Neue VDI-Richtlinie verteuert Solarstromsysteme

Unbemerkt von den meisten Modul- und Wechselrichterherstellern hat eine Arbeitsgruppe des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) einen Richtlinienentwurf zur Installation von Photovoltaikanlagen erstellt. 

Noch ist die Richtlinie »Dezentrale Energiesysteme im Gebäude – Photovoltaik« mit der Nummer VDI 6012 nicht in Kraft. Und vielleicht wird es sie in dieser Fassung auch nie geben: Denn viele Passagen enthalten ungenaue Formulierungen oder machen die Photovoltaik gar unnötig teuer, ohne dass sie deshalb jedoch sicherer würde. Insofern ist bis zum Ende der Einspruchsfrist am 31. Juli dieses Jahres mit fundierter Kritik insbesondere von Wechselrichterherstellern zu rechnen, deren Geräte in vielen Fällen dem Richtlinienentwurf nicht entsprechen.

Erstellt wurde das Papier von einer fünfköpfigen Arbeitsgruppe, der unter anderem Edwin Cunow und Martin Skiba, beide von der Siemens und Shell Solar GmbH, sowie Georg Gerads von der Stolberger Firma Aixcon angehören. Beide Firmen stellen Wechselrichter für Solarstromanlagen her. Daneben haben Willi Vaaßen von der TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH und Tilo Prauschitz von der Universität Konstanz mitgearbeitet.

Herausgekommen ist eine 15-seitige Handlungsanleitung für Installateure, die – wie jede Richtlinie – zwar keinen bindenden Charakter hat, jedoch den Stand der Technik festschreiben will. In einem Schadensfall sollte aber jeder Installateur nachweisen können, dass seine Arbeit eben genau diesem Stand der Technik entspricht, mithin wäre es haftungsrechtlich womöglich bedenklich, sich nicht an diese Richtlinie zu halten. Zudem werden solche Richtlinien später oftmals in Normen umgesetzt – und dann sind sie tatsächlich bindend.

Kritisiert wird an diesem Entwurf vor allem die durchgängige Bezugnahme auf eine vermeintliche Norm zur Netzüberwachung, die DIN VDE 0126. Aber: Diese Norm liegt seit einigen Jahren ebenfalls nur als Entwurf vor, ohne dass ein Inkrafttreten absehbar wäre. Im Gegenteil: Die Chancen dafür schwinden, da sie allein auf deutsche Verhältnisse zugeschnitten ist und sich kaum europaweit übertragen lassen dürfte. So wurde bereits ein auf der DIN VDE 0126 basierender Normungsantrag von den europäischen Normungsinstituten CENELEC und IEC abgelehnt. Achim Woyte vom belgischen Forschungszentrum K.U. Leuven Research & Development, der den Stand der Diskussion um diesen Normentwurf auf dem Symposium Photovoltaische Solarenergie im März zusammengefasst hat, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: »Als Grundlage einer Vereinheitlichung der europäischen Netzanschlussrichtlinien ist der Normentwurf zur ENS, DIN 0126, nicht geeignet.« Die »ENS-Schaltung« sorgt bei Netzausfall für eine sichere Trennung der PV-Anlage vom Netz. Auch für Ralf Hofmann vom Wechselrichterhersteller Kaco ist die Norm passé: »Es ist klar, dass sie niemals in Kraft tritt.« Ihn ärgert, dass sie offenbar jetzt über den VDI-Richtlinienentwurf gleichsam durch die Hintertür doch eingeführt werden soll – und somit zu Entwicklungskosten für eine Technik führt, die auf dem europäischen Markt weder gebraucht noch gewünscht wird. Trotz dieser in der Fachwelt weitgehend anerkannten Einschätzung, dass die DIN VDE 0126 womöglich nie in Kraft tritt, bezieht sich der jetzt vorgelegte Richtlinienentwurf des VDI nahezu durchgängig auf sie. Und zwar ohne jeglichen Hinweis auf deren Status als »Entwurf«.

Greizer: »Das würde ohnehin nicht funktionieren.«

Zudem wird aus der DIN VDE 0126 unvollständig zitiert, die ohnehin schon umstrittenen aufwändigen Sicherheitsvorkehrungen werden dadurch weiter verschärft. So wird beispielsweise laut VDI-Papier für trafolose Wechselrichter ein Fehlerstromschutzschalter verlangt, »der auch Gleichströme größer 30 Milliampere absolut und Änderungen kleiner 10 Milliampere detektiert und abschaltet«. In der DIN VDE 0126 wird für die Höhe der absoluten Gleichstromänderung die Größe der Anlage berücksichtigt. Die 30 Milliampere beziehen sich in dem Normentwurf auf eine 0,5-kVA-Anlage (entspricht einer Leistung von 500 Watt), bei einer 5-kVA-Anlagen (entspricht 5 kW) dürfen es schon 300 Milliampere sein. »Ein fixer Wert ist physikalisch unsinnig«, so Kaco-Mitarbeiter Hofmann. »Die 30 Milliampere sind nur bei kleinen Anlagen zu schaffen.« Ähnlich sieht das auch Frank Greizer, Entwicklungsleiter für Wechselrichter bei SMA: »Das würde so, wie es in dem Entwurf steht, ohnehin nicht funktionieren. Der Passus muss berichtigt werden.«

Auf der anderen Seite werden die Möglichkeiten, eine Anlageninstallation zu erleichtern, die auch aus der DIN VDE 0126 abgeleitet werden können, ignoriert. Beispielsweise hat der VDEW in Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft Elektrotechnik der Möglichkeit zugestimmt, Solarstromanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt mit einer dreiphasigen ENS zu betreiben und sich so die sonst notwendige und kostenintensive dreijährige Wiederholungsprüfung sowie eine jederzeit zugängliche Freischaltstelle zu ersparen.

