Die EEG-Novelle könnte vor dem Sommer abgeschlossen sein

22.01.2004: Am 16. Januar fand im Bundestag die erste Lesung zur EEG-Novelle statt. Nächster wichtiger Termin ist eine Anhörung am 8. März. Dafür haben die Regierungs- und Oppositionsfraktionen viele Fragen vorbereitet – allerdings keine zur Photovoltaik, denn dieser Bereich gilt mit dem EEG-Vorschaltgesetz als abgeschlossen. Bis Mai, spätestens Juni könnte das novellierte Gesetz in Kraft sein.

Einundvierzig Fragen hat die SPD, 38 kommen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleich 70 will die CDU/CSU stellen und 46 die FDP. Wenn am 8. März die von den im Bundestag vertretenen Parteien geladenen Experten ihre Meinung zum »Gesetz zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich« kund tun sollen, wird für Pausen keine Zeit sein. Und das, obwohl noch nicht einmal alle infrage kommenden Bereiche behandelt werden. Neben der allgemeinen Zielsetzung geht es speziell um Wind- und Bioenergie sowie Wasserkraft – die bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am heftigsten umstrittenen Bereiche also. Geothermie fällt unter »Sonstiges«, Deponie-, Klär- und Grubengas tauchen gar nicht auf.

Auch die Photovoltaik wird nicht extra erwähnt – was deren Vertreter als ein gutes Zeichen werten dürfen. Ganz offensichtlich stehen sowohl Regierung als auch Opposition zu dem gemeinsam verabschiedeten EEG-Vorschaltgesetz und haben keinerlei Ambitionen, hier noch irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Einzig die FDP lässt ihre gewohnte Skepsis zum EEG im Allgemeinen und der solaren Stromerzeugung im Besonderen durchscheinen, wenn sie zum Beispiel danach fragt, ob »Marktreife und Wirtschaftlichkeit weniger die Eigenschaft bestimmter Technologien sind, sondern vor allem von meteorologischen Gegebenheiten am jeweiligen Anlagenstandort bestimmt werden«.

Acht Einzelsachverständige und elf Vertreter von Organisationen und Verbänden sollen die Fragen der Politiker beantworten. Die Zusammensetzung des Expertenkollegiums wurde von den Parteien paritätisch bestimmt und reicht vom Bundesverband Windenergie (BWE) bis zum Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW). Die Ergebnisse der Anhörung werden danach im Umweltausschuss und in den Fraktionen beraten. Dort und in internen Fraktionsrunden fallen die eigentlichen Entscheidungen.

Der Entwurf zur EEG-Novelle wurde dem Bundestag zur ersten Lesung am 16. Januar gleich doppelt präsentiert: vom Bundesumweltministerium sowie von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen. Beide Vorlagen sind allerdings wortgleich, die doppelte Einbringung ins Plenum ist ein bei solchen Gelegenheiten des Öfteren genutzter Geschäftsordnungstrick zur Beschleunigung des Verfahrens. Nach den monatelangen Verzögerungen im letzten Jahr ist den meisten rot-grünen Parlamentariern und auch der Regierung schon aus Prestigegründen an einer schnellen Behandlung gelegen: Zur Bonner Weltkonferenz über erneuerbare Energien »Renewables2004« im Juni hätten sie das Verfahren gern über die Bühne. Doch nicht nur die Opposition, auch Vertreter der Regierungsparteien haben Änderungsbedarf angemeldet.

Vor allem im Bereich Biomasse und bei der so genannten kleinen Wasserkraft trifft der Entwurf von Bundesumweltminister Jürgen Trittin nicht einmal bei seinen grünen Parteifreunden auf Zustimmung. Deren energiepolitische Sprecherin Michaele Hustedt meldete schon vor der ersten Bundestagslesung Nachbesserungsbedarf an, ebenso wie der SPD-Experte für erneuerbare Energien, Hermann Scheer. Insbesondere bei Biomasse zeichnet sich eine große Koalition mit der Union ab, denn auch dort gibt es viele Anhänger dieser besonders in landwirtschaftlich geprägten Wahlkreisen immer bedeutsamer werdenden Branche.

Dieser Bereich ist dem Bundeswirtschaftsministerium hingegen relativ gleichgültig – ganz anders als die Windenergie, auf die Ressortchef Wolfgang Clement im vergangenen Jahr so lange aus vollen Rohren schoss, bis ihn schließlich die eigene Partei zurückpfiff. Die als Kompromiss zwischen Wirtschafts- und Umweltminister ausgehandelten Regelungen, vor allem die Verschlechterung der Bedingungen für Anlagen im Binnenland, werden von etlichen Abgeordneten bei SPD und Grünen als Fehler bezeichnet. Bei CDU und CSU hingegen tendiert man eher dazu, die Restriktionen noch zu verschärfen.

Am 2. April müsste der Bundestag die zweite und dritte Lesung des Gesetzes durchführen, damit noch im Mai die Verabschiedung erfolgen könnte. Zustimmungspflicht durch den Bundesrat besteht nicht, die Länderkammer könnte die Vorlage lediglich an den Bundestag rücküberweisen, wo sie dann mit »Kanzlermehrheit« auf jeden Fall verabschiedet werden könnte. Damit wäre das In-Kraft-Treten bis Juni gesichert. Dieses Szenario setzt allerdings voraus, dass sich die Regierungsparteien untereinander einig sind, und auch kein neuer Streit zwischen Trittin und Clement entbrennt. Dann nämlich, so lehrt die Erfahrung der letzten Monate, wäre der Terminplan alles andere als sicher. Jochen Siemer

Die Tagesordnung der Bundestagsanhörung sowie der Fragenkatalog der Parteien stehen im Internet unter www.bundestag.de/gremien15/ausschuesse. 


Jochen Siemer
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