Große Koalition für EEG-Vorschaltgesetz

21.11.2003: Die Neuregelung der Solarstromvergütung wird wahrscheinlich auch von der CDU/CSU mit getragen. Inzwischen rechnen Beobachter damit, dass es bei der im Rot-Grünen Gesetzentwurf vorgesehenen Grundvergütung von 45,7 Cent pro Kilowattstunde bleiben wird, während sich der geplante Zuschlag von 9,3 Cent für Anlagen an Gebäuden mit mehr als 30 Kilowatt Leistung leicht verringert. Außerdem soll eine zusätzliche Größenklasse für Gebäude-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt eingeführt werden.   

Bei der zweiten Lesung des so genannten EEG-Vorschaltgesetzes (Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes) zeichnet sich eine Große Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU ab. Voraussichtlich schon am 27. November, einen Tag früher als noch vor einer Woche angenommen, wird der Bundestag das Gesetz erneut auf der Tagesordnung haben. Eine Vorentscheidung fällt bereits am kommenden Dienstag im Umweltausschuss.

Die Zustimmung der Opposition gilt inzwischen als sicher, zumindest so weit es die Unionsparteien betrifft. Fachleute von Regierungskoalition und CDU/CSU haben ihre Verhandlungen weit gehend abgeschlossen und stellen die Ergebnisse nun noch den Fraktionen vor. Am Montag dürfte ein definitives Ergebnis bekannt gegeben werden. Dann könnte sich ebenfalls klären, ob womöglich sogar die FDP mit ins Boot steigt, was allerdings als äußerst unwahrscheinlich gilt.

Für die Union hingegen hatte der Sprecher der AG Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Paziorek, bereits bei der ersten Lesung am 13. November Zustimmung signalisiert, aber Beratungsbedarf bei der genauen Festlegung der Vergütungssätze angemeldet. Inzwischen rechnen Beobachter damit, dass es bei der im Rot-Grünen Gesetzentwurf vorgesehenen Grundvergütung von 45,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bleiben wird, während sich der geplante Zuschlag von 9,3 Cent für Anlagen an Gebäuden mit mehr als 30 Kilowatt (kW) Leistung leicht verringert. Im Gespräch sind 8,9 Cent, insgesamt also 54,6 Cent/kWh (vorher: 55 Cent). Bei der besonders für private Betreiber wichtigen Kategorie unterhalb von 30 kW bliebe es demnach bei einem Zuschlag von 11,7 Cent (insgesamt also 57,4 Cent/kWh). Außerdem soll eine zusätzliche Größenklasse für Gebäude-Anlagen mit mehr als 100 kW eingeführt werden. Hier läge der Zuschlag bei 8,3 Cent (insgesamt also 54 Cent/kWh). Für alle diese ist wie bisher auch ein zusätzlicher Bonus von fünf Cent/kWh bei Fassaden integrierten Anlagen geplant.

Weder die Regierungs-, noch die Oppositionsparteien bestätigen dieses Ergebnis bislang. Am kommenden Montag dürfte indes Klarheit herrschen, am Dienstag folgt dann die Beratung im Umweltausschuss und am Donnerstag die zweite und dritte Lesung im Plenum. Der sich abzeichnende breite Kompromiss wäre aus Sicht der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) und des Bundesverbandes Solarindustrie (BSi) für die Photovoltaikbranche ein nahezu ideales Ergebnis: Der Industrie ist, beinahe mehr noch als an der Höhe der Vergütung, an einer langfristigen Perspektive gelegen, und darum steht ein Mitwirken der jetzigen Opposition – die ja sehr schnell wieder an der Regierung sein könnte – auf der Wunschliste der Solar-Lobby ganz weit oben.

 
   

 

Jochen Siemer
© PHOTON, 2003
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