 Regierungsentwurf zur EEG-Novelle vorgelegt
18.12.2003: Mit dem am 17. Dezember erfolgten Kabinettsbeschluss liegt der seit rund einem Monat kursierende Regierungsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nun offiziell auf dem Tisch. Nächste Station ist der Bundesrat, der allerdings in diesem Fall keine Kompetenz für Änderungen hat.
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© E.H.N. |
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Die Mischung macht's: Erneuerbare Energien funktionieren nur im Zusammenspiel gut. Doch während Photovoltaik weiterhin gut gefördert wird verschlechtert die EEG-Novelle die Bedingungen für Windkraftanlagen im Binnenland, Biomasseheizkraftwerke und Kleinwasserkraft. |
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Die entscheidenden parlamentarischen Beratungen finden derzeit im Bundestag statt. Wenn sie zügig vonstatten gehen,
»kann das Gesetz schon im Frühjahr 2004 in Kraft treten« heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
In der erneuerbare Energien-Branche sieht man diese Ankündigung mit gemischten Gefühlen. Einhellig begrüßt wird, dass der ursprünglich für das Frühjahr angekündigte Gesetzentwurf nun endlich dem Parlament vorliegt. Ob sich mit der Novelle, wie von Umweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90 / Die Grünen) versprochen,
»die erneuerbaren Energien konsequent weiter ausbauen« lassen, wird hingegen vielfach bezweifelt.
Die Solarstrombranche hält sich mit Stellungnahmen zurück. Die sie betreffenden Passagen der EEG-Novelle bilden de facto eine Fortschreibung des am 27. November verabschiedeten EEG-Vorschaltgesetzes, und das gilt bei allen Fachleuten als ein großer Erfolg für die Photovoltaik.
Der dürfte allerdings kaum von Dauer sein, wenn das EEG in seiner vom Kabinett verabschiedeten Form tatsächlich in Kraft tritt. Das zumindest konstatieren Kritiker wie Markus Ott, Vizepräsident des Fachverbandes Biogas. Schließlich, so Ott, funktionierten die erneuerbaren Energien nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Stromerzeugungsarten, und wenn Biogas als
»grüne Regelenergie« nicht mehr verfügbar sei, hätten darunter langfristig auch Windkraft und Solarstrom zu leiden. Den dringend nötigen Ausbau der Biogas-Branche aber sieht der Fachverband
– und nicht nur er - durch den Regierungsentwurf blockiert. Die Laufzeit der Vergütung für Neuanlagen soll hier von 20 auf 15 Jahre verkürzt, die jährliche Degression dagegen von einem auf zwei Prozent erhöht werden. Die daraus resultierenden Zwänge zur Kostenminderung seien unrealistisch, sagt Verbandspräsident Josef
Pellmeyer: »Wie die Biogasbranche die Preise für ihre Anlagen in den nächsten zehn Jahren um circa 35 Prozent senken soll, müsste uns die Bundesregierung einmal erklären.«
Auch beim Bundesverband Windenergie (BWE) trifft der Referentenentwurf auf Ablehnung. Er sieht einen Anspruch auf erhöhte Einspeisevergütung künftig nur noch für Anlagen an Standorten vor, die 65 Prozent eines definierten Windstärke-Referenzwertes erreichen. Trittin sieht hierin den geeigneten Weg, um ertragsschwache Anlagen zu vermeiden und den weiteren Ausbau der Windstromerzeugung in
»vernünftige Bahnen« zu lenken. BWE-Präsident Peter Ahmels bezeichnet die Regelung dagegen als
»Bremsklotz für Innovation«: Es lohne sich nicht mehr, die Technik zur Effizienzsteigerung weiter zu entwickeln. Der Regierungsentwurf in seiner vorliegenden Form verhindere ein Drittel der in den kommenden zwei Jahren geplanten Windpark-Projekte.
Derlei Kritik bleibt nicht ungehört. Vertreter beider Regierungsparteien haben klar gemacht, dass sie den als Kompromiss zwischen BMU und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) ausgehandelten EEG-Entwurf trotz aller anerkannten Eilbedürftigkeit nicht kommentarlos durch den Bundestag ziehen lassen werden.
»Einige Korrekturen« fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen bereits am Tag des Kabinettsbeschlusses,
»im besonderen Maße für die Bereiche Bioenergien, Windenergie im Binnenland und kleine
Wasserkraft«. Auch in der SPD melden Energieexperten Verbesserungsbedarf an, und zumindest im Bereich Biomasse scheint sogar ein Partei übergreifendes Bündnis gegen den Regierungsentwurf denkbar: Schließlich betreffen die Regelungen in hohem Maße die Landwirte, und die bilden in zahlreichen von der CDU/CSU dominierten Wahlkreisen das wichtigste Wählerpotenzial.
»Vielleicht«, so ein SPD-Abgeordneter, »hilft uns ja die Union ein
bisschen«.
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