Referentenentwurf zur EEG-Novelle veröffentlicht

Das Bundesumweltministerium hat am 13. August den Referentenentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Solarstrom aus neu installierten Anlagen – Stichtag ist der 1. Januar 2004 – wird je nach Anlagengröße und Montageart mit 43,4 Cent bis 64 Cent je Kilowattstunde vergütet.

 

© dpa Deutsche Presseagentur GmbH

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat einen für die Solarbranche erfreulichen EEG-Entwurf vorgelegt.

 

Für Solarstromanlagen sind folgende Änderungen vorgesehen:
• Die Beschränkung der insgesamt zu 
  fördernden Anlagenleistung auf ein 
  Gigawatt entfällt.
• Die Beschränkung der Leistung von 
  Freiflächenanlagen auf 
  100 Kilowatt entfällt.
• Die Beschränkung der maximalen 
  Anlagengröße auf fünf Megawatt entfällt.
• Die Vergütung ab 2004 für Solarstrom 
   wird angehoben:
a) Dachanlagen bis 30 kW erhalten 59 Cent je 
   Kilowattstunde, Dachanlagen über 30 kW 
   erhalten 55 Cent je Kilowattstunde
b) Fassadenanlagen bis 30 kW erhalten 64 
   Cent je Kilowattstunde, Fassadenanlagen 
   über 30 kW erhalten 59 Cent je 
   Kilowattstunde
c) Freiflächenanlagen erhalten 43,4 Cent je Kilowattstunde
Die jährliche Degression der Vergütung wird für neu installierte Anlagen weiterhin fünf Prozent betragen.

Der Gesetzesentwurf ist am 13. August den Bundesressorts mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet worden. Ob das Gesetz bis zum 1. Januar 2004 in Kraft tritt, ist weiterhin unklar. Im derzeitigen Entwurf ist jedoch sicher gestellt, dass Anlagenbetreiber, die ab dem 1. Januar ihre Anlage in Betrieb nehmen, die erhöhte Vergütung erhalten.

  Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums

  Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums

 

Anne Kreutzmann
© PHOTON, 14. August 2003
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags

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