 Abgestimmter Referentenentwurf zum EEG
18.11.2003: Nach der Einigung zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium liegt nun ein zumindest vorläufiges Ergebnis schwarz auf weiß vor: Der neue Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
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Es geht voran: Bundesumweltminister Trittin hat jetzt einen abgestimmten Referentenentwurf zum EEG vorgelegt. |
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Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums
»zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren-Energien im Strombereich« wurde heute vorgelegt. Ein endgültiger Beschluss der Bundesregierung steht allerdings noch aus, die Verabschiedung im Kabinett soll im Dezember erfolgen. Bis dahin haben Bundesländer, Kommunen und die verschiedenen Verbände
noch Gelegenheit zur Einsicht, damit der Text entsprechend ihren Anregungen überarbeitet werden kann.
Der überaus knappe Zeitplan lässt zumindest darauf hoffen, dass zwischen den maßgeblich beteiligten Bundesministerien für Umwelt sowie für Wirtschaft und Arbeit nunmehr tatsächlich keine großen Meinungsverschiedenheiten mehr bestehen. Die Interessenverbände der erneuerbaren Energien haben allerdings noch erheblichen Verbesserungsbedarf angemeldet, ebenso
– wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen – die Energiewirtschaft, allen voran der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW).
Die Photovoltaikbranche kann die Debatte um die Novelle vergleichsweise gelassen verfolgen, weil die sie betreffenden Änderungen mit dem so genannten EEG-Änderungsgesetz bereits vergangene Woche auf den Weg gebracht wurden. Der Referentenentwurf hat die Formulierungen dieses Gesetzes praktisch wortgleich übernommen. Eine Ausnahme bildet die Regelung, wonach der ins Netz eingespeiste Strom von Anlagen über 30 Kilowatt (kW) zum Teil nach den (höheren) Vergütungssätzen für kleinere Anlagen berechnet wird. Für Paragraph acht der derzeit noch geltenden EEG-Fassung
(»Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie«) sieht das Änderungsgesetz eine Regelung vor, wonach zum Beispiel der Ertrag einer 60 kW-Anlage zur Hälfte mit 57,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und zur Hälfte mit 55 Cent/kWh vergütet würde. Dieser Passus fehlt im Referentenentwurf, statt dessen ist dort eine entsprechende Bestimmung in Paragraph zwölf
(»Gemeinsame Vorschriften für Abnahme, Übertragung und Vergütung«) vorgesehen.
In einem weiteren Punkt sieht der Referentenentwurf sogar eine Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht wie auch dem Änderungsgesetz vor
– und zwar für alle Arten von regenerativer Energie: Anlagen, die zu mehr als 25 Prozent dem Bund oder einem Bundesland gehören, fielen bislang nicht unter das EEG. Diese Einschränkung soll künftig nicht mehr gelten.
Der abgestimmte Referentenentwurf zum EEG

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