15. Symposium Photovoltaische Solarenergie

Das jährlich im Frühjahr stattfindende Symposium im bayerischen Staffelstein gilt als Business-Barometer für den deutschen Solarmarkt. Diesesmal im Brennpunkt: das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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Kloster Banz war Mitte März Treffpunkt der Photovoltaik-Szene.

Die Stimmung war nicht wirklich gut. Und daran konnte auch der neue Besucherrekord von 487 Vertretern aus Wirtschaft und angewandter Forschung nichts ändern. Sie alle waren gekommen, um die Chancen und Anforderungen des neuen Marktes zu diskutieren, der da fast über Nacht über Deutschland hereingebrochen war.

Stattdessen sickerte kurz vor Konferenzbeginn die Nachricht durch, die
vielen heute nicht einmal als Fußnote bekannt sein dürfte: Die Grundlage für den bevorstehenden Solarboom, das am 25. Februar vom Bundestag beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), lasse sich nicht ohne weiteres umsetzen. Ein unauffälliger Satz in Paragraph 11 (5) verwies im Streitfall zwischen Netzbetreibern über die Offenlegung von Daten zwecks Abrechnung auf das Oberlandesgericht als letzte Schlichtungsinstanz. Sobald aber Länderkompetenzen berührt werden, ist die Zustimmung durch den Bundesrat erforderlich. Und mit Blick auf die Oppositionsmehrheit in diesem Gremium wollte die Bundesregierung genau diese Instanz umschiffen.

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Eindrücke vom 15. Symposium Photovoltaische Solarenergie in Staffelstein

Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums, Andreas Jung, wollte den Grund für den peinlichen Fehler nicht preisgeben, und trug mit seiner Rede über das EEG auch sonst nicht dazu bei, die Anspannung im Auditorium zu lösen. Das Gesetz sei unter der Regie der Fraktionen ausgearbeitet worden, erklärte er, und daher nicht wie üblich vom Justizministerium überprüft worden. Unglücklicherweise versprach der Zeitplan den Konferenzteilnehmern keine Linderung: Erst für den 17. März, dem letzten Konferenztag, war die Abstimmung im Bundesrat über das EEG anberaumt.

Die wichtigste Konferenzsession behandelte das Thema »Qualitätssicherung und Standards«, in der die Redner auf die Konsequenzen des EEG eingingen. Den Investor, der über 20 Jahre lang 99 Pfennig für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalte, interessiere nur noch wenig, ob seine Anlage ein oder zwei Kilowatt Leistung habe. Er wolle sichergestellt wissen, dass die Anlage eine möglichst hohe Strommenge im Jahr produziere, um seine Investition schnell zu amortisieren.

In einer Untersuchung verglich der Freiburger Wissenschaftler Klaus Kiefer die Leistungen im Rahmen verschiedener Förderprogramme installierter Anlagen, wie des 1.000-Dächer-Programmes oder des RWE Umwelttarifs. Schlussfolgerung: Neu zu installierende Anlagen sollten eine Performance Ratio von mindestens 75 Prozent erbringen, womit mittlere jährliche Erträge von etwa 800 Kilowattstunden pro Kilowatt installierter Anlagenleistung in Norddeutschland und 900 Kilowattstunden in Süddeutschland erreichbar seien. Ärgerlicherweise bewegen sich die meisten Module eher in Richtung unteres Ende der angegebenen Leistungstoleranz. Eine konkrete Vorhersage der Stromernte pro installiertem Kilowatt Leistung wird
somit zu einem Vabanquespiel. Heinrich Wilk vom Energieversorger Energie AG Oberösterreich unterstellte den Modulherstellern gar Absicht, um Produktionskosten zu sparen.

Eine dubiose Geschäftsmethode deckte Werner Knaupp, Fachgebietsleiter Photovoltaik Anlagen- und Systemtechnik am Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung auf: Zwar liegen die Garantiezeiten für die Leistung von Solarmodulen bei mittlerweile schier unglaublichen Zeiträumen von maximal 26 Jahren, sie beziehen sich aber immer auf andere Werte. Während, laut Knaupp, AstroPower zum Beispiel 80 Prozent der Leistung 20 Jahre lang garantierte, biete Solon für einige Modultypen lediglich 15 Jahre auf 90 Prozent der gelieferten Leistung, wie hoch auch immer die sein mag. Manfred Bächler von der Phönix AG gehört zu den ersten Installateuren, die Verträge über garantiere Stormerträge anbieten. Für rund 250 Mark im Jahr garantiert Bächler dem Kunden in Kombination mit einem bis zu fünf Jahre dauernden Servicevertrag eine bestimmte Stromernte. Den konkreten Betrag berechnet Bächler über Simulationssoftware auf Basis der Langzeit-Einstrahlungsdaten des Deutschen Wetterdienstes abzüglich einer Sicherheitsmarge von 20 Prozent. Allerdings zahlt Bächler nicht nur eine Entschädigung bei Unterschreitung des von ihm berechneten Wertes, sondern fordert auch eine Gewinnbeteiligung bei Überschreitung.

In der anschließenden Podiumsdiskussion stimmten alle überein, dass mittelfristig selbst Investoren kleiner Anlagen durchaus Verträge über garantierte Stromerträge abschließen werden.

Erst knapp eine Stunde nach Beendigung der Konferenz durften wir auf dem Rückweg via Radio erfahren, dass das CDU-regierte Thüringen nach erfolgreicher Lobbyarbeit der regionalen Solarindustrie, des Modulherstellers Antec und des Siliziumherstellers PV Silicon, den Weg für das EEG durch den Bundesrat geebnet hatte.

Michael Schmela
© PHOTON, 20. März 2000
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