Doch noch Einigung zur EEG-Novelle im Vermittlungsausschuss
14.06.2004: SPD und Grüne wollten standhaft bleiben und die EEG-Novelle trotz Ablehnung im Bundesrat so durchsetzen, wie sie zuvor im Bundestag beschlossen worden war. Dann haben sie sich doch noch auf Verhandlungen über die Windstromvergütung eingelassen.
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Einen Kompromiss in Sachen Windstrom-Einspeisevergütung könnte der EEG-Novelle den Weg durch den Bundesrat freimachen. |
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Vielleicht ist es schon im August so weit. Dann könnte das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger die letzte formale Hürde nehmen und rechtskräftig werden. Vielleicht dauert es auch noch bis September. So richtig interessiert das offenbar kaum noch jemanden. Nachdem der ursprünglich angepeilte Termin
– die Bonner Weltkonferenz Renewables 2004 – durch ein Nein der unionsregierten Länder im Bundesrat verpasst wurde, ist dem Ringen um die Novelle des Gesetzes einiges an Symbolkraft genommen. Das wird die energiepolitischen Vordenker im Regierungslager geärgert haben, verschaffte andererseits aber ein wenig Ruhe für pragmatische Lösungen.
Als der Bundesrat am 14. Mai die vom Bundestag mit rot-grüner Mehrheit verabschiedete EEG-Novelle an den Vermittlungsausschuss überwies, hatten Umweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) und die Seinen noch wortreich gezürnt. Abgeordnete der Fraktion erklärten zudem umgehend, es werde keinerlei Abstriche mehr geben, das Gesetz lasse sich schließlich auch ohne Zustimmung der Länderkammer allein vom Bundestag verabschieden.
Diese Beteuerungen richteten sich, wie inzwischen offensichtlich wurde, sowohl an den politischen Gegner als auch an die eigenen Leute. Es hat nämlich doch Änderungen gegeben, und Trittin zeigte sich damit sehr zufrieden: Wenn das Gesetz nun wieder näher an dem sei, was sein Ministerium ursprünglich vorgeschlagen hatte, könne er damit sehr gut leben, sagte der Minister am Rande der Renewables-Konferenz.
Es ging um den Windstrom. Der Vermittlungsausschuss, der das Thema bei seiner Sitzung am 28. Mai vertagt und eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen beauftragt hatte, befasste sich bei seinem nächsten Treffen am 16. Juni (nach Redaktionsschluss) mit einem überraschenden Kompromissvorschlag: Statt der ursprünglich vom Bundesrat vorgelegten langen Liste von Streitpunkten zu beinahe allen Bereichen des EEG soll es nun nur noch in einem Punkt Änderungen geben, nämlich bei der so genannten
»Referenzertragsregelung« für Windkraftanlagen. Sie wird wieder ins Gesetz aufgenommen, wenn auch in geänderter Form.
Nach den Verhandlungen zwischen Trittin und seinem für Wirtschaft und Arbeit zuständigen SPD-Kollegen Wolfgang Clement war dieser Passus im EEG aufgetaucht, der für Windkraftanlagen im Binnenland nur dann die Vergütung des eingespeisten Stroms vorsieht, wenn sie 65 Prozent der an einem Referenzstandort mit sehr guten Bedingungen möglichen Erträge erreichen. Dies hätte erstens den Ausbau der Windkraft im Binnenland gestoppt und zweitens einigen bürokratischen Aufwand bedeutet und war deshalb durch die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen wieder gekippt worden. Nun ist der Referenzertrag wieder da, aber nur mit 60 Prozent.
Mit diesem Wert kann die Branche offensichtlich ganz gut leben, jedenfalls waren keinerlei Proteste zu vernehmen. Der forschungspolitische Sprecher der Grünen, Hans-Josef Fell, nennt die Änderung allerdings
»gravierend« und spricht von einem Fehler: Die Behörden müssten nun die Rentabilität neuer Anlagen prüfen,
»das machen normalerweise die Investoren«. Das Genehmigungsverfahren, vor allem in süddeutschen Bundesländern ohnehin ein großes Problem, werde so noch weiter erschwert und in die Länge gezogen.
Ähnliche Befürchtungen hat auch Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE):
»Natürlich sprechen wir uns dagegen aus, weil es unnötig und bürokratisch
ist.« Der Protest blieb allerdings verhalten, was nicht nur daran liegt, dass die Änderung zumindest bis Mitte Juni ja noch nicht offiziell verkündet war. Die Windkraftbranche kann mit 60 Prozent Referenzertrag zudem wesentlich besser leben als mit 65
– erst recht, weil dafür ein anderes ungeliebtes Instrument wieder entfernt wurde. Als nämlich der Referenzertrag zwischenzeitlich aus dem Gesetzentwurf verschwand, war quasi als Ersatz ein
»Referenzertragsfaktor« aufgetaucht, der an Standorten unterschiedlicher Güte verschieden lange Zeiträume der Vergütungszahlungen festlegen sollte. Die genaue Funktionsweise, so Ahmels,
»versteht kein Mensch«, das Resultat hingegen schon: An guten Binnenland-Standorten
»hätte das die Laufzeit der Vergütung um ein bis zwei Jahre
verringert«.
Unterm Strich scheinen die Verhandler also recht gute Arbeit geleistet zu haben: Die Windkraftbranche kann offenbar mit dem Kompromiss leben, und die CDU/CSU hat das Zugeständnis bekommen, nach dem sie so vehement verlangt hatte. Wenn sie nun, wie angekündigt, im Vermittlungsausschuss zustimmte, könnte sie das natürlich eigentlich auch im Bundestag tun. Dort aber signalisiert die Union nach wie vor Ablehnung
– ein Widerspruch, den der politische Gegner erwartungsgemäß mit Häme zur Kenntnis nimmt:
»Die haben jetzt ein Problem«, freut sich Hans-Josef Fell.
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