
Europaparlament
verabschiedet Einspeiserichtlinie für Ökostrom
Das Europäische
Parlament hat am 4. Juli die Richtlinie zur Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen verabschiedet. Sie
sieht eine Steigerung des Ökostromanteils am Stromverbrauch in der EU
von derzeit etwa 14 Prozent auf rund 22 Prozent im Jahr 2010 vor.
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©
Central Audiovisual Library, European Commission /
Paul Henry Spaak |
| Das
Europäische Parlament in Brüssel |
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Die jetzt in zweiter
Lesung verabschiedete Fassung ist ein Kompromiss, den Vertreter des
Industrieausschusses, angeführt von der Berichterstatterin Mechtild
Rothe (SPD), mit dem Ministerrat ausgehandelt haben. Er muss die
Richtlinie noch offiziell absegnen. »Trotz der anfangs wenig
ambitionierten Position des Rates konnte in enger Abstimmung mit der
schwedischen Ratspräsidentschaft ein Ergebnis erreicht werden, das
sich sehen lassen kann«, sagte Rothe. Auch Hans-Josef Fell,
forschungspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, sprach von
einem »großen Erfolg für eine neue Energiepolitik in Europa«.
Die Richtlinie
enthält für den Ökostromanteil in den einzelnen EU-Staaten zwar nur
»Richtziele« für das Jahr 2010; wenn jedoch absehbar wird, dass
diese nicht erreicht werden, kann die EU-Kommission Vorschläge für
rechtsverbindliche Ziele machen. Nach spätestens vier Jahren kann sie
außerdem ein harmonisiertes System für die Förderung von Ökostrom
in der EU vorlegen. Dieses System muss sich daran orientieren, die
Ziele tatsächlich zu erreichen, und nicht, wie der Ministerrat
ursprünglich wollte, an der Kosteneffizienz. Der Handel mit
Ökostromzertifikaten dürfte damit auf absehbare Zeit europaweit
keine Chance haben. Für die nationalen Regelungen gibt es eine
Übergangsfrist von sieben Jahren; Altanlagen genießen
Vertrauensschutz. Das heißt, dass auch in der Übergangsfrist
errichtete Anlagen noch die 20-jährige Förderung nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten werden.
Johannes
Bernreuter
© PHOTON, 5. Juli 2001
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