 Bundestag verabschiedet Vorschaltgesetz für Photovoltaik
28.11.2003: Gestern Abend beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das so genannte Photovoltaik-Vorschaltgesetz. Das Gesetz regelt ab nächstem Jahr die Vergütung für Solarstrom. Sollte der Bundesrat am 19. Dezember wie erwartet zustimmen, wird das Gesetz bereits am 1. Januar 2004 in Kraft treten.
 |
|
|
 |
© dpa Deutsche Presseagentur GmbH |
|
Im Bundestag wurde gestern – wie erwartet
– das EEG-Vorschaltgesetz ohne Änderung beschlossen. |
|
|
Das »Zweite Gesetz zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes«, oft auch als EEG-Vorschaltgesetz bezeichnet, wurde am Donnerstagabend im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die Vergütung für Solarstrom wird somit wie geplant angehoben; eine Änderung des Gesetzentwurfes gab es gestern nicht.
Folgende Tarife sollen künftig gelten:
• Grundvergütung: 45,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
• Aufdachanlagen sowie Anlagen auf Lärmschutzwänden bis zu einer Gesamtleistung von 30 Kilowatt (kW): 57,4 Cent/kWh; zwischen 30 und 100 kW: 54,6 Cent/kWh; über 100 kW: 54 Cent/kWh.
• Fassaden integrierte Anlagen erhalten jeweils fünf Cent Aufschlag auf die für ihre Leistungskategorie geltende Vergütung. Für Dach integrierte Anlagen ist dieser Zuschlag nicht vorgesehen.
Weiterhin gilt eine jährliche Degression von fünf Prozent. Die Grundvergütung liegt im Jahr 2005 mithin bei 43,3 Cent, alle anderen Tarife ändern sich entsprechend.
Erste Reaktionen auf den Beschluss sind positiv: »Ein Fadenriss in der Solarwirtschaft wurde damit
verhindert,« so Hans-Josef Fell, forschungspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
»Wir sind außerordentlich erfreut darüber, dass die CDU/CSU den Beschluss mitträgt. Das zeigt, dass es in Deutschland eine breite Koalition für den Solarstrom und damit für die heimische Photovoltaikindustrie
gibt«, so Frank Asbeck, Vorstandssprecher der SolarWorld AG: »Damit steht einem weiteren dynamischen Wachstum des Marktes in Deutschland nichts mehr im
Wege.« Denn selbst wenn der Bundesrat am 19. Dezember Einspruch erheben würde
– es ergäbe sich lediglich eine Zeitverzögerung. Denn das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Zudem wird nach der gestrigen Zustimmung der Union im Bundestag auch mit der Zustimmung des
Bundesrates gerechnet.
Das Gesetz wird dann bereits zum 1. Januar 2004 in Kraft treten können.
Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie
hier:

|
|