
Neue VDI-Richtlinie
verteuert Solarstromsysteme
Unbemerkt von den meisten
Modul- und Wechselrichterherstellern hat eine Arbeitsgruppe des Vereins
Deutscher Ingenieure (VDI) einen Richtlinienentwurf zur Installation von
Photovoltaikanlagen erstellt.
Noch ist die
Richtlinie »Dezentrale Energiesysteme im Gebäude – Photovoltaik«
mit der Nummer VDI 6012 nicht in Kraft. Und vielleicht wird es sie in
dieser Fassung auch nie geben: Denn viele Passagen enthalten ungenaue
Formulierungen oder machen die Photovoltaik gar unnötig teuer, ohne
dass sie deshalb jedoch sicherer würde. Insofern ist bis zum Ende der
Einspruchsfrist am 31. Juli dieses Jahres mit fundierter Kritik
insbesondere von Wechselrichterherstellern zu rechnen, deren Geräte
in vielen Fällen dem Richtlinienentwurf nicht entsprechen.
Erstellt wurde das
Papier von einer fünfköpfigen Arbeitsgruppe, der unter anderem Edwin
Cunow und Martin Skiba, beide von der Siemens und Shell Solar GmbH,
sowie Georg Gerads von der Stolberger Firma Aixcon angehören. Beide
Firmen stellen Wechselrichter für Solarstromanlagen her. Daneben
haben Willi Vaaßen von der TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme
GmbH und Tilo Prauschitz von der Universität Konstanz mitgearbeitet.
Herausgekommen ist
eine 15-seitige Handlungsanleitung für Installateure, die – wie
jede Richtlinie – zwar keinen bindenden Charakter hat, jedoch den
Stand der Technik festschreiben will. In einem Schadensfall sollte
aber jeder Installateur nachweisen können, dass seine Arbeit eben
genau diesem Stand der Technik entspricht, mithin wäre es
haftungsrechtlich womöglich bedenklich, sich nicht an diese
Richtlinie zu halten. Zudem werden solche Richtlinien später oftmals
in Normen umgesetzt – und dann sind sie tatsächlich bindend.
Kritisiert wird an
diesem Entwurf vor allem die durchgängige Bezugnahme auf eine
vermeintliche Norm zur Netzüberwachung, die DIN VDE 0126. Aber: Diese
Norm liegt seit einigen Jahren ebenfalls nur als Entwurf vor, ohne
dass ein Inkrafttreten absehbar wäre. Im Gegenteil: Die Chancen
dafür schwinden, da sie allein auf deutsche Verhältnisse
zugeschnitten ist und sich kaum europaweit übertragen lassen dürfte.
So wurde bereits ein auf der DIN VDE 0126 basierender Normungsantrag
von den europäischen Normungsinstituten CENELEC und IEC abgelehnt.
Achim Woyte vom belgischen Forschungszentrum K.U. Leuven Research
& Development, der den Stand der Diskussion um diesen Normentwurf
auf dem Symposium Photovoltaische Solarenergie im März
zusammengefasst hat, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: »Als
Grundlage einer Vereinheitlichung der europäischen
Netzanschlussrichtlinien ist der Normentwurf zur ENS, DIN 0126, nicht
geeignet.« Die »ENS-Schaltung« sorgt bei Netzausfall für eine
sichere Trennung der PV-Anlage vom Netz. Auch für Ralf Hofmann vom
Wechselrichterhersteller Kaco ist die Norm passé: »Es ist klar, dass
sie niemals in Kraft tritt.« Ihn ärgert, dass sie offenbar jetzt
über den VDI-Richtlinienentwurf gleichsam durch die Hintertür doch
eingeführt werden soll – und somit zu Entwicklungskosten für eine
Technik führt, die auf dem europäischen Markt weder gebraucht noch
gewünscht wird. Trotz dieser in der Fachwelt weitgehend anerkannten
Einschätzung, dass die DIN VDE 0126 womöglich nie in Kraft tritt,
bezieht sich der jetzt vorgelegte Richtlinienentwurf des VDI nahezu
durchgängig auf sie. Und zwar ohne jeglichen Hinweis auf deren Status
als »Entwurf«.
