
Die neue
VDEW-Richtlinie
Bis Ende August
2001 soll die »Richtlinie für den Parallelbetrieb von
Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des EVU«
vorliegen. PHOTON erhielt einen Vorabdruck.
Die kommende 4.
Auflage der vom Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) erstellten
»Richtlinie für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit
dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens
(EVU)« löst die 3. Auflage ab, die immerhin noch aus dem Jahre 1991
stammt. Es war also höchste Zeit für eine Überarbeitung, da sich
die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowohl in Bezug auf ihre
Einsatzhäufigkeit als auch in ihrem technischen Aufbau entscheidend
entwickelt hat.
Um es vorweg zu
nehmen: Der große Wurf ist diese Richtlinie nicht. An vielen Stellen
sorgt sie mehr für Verwirrung, als dass sie zur Klärung von im
Grunde einfachen Fragen beiträgt. Schon der auf 81 eng beschriebene
Seiten angewachsene Umfang deutet dies an. Die 3. Auflage kam noch mit
43 Seiten in lockerem Layout aus. Die Zahl der inhaltlichen Punkte hat
sich von 14 auf 34 erhöht. Vor allem die Vermischung von Details, die
mal nur Windparks, mal Wasserkraftwerke, mal PV-Anlagen betreffen,
sorgt für Verwirrung.
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| Keine
Panik
Für
Besitzer einer PV-Anlage ändert sich übrigens
nichts. Für sie gibt es Bestandsschutz, und sie
dürfen ihre Anlage so betreiben wie sie derzeit ist.
Auf keinen Fall sollte man sich von seinem
Netzbetreiber dazu drängen lassen, irgendwelche
Dokumente zu unterzeichnen, die nachträglich die
Gültigkeit der neuen Richtlinie für die eigene
Anlage zum Inhalt haben. Denn sonst würde der
Betreiber freiwillig auf seinen Bestandsschutz
verzichten. |
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Gemäß Punkt 2.2,
Absatz 3 der Richtlinie sollen grundsätzlich nur noch Zähler mit
Rücklaufsperre oder elektronische Zähler mit getrennten Zählwerken
für beide Energieflussrichtungen verwendet werden. Warum
elektromagnetische Zähler mit zwei getrennten Zählwerken nicht mehr
zum Einsatz kommen, wird nicht weiter begründet. Dabei sind gerade
diese Zähler für Betreiber von PV-Anlagen interessant. Sie sind
billiger als elektronische Zähler und benötigen nur einen
Zählerplatz, der oftmals im Zählerschrank noch vorhanden ist. Bei
Verwendung herkömmlicher Zähler mit Rücklaufsperre müssen
zwangsläufig zwei Zähler pro Anlage eingesetzt werden (einer für
die Lieferung, einer für den Bezug). Dies bedeutet in vielen Fällen:
Ein weiterer teurer Zählerschrank muss her.
In Punkt 2.3 wird in
der neuen Richtlinie vom Betreiber erstmals ein Nachweis über die
Kurzschlussfestigkeit der gesamten elektrischen Anlage verlangt. In
welcher Form dieser zu erbringen ist, bleibt offen. Eine Begründung
für diese Forderung bleibt die Richtlinie schuldig.
Viel Arbeit für die
Wechselrichterhersteller könnte in Punkt 2.4.2 der neuen Richtlinie
stecken. Bisher genügte es, wenn die Schutzschaltung zur Verhinderung
einer (ohnehin äußerst unwahrscheinlichen) Einspeisung in ein
abgeschaltetes Netzsegment mit festen Werten arbeitete. Dabei wird von
der Schutzschaltung eine Reihe von elektrischen Größen wie
Netzspannung und Frequenz überwacht, und beim Unter- beziehungsweise
Überschreiten fest vorgegebener Schwellenwerte die Anlage vom Netz
getrennt. Mit der neuen Richtlinie sollen diese festen Schwellenwerte
der Vergangenheit angehören. Stattdessen sollen sie jetzt in einem
bestimmten Bereich frei einstellbar sein. Die Schwellenwerte soll der
jeweilige Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber vorgeben dürfen. Die
Schutzschaltung soll anschließend verplombt oder – bei einem
mikroprozessorgestützten System – mit einem Passwort gegen
unbefugtes Ändern der Schwellenwerte geschützt werden können. Diese
Forderung bedeutet neue Arbeit für die Wechselrichterhersteller, die
mit der dreiphasigen Netzüberwachung arbeiten. Zudem erhöht sie für
den Anlagenbetreiber das Risiko von Stillstandszeiten, da bei immer
engeren Werten die Abschaltzeiten deutlich zunehmen.
Sonderthema ENS
Die Möglichkeit der
Netzüberwachung nach dem Prinzip der Netzimpedanzmessung (ENS), die
von der Berufsgenossenschaft Elektrotechnik und Feinmechanik in der
(zwischenzeitlich ermächtigten, aber noch nicht in Kraft getretenen)
Norm DIN VDE 0126 definiert wurde, hat nun endlich Eingang in die
Richtlinie gefunden. Allerdings fordert der VDEW bei der Verwendung
von entsprechenden Wechselrichtern oder externen ENS-Geräten im
Gegensatz zur Norm eine Prüfung der Funktionsfähigkeit der ENS bei
der erstmaligen Inbetriebnahme. Dies ist um so unverständlicher, als
dass die Norm die Prüfung jeder einzelnen ENS beim Hersteller
verlangt, der über wesentlich besseres Prüfequipment verfügt als
der Installateur vor Ort. Die vom VDEW vorgeschlagene Prüfmethode mit
einem überbrückbaren 0,5 Ohm Widerstand erinnert denn auch mehr an
eine Bastelstunde mit einem Elektrobaukasten als an eine sachkundige
Prüfung.
Die neue Richtlinie
hat leider die große Chance verpasst, zu mehr Transparenz bei den
technischen Modalitäten des Netzanschlusses beizutragen. Stattdessen
wurden bisherige Vorschriften verschärft, neue Modelle wie die ENS
nur halbherzig angenommen und Erleichterungen für den Netzanschluss
nicht vorgenommen. Somit bleibt der Wunsch, bei Anlagen sehr kleiner
Leistung (unter einem Kilowatt) direkt mittels eines Steckers in eine
Steckdose einspeisen zu dürfen, leider nach wie vor unerfüllt.
Andere europäische Länder wie zum Beispiel die Niederlande sind da
schon weiter.
Dir Richtlinie ist
ab Ende August erhältlich bei:
VWEW Energieverlag GmbH
Häusserstraße 36, 69115 Heidelberg
Telefon 062 21 / 90 13 28, Telefax 062 21 / 90 13 41
www.vwew.de
Philippe
Welter
© PHOTON, 15.August 2001
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags
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