In dem Richtlinienentwurf wird das Entgegenkommen des VDEW jedoch nicht aufgegriffen und statt dessen für zahlreiche Fälle eine »dem EVU jederzeit zugängliche Schaltstelle« gefordert, bei denen heute eine einfache Freischaltstelle reicht. So wird beispielsweise verlangt, dass bei einer Anlage mit mehreren Wechselrichtern, die zwar alle einphasig angeschlossen sind, aber auf verschiedenen Phasen einspeisen, die erwähnte und von Installateuren aus Kostengründen ungeliebte »jederzeit zugängliche Schaltstelle« vorhanden ist. Das verlangt zurzeit noch nicht einmal der Stromkonzern EnBW, der erst im März sogar eine 39-kW-Anlage angeschlossen hat, bei der vier Wechselrichter auf der ersten Phase, vier Wechselrichter auf der zweiten Phase und fünf Wechselrichter auf der dritten Phase einspeisen – ohne die nach dem Richtlinienentwurf erforderliche frei zugängliche Schaltstelle.

Und die Verschärfung bereits bestehender Vorgaben geht weiter. So wird in dem Richtlinienentwurf verlangt, dass »alle Komponenten in fester Installationstechnik mit einer Möglichkeit zur Verplombung ausgeführt sein müssen«. Dabei hat die Verplombung nur ein Ziel: den Energieversorger vor Stromdiebstahl zu schützen. Ralf Hofmann hat wenig Verständnis für diese seiner Meinung nach unsinnige Maßnahme: »Auf der Netzseite ist vor dem Zähler ohnehin alles verplombt. Und nach dem Zähler gibt es nur Solarstrom. Ein Narr, wer da Strom abgreift.« Wer dies täte, würde sich schließlich gleichsam selbst bestehlen.

»Hier wird unterstellt,trafolose Wechselrichter seien gefährlich.«

Die Vermutung, dass mit der Richtlinie die am Entwurf beteiligten Wechselrichterhersteller ungeliebte Konkurrenz behindern wollen, um sich selbst Marktvorteile zu schaffen, nährt auch eine Formulierung, die sich auf trafolose Wechselrichter bezieht. »Bei Leerlaufspannungen über 400-V-DC muss der Zugang zum PV-Generator so gesichert werden, dass er nur für qualifizierte und berechtigte Personen erreichbar ist.« In der Praxis hieße dies, dass beispielsweise um Anlagen, bei denen die vom Marktführer SMA produzierten transformatorlosen Wechselrichtertypen »Sunny Boy 1500« oder »Sunny Boy 2000«, womöglich ein Zaun gezogen werden müsste. »Oder der örtliche Schornsteinfeger macht seinen Elektromeister und wird dadurch zur qualifizierten Person«, witzelt ein Hersteller, der nicht genannt werden möchte. Frank Greizer findet den Passus dagegen gar nicht komisch: »Hier wird unterstellt, trafolose Wechselrichter seien gefährlich.« Eine zusätzliche Sicherung hält er für überflüssig. Aixcon und Siemens dagegen, die an der Richtlinie beteiligt sind, bauen ausschließlich Geräte mit Transformator. Sie hätten eindeutig einen Marktvorteil, setzte sich bei potenziellen Anlagenbetreibern die falsche Assoziation durch: »trafolos gleich gefährlich«.

Wozu eine in dem Richtlinienentwurf verlangte Lichtbogenerkennung nutzen soll, die bisher nirgends verlangt wird, ist dagegen unklar. »Ich wüsste noch nicht einmal, wie wir so etwas in unsere Geräte integrieren sollten«, wundert sich Ralf Hofmann. Fest steht jedoch, dass die in dem Richtlinienentwurf verlangten Maßnahmen in der Regel keine Erhöhung der Sicherheit bedeuten, auch wenn es auf den ersten Blick so aussehen mag. Denn nach bereits bestehenden Normen müssen elektrische Anlagen oberhalb der Schutzkleinspannung von 120 Volt in der Schutzklasse II ausgeführt sein. Das heißt: doppelte Berührungssicherheit und Verhinderung von Lichtbögen.

Auffällig an dem Entwurf sind auch die zahlreichen Prüfungen, die plötzlich verlangt werden. Demnach sollen neu hinzukommen: Isolationsmessung des PV-Generatorstromkreises im Rahmen einer Erstprüfung, die zudem in »angemessenen Zeitabständen« zu wiederholen sei. Außerdem: Messung der Netzimpedanz, Prüfung zusätzlicher FI-Schutzeinrichtungen, Messung des Erdungswiderstandes. Um defekte Rückstromdioden zu erkennen sei »eine regelmäßige Prüfung erforderlich«. Und letztlich sei »die Vollständigkeit der Anbringung von Sicherheitshinweisen zu prüfen«.

Fazit: Derzeit ist in Sachen Photovoltaik noch viel in Bewegung. Eine europaweit einheitliche Norm zur Netzfreischaltung ist nach dem Scheitern des Entwurfs der DIN VDE 0126 noch nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Auch die Frage der Sicherheitsaspekte immer höherer Systemspannungen und neuartiger Wechselrichterkonzepte sorgen noch für erhebliche Bewegung in der Entwicklung dieser Technik. Jetzt schon mit einer Richtlinie die Technik auf dem derzeitigen Stand zu zementieren, ist eindeutig verfrüht.

Anne Kreutzmann
© PHOTON, 10. April 2001
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