Greizer: »Das
würde ohnehin nicht funktionieren.«
Zudem wird aus der
DIN VDE 0126 unvollständig zitiert, die ohnehin schon umstrittenen
aufwändigen Sicherheitsvorkehrungen werden dadurch weiter
verschärft. So wird beispielsweise laut VDI-Papier für trafolose
Wechselrichter ein Fehlerstromschutzschalter verlangt, »der auch
Gleichströme größer 30 Milliampere absolut und Änderungen kleiner
10 Milliampere detektiert und abschaltet«. In der DIN VDE 0126 wird
für die Höhe der absoluten Gleichstromänderung die Größe der
Anlage berücksichtigt. Die 30 Milliampere beziehen sich in dem
Normentwurf auf eine 0,5-kVA-Anlage (entspricht einer Leistung von 500
Watt), bei einer 5-kVA-Anlagen (entspricht 5 kW) dürfen es schon 300
Milliampere sein. »Ein fixer Wert ist physikalisch unsinnig«, so
Kaco-Mitarbeiter Hofmann. »Die 30 Milliampere sind nur bei kleinen
Anlagen zu schaffen.« Ähnlich sieht das auch Frank Greizer,
Entwicklungsleiter für Wechselrichter bei SMA: »Das würde so, wie
es in dem Entwurf steht, ohnehin nicht funktionieren. Der Passus muss
berichtigt werden.«
Auf der anderen
Seite werden die Möglichkeiten, eine Anlageninstallation zu
erleichtern, die auch aus der DIN VDE 0126 abgeleitet werden können,
ignoriert. Beispielsweise hat der VDEW in Abstimmung mit der
Berufsgenossenschaft Elektrotechnik der Möglichkeit zugestimmt,
Solarstromanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt mit einer
dreiphasigen ENS zu betreiben und sich so die sonst notwendige und
kostenintensive dreijährige Wiederholungsprüfung sowie eine
jederzeit zugängliche Freischaltstelle zu ersparen.
In dem
Richtlinienentwurf wird das Entgegenkommen des VDEW jedoch nicht
aufgegriffen und statt dessen für zahlreiche Fälle eine »dem EVU
jederzeit zugängliche Schaltstelle« gefordert, bei denen heute eine
einfache Freischaltstelle reicht. So wird beispielsweise verlangt,
dass bei einer Anlage mit mehreren Wechselrichtern, die zwar alle
einphasig angeschlossen sind, aber auf verschiedenen Phasen
einspeisen, die erwähnte und von Installateuren aus Kostengründen
ungeliebte »jederzeit zugängliche Schaltstelle« vorhanden ist. Das
verlangt zurzeit noch nicht einmal der Stromkonzern EnBW, der erst im
März sogar eine 39-kW-Anlage angeschlossen hat, bei der vier
Wechselrichter auf der ersten Phase, vier Wechselrichter auf der
zweiten Phase und fünf Wechselrichter auf der dritten Phase
einspeisen – ohne die nach dem Richtlinienentwurf erforderliche frei
zugängliche Schaltstelle.
Und die
Verschärfung bereits bestehender Vorgaben geht weiter. So wird in dem
Richtlinienentwurf verlangt, dass »alle Komponenten in fester
Installationstechnik mit einer Möglichkeit zur Verplombung
ausgeführt sein müssen«. Dabei hat die Verplombung nur ein Ziel:
den Energieversorger vor Stromdiebstahl zu schützen. Ralf Hofmann hat
wenig Verständnis für diese seiner Meinung nach unsinnige Maßnahme:
»Auf der Netzseite ist vor dem Zähler ohnehin alles verplombt. Und
nach dem Zähler gibt es nur Solarstrom. Ein Narr, wer da Strom
abgreift.« Wer dies täte, würde sich schließlich gleichsam selbst
bestehlen.
