
Referentenentwurf zur EEG-Novelle veröffentlicht
Das Bundesumweltministerium hat am 13. August den Referentenentwurf für die Novelle
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Solarstrom aus neu installierten Anlagen
– Stichtag ist der 1. Januar 2004 – wird je nach Anlagengröße und Montageart mit 43,4 Cent bis 64 Cent je Kilowattstunde vergütet.
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© dpa Deutsche Presseagentur GmbH |
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Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat einen für die Solarbranche erfreulichen EEG-Entwurf vorgelegt. |
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Für Solarstromanlagen sind folgende Änderungen vorgesehen:
• Die Beschränkung der insgesamt zu
fördernden Anlagenleistung auf ein
Gigawatt entfällt.
• Die Beschränkung der Leistung von
Freiflächenanlagen auf
100 Kilowatt entfällt.
• Die Beschränkung der maximalen
Anlagengröße auf fünf Megawatt entfällt.
• Die Vergütung ab 2004 für Solarstrom
wird angehoben:
a) Dachanlagen bis 30 kW erhalten 59 Cent je
Kilowattstunde, Dachanlagen über 30 kW
erhalten 55 Cent je Kilowattstunde
b) Fassadenanlagen bis 30 kW erhalten 64
Cent je Kilowattstunde, Fassadenanlagen
über 30 kW erhalten 59 Cent je
Kilowattstunde
c) Freiflächenanlagen erhalten 43,4 Cent je Kilowattstunde
Die jährliche Degression der Vergütung wird für neu installierte Anlagen weiterhin fünf Prozent betragen.
Der Gesetzesentwurf ist am 13. August den Bundesressorts mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet worden. Ob das Gesetz bis zum 1. Januar 2004 in Kraft tritt, ist weiterhin unklar. Im derzeitigen Entwurf ist jedoch sicher gestellt, dass Anlagenbetreiber, die ab dem 1. Januar ihre Anlage in Betrieb nehmen, die erhöhte Vergütung erhalten.
Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums
Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums
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