetzt im Zuge der Anmeldung der Eintragung
der Kapitalerhöhung bemerkt worden.
Laut S.A.G.-Sprecher
York Ditfurth ist die Zahlungsfähigkeit der S.A.G. nicht gefährdet,
allerdings müssten jetzt einige Projekte wie der Ausbau des
Vertriebsnetzes zurückgestellt werden. Ditfurth sieht die verpatzte
Kapitalerhöhung auch als Chance, »einen neuen Businessplan zu
erarbeiten«. Dieser soll dann alternative Geschäftsfelder enthalten,
»wie beispielsweise den Einstieg in den Handel mit Solarmodulen«.
Der Kurs fiel bis zum Mittag des 6. September auf ein neues Jahrestief
von 4,50 Euro.
Anne Kreutzmann
© PHOTON, 6. September 2001
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags
|