Fraktionen planen kleine EEG-Novelle für Photovoltaik

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen wollen in der endlosen Debatte um die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nun mit einem eigenen Gesetzentwurf aufs Tempo drücken und womöglich sogar schon vorher die Vergütung für Solarstrom durch ein Vorschaltgesetz neu regeln. In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Energie am 16. Oktober stand das Thema auf der Tagesordnung. 

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Schluss mit Diskussionen: Sollten sich die Ministerien von Wolfgang Clement (rechts) und Jürgen Trittin nicht über die anstehende EEG-Novelle einigen, wollen die Bundestagsfraktionen ihrer Parteien einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen. 

»Es sind Beschlüsse gefasst worden«, so das AG-Mitglied Ulrich Kelber, aber wie genau diese lauten, solle erst bei der nächsten Sitzung am 23. Oktober öffentlich gemacht werden.

Nach den Äußerungen mehrerer Energieexperten sowohl von der SPD als auch von den Grünen rechnen Beobachter mit ungefähr folgendem Verlauf: Nächste Woche wird sich die AG Energie, vermutlich von den zuständigen Staatssekretären, über den Stand der Abstimmung zwischen den Bundesministerien für Umwelt sowie Wirtschaft und Arbeit Bericht erstatten lassen. Sollte dann – was zu erwarten ist – zwischen den Ressorts noch immer kein Einvernehmen bestehen, werden die Sozialdemokraten gemeinsam mit den Grünen ihre bereits seit längerem gemachte Ankündigung umsetzen und einen eigenen Entwurf im Bundestag einbringen.

Da auch dieser Weg schon aus Verfahrensgründen nicht mehr vor 
dem 1. Januar zum Ziel führen kann, wird die besonders drängende Frage der Einspeisevergütung für Solarstrom möglicherweise noch anders gelöst: Paragraf 8 des EEG könnte durch ein so genanntes Vorschaltgesetz geändert werden, das gemeinsam mit einem mehr oder minder beliebigen anderen Gesetz das Abstimmungsverfahren durchläuft. Diese Prozedur ist im Parlamentsalltag nicht ungewöhnlich sondern ein oft erprobtes Mittel zur Beschleunigung eilbedürftiger Neuregelungen.

Das schnellstmögliche In-Kraft-Treten neuer Vergütungssätze ist nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programms das mit Abstand größte Problem der Solarbranche. Sorge Nummer zwei ist die Höhe dieser Vergütung. Der vom Umweltministerium vorgelegte Referentenentwurf zur EEG-Novelle sieht 43 Cent pro Kilowattstunde für ebenerdige Anlagen und je nach Bauart diverse Zuschläge für Installationen an oder auf Gebäuden vor. Der Bundesverband Solarindustrie (BSi) und die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) setzen sich nach wie vor für eine Erhöhung der Grundvergütung auf 49 Cent ein. 

 

Jochen Siemer
© PHOTON, 17. Oktober 2003
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