
»Absurd und haltlos«
Die Wind- und
Solarlobby reagiert verärgert auf den erneuten Vorstoß des
EU-Wettbewerbskommissars, an der Überprüfung des EEG festzuhalten
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Solar Verlag |
| Hermann
Scheer, MdB und Experte für erneuerbare Energien,
findet, die Argumentation von Mario Monti sei »Quatsch«. |
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Als »völlig absurd
und haltlos« bezeichnete Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes
Windenergie (BWE), den Vorstoß der Wettbewerbskommission gegen die
erneuerbaren Energien. Auch Hermann Scheer, SPD-Bundestagsabgeordneter
und Präsident von Eurosolar, hat kein gutes Wort für
Wettbewerbskommissar Mario Monti: »Der ist ein schlechter Verlierer«,
urteilt Scheer, denn schließlich habe der Europäische Gerichtshof
erst vor wenigen Monaten die Vereinbarkeit erhöhter Vergütungen für
Strom aus erneuerbaren Energiequellen mit dem europäischen Recht
festgestellt. Auch sein Fazit deshalb: »Das ist alles Quatsch.«
Ähnlich reagierte
der Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell, forschungspolitischer
Sprecher von Bündnis 90/ Die Grünen: »Das neue
EEG-Beihilfe-Verfahren ist ein nicht ernst zu nehmendes Revanche-Foul
der EU-Kommission.« Und Johannes Lackmann, Präsident des
Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) hofft, dass dies auch die
Investoren so sehen. Der »vordergründige Versuch der Verunsicherung«
sei so lächerlich, dass sich kein Investor im Bereich erneuerbare
Energien davon abschrecken lassen werde.
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| EU-Kommission
setzt Prüfung des EEG fort Die
Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen
Kommission wird trotz des Urteils des Europäischen
Gerichtshofes zum Stromeinspeisungsgesetz mit der Überprüfung
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes fortfahren. Dies
teilte Wettbewerbskommissar Mario Monti im Juni
Bundesfinanzminister Hans Eichel mit. |
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Brüssels
Wettbewerbskommissar Mario Monti hatte Mitte Juni in einem Schreiben
an Bundesfinanzminister Hans Eichel darauf hingewiesen, dass seiner
Ansicht nach das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trotz eines anders
lautenden Urteils des Europäischen Gerichtshofes von März dieses
Jahres eine Beihilfe darstellen könnte. Sein Argument: Die von
Stadtwerken für regenerativen Strom gezahlte Vergütung könne doch
aus staatlichen Mitteln stammen, also eine Beihilfe darstellen, wenn
diese sich überwiegend in öffentlicher Hand befänden. Eichel hatte
am 22. Juni in einem Antwortschreiben Monti aufgefordert, seine
Rechtsauffassung zu überprüfen.
Anne
Kreutzmann
© PHOTON, 27. Juni 2001
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