»Hier wird
unterstellt,trafolose Wechselrichter seien gefährlich.«
Die Vermutung, dass
mit der Richtlinie die am Entwurf beteiligten Wechselrichterhersteller
ungeliebte Konkurrenz behindern wollen, um sich selbst Marktvorteile
zu schaffen, nährt auch eine Formulierung, die sich auf trafolose
Wechselrichter bezieht. »Bei Leerlaufspannungen über 400-V-DC muss
der Zugang zum PV-Generator so gesichert werden, dass er nur für
qualifizierte und berechtigte Personen erreichbar ist.« In der Praxis
hieße dies, dass beispielsweise um Anlagen, bei denen die vom
Marktführer SMA produzierten transformatorlosen Wechselrichtertypen
»Sunny Boy 1500« oder »Sunny Boy 2000«, womöglich ein Zaun
gezogen werden müsste. »Oder der örtliche Schornsteinfeger macht
seinen Elektromeister und wird dadurch zur qualifizierten Person«,
witzelt ein Hersteller, der nicht genannt werden möchte. Frank
Greizer findet den Passus dagegen gar nicht komisch: »Hier wird
unterstellt, trafolose Wechselrichter seien gefährlich.« Eine
zusätzliche Sicherung hält er für überflüssig. Aixcon und Siemens
dagegen, die an der Richtlinie beteiligt sind, bauen ausschließlich
Geräte mit Transformator. Sie hätten eindeutig einen Marktvorteil,
setzte sich bei potenziellen Anlagenbetreibern die falsche Assoziation
durch: »trafolos gleich gefährlich«.
Wozu eine in dem
Richtlinienentwurf verlangte Lichtbogenerkennung nutzen soll, die
bisher nirgends verlangt wird, ist dagegen unklar. »Ich wüsste noch
nicht einmal, wie wir so etwas in unsere Geräte integrieren
sollten«, wundert sich Ralf Hofmann. Fest steht jedoch, dass die in
dem Richtlinienentwurf verlangten Maßnahmen in der Regel keine
Erhöhung der Sicherheit bedeuten, auch wenn es auf den ersten Blick
so aussehen mag. Denn nach bereits bestehenden Normen müssen
elektrische Anlagen oberhalb der Schutzkleinspannung von 120 Volt in
der Schutzklasse II ausgeführt sein. Das heißt: doppelte
Berührungssicherheit und Verhinderung von Lichtbögen.
Auffällig an dem
Entwurf sind auch die zahlreichen Prüfungen, die plötzlich verlangt
werden. Demnach sollen neu hinzukommen: Isolationsmessung des
PV-Generatorstromkreises im Rahmen einer Erstprüfung, die zudem in
»angemessenen Zeitabständen« zu wiederholen sei. Außerdem: Messung
der Netzimpedanz, Prüfung zusätzlicher FI-Schutzeinrichtungen,
Messung des Erdungswiderstandes. Um defekte Rückstromdioden zu
erkennen sei »eine regelmäßige Prüfung erforderlich«. Und
letztlich sei »die Vollständigkeit der Anbringung von
Sicherheitshinweisen zu prüfen«.
Fazit: Derzeit ist
in Sachen Photovoltaik noch viel in Bewegung. Eine europaweit
einheitliche Norm zur Netzfreischaltung ist nach dem Scheitern des
Entwurfs der DIN VDE 0126 noch nicht einmal in Ansätzen erkennbar.
Auch die Frage der Sicherheitsaspekte immer höherer Systemspannungen
und neuartiger Wechselrichterkonzepte sorgen noch für erhebliche
Bewegung in der Entwicklung dieser Technik. Jetzt schon mit einer
Richtlinie die Technik auf dem derzeitigen Stand zu zementieren, ist
eindeutig verfrüht.
Anne
Kreutzmann
© PHOTON, 10. April 2001
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags
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