Bundesrat meldet Vorbehalte gegen EEG-Vorschaltgesetz an

20.12.2003: Nach der Verabschiedung des so genannten EEG-Vorschaltgesetzes (Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) durch den Bundestag am 27. November hat nun auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt – allerdings unter Vorbehalten. In ihrer Sitzung am 19. Dezember verabschiedete die Länderkammer einen Beschluss, der mehrere Punkte des Gesetzes kritisiert.

Um »die notwendige Weiterentwicklung der noch jungen Photovoltaikindustrie nicht zu gefährden« stelle der Bundesrat seine Bedenken jedoch zurück und sehe »von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses mit Blick auf die damit verbundene Verfahrensverzögerung ab«, heißt es in der Entschließung. Außer einer Verzögerung hätte solch ein Schritt auch ohnehin nichts bewirkt, denn letztlich kann der Bundestag das Vorschaltgesetz allein durchsetzen. Überdies hatten dort nicht nur die Regierungsparteien, sondern auch die CDU/CSU mit Ja gestimmt.

Im Hinblick auf die EEG-Novelle legten die Kritiker in der Ländervertretung offenbar dennoch Wert darauf, ihre Bedenken zu Protokoll zu geben. Ob es tatsächlich dazu kommt, dass die Partei übergreifend abgestimmten Regelungen für Solarstrom nochmals zur Disposition gestellt werden, darf nun mit Spannung erwartet werden. Der Bundesrat behält sich jedenfalls ausdrücklich vor, das Thema »in die Gesamtberatung einzubeziehen und gegebenenfalls Änderungen zu fordern«. Dies könne »zum Beispiel« folgende Punkte betreffen:
• eine »Deckelung« der Photovoltaik, also eine Begrenzung der in Deutschland installierten Gesamtmenge, die über das EEG gefördert wird – solch eine Mengenbegrenzung war bereits 2002 im Zuge der »kleinen« EEG-Novelle abgeschafft worden;
• die »Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für große Photovoltaikanlagen«. Solarkraftwerke hätten demnach keinen automatischen Anspruch auf erhöhte Einspeisevergütung, sondern ein bestimmtes Kontingent würde an den jeweils günstigsten preisgünstigsten Bewerber vergeben – eine Praxis, mit der in anderen Ländern bereits mit durchgehend verheerenden Ergebnissen experimentiert wurde;
• die Prüfung der »Sachgerechtheit« der Vergütungszuschläge, mit denen Fassaden integrierte Anlage besonders gefördert werden;
• die Gewährung von Vergütungszuschlägen nicht nur für Gebäude gebundene Installationen. Offenbar sollen auch kleine Freiflächenanlagen Anspruch auf einen Obolus zur Grundvergütung bekommen;
• die Regelungen zu »Anforderungen an Zweck und Inhalt von Bebauungsplänen« für Freiflächenanlagen, deren Zweckmäßigkeit der Bundesrat anscheinend nicht gegeben sieht – wobei er mit vielen Rechtsexperten übereinstimmt, die gleichfalls die Verquickung von EEG und Planungsrecht kritisierten;
• und schließlich die vorgesehene Aussetzung der Vergütungsdegression in 2004.

Zumindest die Punkte »Deckelung«, Ausschreibungsverfahren und Aussetzung der Degression gehen an die Substanz des Vorschaltgesetzes. Dieses gilt, so viel ist sicher, ab Anfang 2004. Mit der Gesamtnovelle des EEG ist bis etwa Mitte des Jahres zu rechnen. Wenn dabei tatsächlich all die vom Bundesrat aufgeführten Punkte erneut zur Disposition stünden, wäre die Lage in Sachen Solarstromförderung mithin kaum ein halbes Jahr lang stabil. Wie sich das mit der »notwendigen Weiterentwicklung« einer noch jungen Industrie verträgt, müssen die Befürworter der Entschließung vom 19. Dezember wohl erst noch erklären.


 

Jochen Siemer
© PHOTON, 2003
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