Die neue VDEW-Richtlinie

Bis Ende August 2001 soll die »Richtlinie für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des EVU« vorliegen. PHOTON erhielt einen Vorabdruck.

Die kommende 4. Auflage der vom Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) erstellten »Richtlinie für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU)« löst die 3. Auflage ab, die immerhin noch aus dem Jahre 1991 stammt. Es war also höchste Zeit für eine Überarbeitung, da sich die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowohl in Bezug auf ihre Einsatzhäufigkeit als auch in ihrem technischen Aufbau entscheidend entwickelt hat.

Um es vorweg zu nehmen: Der große Wurf ist diese Richtlinie nicht. An vielen Stellen sorgt sie mehr für Verwirrung, als dass sie zur Klärung von im Grunde einfachen Fragen beiträgt. Schon der auf 81 eng beschriebene Seiten angewachsene Umfang deutet dies an. Die 3. Auflage kam noch mit 43 Seiten in lockerem Layout aus. Die Zahl der inhaltlichen Punkte hat sich von 14 auf 34 erhöht. Vor allem die Vermischung von Details, die mal nur Windparks, mal Wasserkraftwerke, mal PV-Anlagen betreffen, sorgt für Verwirrung.

Keine Panik

Für Besitzer einer PV-Anlage ändert sich übrigens nichts. Für sie gibt es Bestandsschutz, und sie dürfen ihre Anlage so betreiben wie sie derzeit ist. Auf keinen Fall sollte man sich von seinem Netzbetreiber dazu drängen lassen, irgendwelche Dokumente zu unterzeichnen, die nachträglich die Gültigkeit der neuen Richtlinie für die eigene Anlage zum Inhalt haben. Denn sonst würde der Betreiber freiwillig auf seinen Bestandsschutz verzichten.

Gemäß Punkt 2.2, Absatz 3 der Richtlinie sollen grundsätzlich nur noch Zähler mit Rücklaufsperre oder elektronische Zähler mit getrennten Zählwerken für beide Energieflussrichtungen verwendet werden. Warum elektromagnetische Zähler mit zwei getrennten Zählwerken nicht mehr zum Einsatz kommen, wird nicht weiter begründet. Dabei sind gerade diese Zähler für Betreiber von PV-Anlagen interessant. Sie sind billiger als elektronische Zähler und benötigen nur einen Zählerplatz, der oftmals im Zählerschrank noch vorhanden ist. Bei Verwendung herkömmlicher Zähler mit Rücklaufsperre müssen zwangsläufig zwei Zähler pro Anlage eingesetzt werden (einer für die Lieferung, einer für den Bezug). Dies bedeutet in vielen Fällen: Ein weiterer teurer Zählerschrank muss her.

In Punkt 2.3 wird in der neuen Richtlinie vom Betreiber erstmals ein Nachweis über die Kurzschlussfestigkeit der gesamten elektrischen Anlage verlangt. In welcher Form dieser zu erbringen ist, bleibt offen. Eine Begründung für diese Forderung bleibt die Richtlinie schuldig.

Viel Arbeit für die Wechselrichterhersteller könnte in Punkt 2.4.2 der neuen Richtlinie stecken. Bisher genügte es, wenn die Schutzschaltung zur Verhinderung einer (ohnehin äußerst unwahrscheinlichen) Einspeisung in ein abgeschaltetes Netzsegment mit festen Werten arbeitete. Dabei wird von der Schutzschaltung eine Reihe von elektrischen Größen wie Netzspannung und Frequenz überwacht, und beim Unter- beziehungsweise Überschreiten fest vorgegebener Schwellenwerte die Anlage vom Netz getrennt. Mit der neuen Richtlinie sollen diese festen Schwellenwerte der Vergangenheit angehören. Stattdessen sollen sie jetzt in einem bestimmten Bereich frei einstellbar sein. Die Schwellenwerte soll der jeweilige Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber vorgeben dürfen. Die Schutzschaltung soll anschließend verplombt oder – bei einem mikroprozessorgestützten System – mit einem Passwort gegen unbefugtes Ändern der Schwellenwerte geschützt werden können. Diese Forderung bedeutet neue Arbeit für die Wechselrichterhersteller, die mit der dreiphasigen Netzüberwachung arbeiten. Zudem erhöht sie für den Anlagenbetreiber das Risiko von Stillstandszeiten, da bei immer engeren Werten die Abschaltzeiten deutlich zunehmen.

Sonderthema ENS

Die Möglichkeit der Netzüberwachung nach dem Prinzip der Netzimpedanzmessung (ENS), die von der Berufsgenossenschaft Elektrotechnik und Feinmechanik in der (zwischenzeitlich ermächtigten, aber noch nicht in Kraft getretenen) Norm DIN VDE 0126 definiert wurde, hat nun endlich Eingang in die Richtlinie gefunden. Allerdings fordert der VDEW bei der Verwendung von entsprechenden Wechselrichtern oder externen ENS-Geräten im Gegensatz zur Norm eine Prüfung der Funktionsfähigkeit der ENS bei der erstmaligen Inbetriebnahme. Dies ist um so unverständlicher, als dass die Norm die Prüfung jeder einzelnen ENS beim Hersteller verlangt, der über wesentlich besseres Prüfequipment verfügt als der Installateur vor Ort. Die vom VDEW vorgeschlagene Prüfmethode mit einem überbrückbaren 0,5 Ohm Widerstand erinnert denn auch mehr an eine Bastelstunde mit einem Elektrobaukasten als an eine sachkundige Prüfung.

Die neue Richtlinie hat leider die große Chance verpasst, zu mehr Transparenz bei den technischen Modalitäten des Netzanschlusses beizutragen. Stattdessen wurden bisherige Vorschriften verschärft, neue Modelle wie die ENS nur halbherzig angenommen und Erleichterungen für den Netzanschluss nicht vorgenommen. Somit bleibt der Wunsch, bei Anlagen sehr kleiner Leistung (unter einem Kilowatt) direkt mittels eines Steckers in eine Steckdose einspeisen zu dürfen, leider nach wie vor unerfüllt. Andere europäische Länder wie zum Beispiel die Niederlande sind da schon weiter.

Dir Richtlinie ist ab Ende August erhältlich bei:

VWEW Energieverlag GmbH
Häusserstraße 36, 69115 Heidelberg
Telefon 062 21 / 90 13 28, Telefax 062 21 / 90 13 41
www.vwew.de

Philippe Welter
© PHOTON, 15.August 2001
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags