Union stimmt für Vorschaltgesetz

25.11.2003: Die Vertreter der CDU/CSU-Fraktion haben heute im Umweltausschuss des Bundestages dem so genannten Vorschaltgesetz zugestimmt, das noch vor der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) die erhöhte Einspeisevergütung für Solarstrom auf den Weg bringen soll. Die Abstimmung im Plenum (zweite und dritte Lesung) soll am Donnerstag erfolgen.   

 

© CDU/CSU-
Bundestagsfraktion

Zustimmung erteilt: Der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagfraktion, Peter Paziorek, setzt sich für die EEG-Novelle ein – allerdings bei leicht gesunkener Solarstromvergütung.  

 

Die Einigung zwischen den Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Opposition zeichnete sich bereits in der vergangenen Woche ab. Die FDP blieb dagegen im Umweltausschuss bei ihrer ablehnenden Haltung. Die PDS hat im Bundestag keinen Fraktionsstatus und deshalb auch keine Mitglieder im Ausschuss.
Bis gestern berieten noch die Fraktionen, das vorliegende Konzept blieb aber unverändert. Gegenüber dem von Rot-Grün eingebrachten Entwurf sind die Tarife für Solarstromanlagen an oder auf Gebäuden noch einmal leicht gesenkt worden, insbesondere für Anlagen über 100 Kilowatt.

Folgende Tarife sollen künftig gelten: 

• Grundvergütung: 45,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh);

• Aufdachanlagen (auch Dach integriert) sowie Anlagen auf Lärmschutzwänden bis zu einer Gesamtleistung von 30 Kilowatt: 57,4 Cent/kWh; zwischen 30 und 100 kW: 54,6 Cent/kWh; über 100 kW: 54 Cent/kWh;

• Fassaden integrierte Anlagen erhalten jeweils fünf Cent Aufschlag auf die für ihre Leistungskategorie geltende Vergütung.

Weiterhin gilt eine jährliche Degression von fünf Prozent. Die Grundvergütung liegt im Jahr 2005 mithin bei 43,3 Cent, alle anderen Tarife ändern sich entsprechend.

Wenn die weitere Behandlung durch den Bundestag wie erwartet abläuft, kann das Gesetz damit bereits zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. 


 

Jochen Siemer
© PHOTON, 2003
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags

zurück