
15. Symposium Photovoltaische
SolarenergieDas
jährlich im Frühjahr stattfindende Symposium im bayerischen
Staffelstein gilt als Business-Barometer für den deutschen
Solarmarkt. Diesesmal im Brennpunkt: das Erneuerbare-Energien-Gesetz.
 |
|
|
©
Mike Zehner |
| Kloster
Banz war Mitte März Treffpunkt der Photovoltaik-Szene. |
|
|
Die
Stimmung war nicht wirklich gut. Und daran konnte auch der neue
Besucherrekord von 487 Vertretern aus Wirtschaft und angewandter
Forschung nichts ändern. Sie alle waren gekommen, um die Chancen und
Anforderungen des neuen Marktes zu diskutieren, der da fast über
Nacht über Deutschland hereingebrochen war.
Stattdessen
sickerte kurz vor Konferenzbeginn die Nachricht durch, die
vielen heute nicht einmal als Fußnote bekannt sein dürfte: Die
Grundlage für den bevorstehenden Solarboom, das am 25. Februar vom
Bundestag beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG), lasse sich nicht ohne weiteres umsetzen. Ein
unauffälliger Satz in Paragraph
11 (5) verwies im Streitfall zwischen Netzbetreibern über die
Offenlegung von Daten zwecks Abrechnung auf das Oberlandesgericht als
letzte Schlichtungsinstanz. Sobald aber Länderkompetenzen berührt
werden, ist die Zustimmung durch den Bundesrat erforderlich. Und mit
Blick auf die Oppositionsmehrheit in diesem Gremium wollte die
Bundesregierung genau diese Instanz umschiffen.
|
 |
|
 |
©
Solar Verlag |
| Eindrücke
vom 15. Symposium Photovoltaische Solarenergie in
Staffelstein |
|
Der
Vertreter des Wirtschaftsministeriums, Andreas Jung, wollte den Grund
für den peinlichen Fehler nicht preisgeben, und trug mit seiner Rede
über das EEG auch sonst nicht dazu bei, die Anspannung im Auditorium
zu lösen. Das Gesetz sei unter der Regie der Fraktionen ausgearbeitet
worden, erklärte er, und daher nicht wie üblich vom
Justizministerium überprüft worden. Unglücklicherweise versprach
der Zeitplan den Konferenzteilnehmern keine Linderung: Erst für den
17. März, dem letzten Konferenztag, war die Abstimmung im Bundesrat
über das EEG anberaumt.
Die
wichtigste Konferenzsession behandelte das Thema »Qualitätssicherung
und Standards«, in der die Redner auf die Konsequenzen des EEG
eingingen. Den Investor, der über 20 Jahre lang 99 Pfennig für jede
ins Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalte, interessiere nur noch
wenig, ob seine Anlage ein oder zwei Kilowatt Leistung habe. Er wolle
sichergestellt wissen, dass die Anlage eine möglichst hohe Strommenge
im Jahr produziere, um seine Investition schnell zu amortisieren.
In
einer Untersuchung verglich der Freiburger Wissenschaftler Klaus
Kiefer die Leistungen im Rahmen verschiedener Förderprogramme
installierter Anlagen, wie des 1.000-Dächer-Programmes oder des RWE
Umwelttarifs. Schlussfolgerung: Neu zu installierende Anlagen sollten
eine Performance Ratio von mindestens 75 Prozent erbringen, womit
mittlere jährliche Erträge von etwa 800 Kilowattstunden pro Kilowatt
installierter Anlagenleistung in Norddeutschland und 900
Kilowattstunden in Süddeutschland erreichbar seien. Ärgerlicherweise
bewegen sich die meisten Module eher in Richtung unteres Ende der
angegebenen Leistungstoleranz. Eine konkrete Vorhersage der Stromernte
pro installiertem Kilowatt Leistung wird
somit zu einem Vabanquespiel. Heinrich Wilk vom Energieversorger
Energie AG Oberösterreich unterstellte den Modulherstellern gar
Absicht, um Produktionskosten zu sparen.
Eine
dubiose Geschäftsmethode deckte Werner Knaupp, Fachgebietsleiter
Photovoltaik Anlagen- und Systemtechnik am Zentrum für Sonnenenergie-
und Wasserstoff-Forschung auf: Zwar liegen die Garantiezeiten für die
Leistung von Solarmodulen bei mittlerweile schier unglaublichen
Zeiträumen von maximal 26 Jahren, sie beziehen sich aber immer auf
andere Werte. Während, laut Knaupp, AstroPower zum Beispiel 80
Prozent der Leistung 20 Jahre lang garantierte, biete Solon für
einige Modultypen lediglich 15 Jahre auf 90 Prozent der gelieferten
Leistung, wie hoch auch immer die sein mag. Manfred Bächler von der
Phönix AG gehört zu den ersten Installateuren, die Verträge über
garantiere Stormerträge anbieten. Für rund 250 Mark im Jahr
garantiert Bächler dem Kunden in Kombination mit einem bis zu fünf
Jahre dauernden Servicevertrag eine bestimmte Stromernte. Den
konkreten Betrag berechnet Bächler über Simulationssoftware auf
Basis der Langzeit-Einstrahlungsdaten des Deutschen Wetterdienstes
abzüglich einer Sicherheitsmarge von 20 Prozent. Allerdings zahlt
Bächler nicht nur eine Entschädigung bei Unterschreitung des von ihm
berechneten Wertes, sondern fordert auch eine Gewinnbeteiligung bei
Überschreitung.
In der
anschließenden Podiumsdiskussion stimmten alle überein, dass
mittelfristig selbst Investoren kleiner Anlagen durchaus Verträge
über garantierte Stromerträge abschließen werden.
Erst
knapp eine Stunde nach Beendigung der Konferenz durften wir auf dem
Rückweg via Radio erfahren, dass das CDU-regierte Thüringen nach
erfolgreicher Lobbyarbeit der regionalen Solarindustrie, des
Modulherstellers Antec und des Siliziumherstellers PV Silicon, den Weg
für das EEG durch den Bundesrat geebnet hatte.
Michael
Schmela
© PHOTON, 20. März 2000
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags
|