 Clement und Trittin einigen sich über EEG-Entwurf
Pünktlich zum »Aktionstag Erneuerbare Energien« haben sich das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium bei einem Gespräch im Bundeskanzleramt auf einen Regierungsentwurf für eine Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Doch weil mit einem Abschluss des Gesetzesverfahrens frühestens im Mai zu rechnen ist, wollen die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen nun per Vorschaltgesetz insbesondere für Solaranlagenbetreiber
»Rechtssicherheit schaffen«.
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Pünktlich zur Demonstration für erneuerbare Energien wurde am 5. November eine Einigung zu EEG-Novelle verkündet. Ein Vorschaltgesetz, in dem auch die Vergütung für Solarstrom geregelt wird, soll es dennoch geben. |
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Beim »Aktionstag Erneuerbare Energien«
in Berlin demonstrierten am 5. November nach Angaben der Veranstalter rund 10.000 Menschen für verlässliche politische Rahmenbedingungen. Die vor dem Brandenburger Tor versammelte Menge
– darunter viele Beschäftigte aus Betrieben der Branche
– machte mit zahlreichen Transparenten ihren Ärger insbesondere über die Verzögerungen bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) deutlich. Im Zentrum der Kritik stand dabei zumeist Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD), der vor allem bei Herstellern und Betreibern von Windkraftanlagen derzeit nicht gut gelitten ist.
Noch während die Kundgebung lief, kursierten Spekulationen darüber, ob der als Redner angekündigte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) womöglich eine Einigung zwischen seinem und Clements Ministerium in Sachen EEG-Novelle verkünden würde. Am Morgen waren nämlich Vertreter beider Ressorts im Bundeskanzleramt zu einem erneuten Versuch der Konsensfindung zusammengetroffen
– und hatten dabei tatsächlich Erfolg. So konnte Trittin der gespannt lauschenden Menge wesentliche Eckpunkte des Gesetzentwurfes erklären, der nun schnellstmöglich in den Bundestag eingebracht werden soll.
Demnach soll es bei festen Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien bleiben, das so genannte Ausschreibungsmodell ist vom Tisch. Die Vergütung soll für alle regenerativen Energieträger degressiv gestaltet werden, also kontinuierlich abnehmen. Bei der Windkraft werden dies künftig zwei statt der bisher vorgesehenen 1,5 Prozent jährlich sein. Die so genannte Härtefallregelung für besonders stromintensive Industriebetriebe als der wohl am heftigsten umstrittene Punkt wird ebenfalls neu geregelt: Mehr Betriebe als bislang sollen von den Zahlungen zur Umlage der EEG-Kosten befreit werden können, doch in der Summe dürfen diese Erleichterungen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtumlage betragen.
Die Vertreter der Solarindustrie waren indes vor allem gespannt auf Neuigkeiten zur künftigen Höhe der Einspeisevergütung
– und machten keine begeisterten Gesichter, als Trittin die künftige Grundvergütung für Freiflächenanlagen mit 43,4 Cent bekannt gab. Dies entspricht genau der jetzigen Regelung: Derzeit werden 45,7 Cent gezahlt, bei der für Photovoltaik festgesetzten Degression von jährlich fünf Prozent wären ab 2004 eben diese 43,4 Cent angefallen. Zwar soll es für Anlagen auf Gebäuden erhebliche Zuschläge bis zu 14 Cent (unter 30 Kilowatt Leistung) sowie nochmals fünf Cent für fassadenintegrierte Anlagen geben, worauf Trittin ganz besonders hinwies. Damit liegt die jetzt geplante Vergütung für Anlagen auf Gebäuden unter 30 kW aber um 1,6 Cent je Kilowattstunde niedriger als es noch im bisherigen Entwurf
vorgesehen war. Nach dem vom Bundesumweltministerium im September veröffentlichten Referentenentwurf sollte der Zuschlag bei 15,6 Cent je Kilowattstunde liegen. Für Anlagen über 30 Kilowatt Leistung ist weiterhin ein Zuschlag von 11,6 Cent je Kilowattstunde vorgesehen.
Doch weniger die leicht gesenkte Vergütung für Anlagen auf Gebäuden als vielmehr die Vergütung für Großkraftwerke auf ebener Erde macht der Branche Sorgen:
»Das ist zu wenig«, meint nicht nur Carsten Körnig, Geschäftsführer der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft.
Enttäuscht zeigte sich Körnig auch in einem anderen Punkt: »Es fiel kein Wort zum Thema
Beschleunigung« – also der Neuregelung der Solarstromvergütung durch ein Vorschaltgesetz. Selbst wenn der jetzt erzielten Einigung der Ministerien nämlich keinerlei weitere Verzögerungen mehr folgen, wird es wohl Mai oder gar Juni werden, bevor das neue EEG Gesetzeskraft erlangt. Auch eine Gewährung der dann geltenden Tarife rückwirkend zum 1. Januar würde nichts daran ändern, dass die Branche mit einem Auftragseinbruch zu rechnen hätte. Darum drängt sie auf eine beschleunigte Neufassung dieses Punktes durch ein Vorschaltgesetz. Ob dies kommt und, wenn ja, in welcher Form, sollte am Mittwochabend Thema einer Runde aus Vertretern der Ministerien und der Regierungsparteien sein.
Während Trittin auf dieses Thema nicht einging und Fachleute des Umweltministeriums auf Nachfrage noch nichts genaues sagen wollten, fand Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin der Grünen, allerdings schon klare Worte. Weil
»selbst bei zügigem Vorgehen mit einem Abschluss des Gesetzesverfahrens frühestens im Mai/Juni 2004 zu rechnen
ist», so Hustedt in einer Presseerklärung, wollten die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen nun per Vorschaltgesetz
»Rechtssicherheit schaffen« – und zwar »bis zum Beginn der
Photovoltaiksaison«, also dem kommenden Frühjahr. Noch in diesem Jahr könne solch ein Gesetz im Bundestag abschließend beraten werden.
Hintergrundpapier des Bundesumweltministeriums zur Einigung:

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