»Absurd und haltlos«

Die Wind- und Solarlobby reagiert verärgert auf den erneuten Vorstoß des EU-Wettbewerbskommissars, an der Überprüfung des EEG festzuhalten

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Hermann Scheer, MdB und Experte für erneuerbare Energien, findet, die Argumentation von Mario Monti sei »Quatsch«.

Als »völlig absurd und haltlos« bezeichnete Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE), den Vorstoß der Wettbewerbskommission gegen die erneuerbaren Energien. Auch Hermann Scheer, SPD-Bundestagsabgeordneter und Präsident von Eurosolar, hat kein gutes Wort für Wettbewerbskommissar Mario Monti: »Der ist ein schlechter Verlierer«, urteilt Scheer, denn schließlich habe der Europäische Gerichtshof erst vor wenigen Monaten die Vereinbarkeit erhöhter Vergütungen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen mit dem europäischen Recht festgestellt. Auch sein Fazit deshalb: »Das ist alles Quatsch.«

Ähnlich reagierte der Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell, forschungspolitischer Sprecher von Bündnis 90/ Die Grünen: »Das neue EEG-Beihilfe-Verfahren ist ein nicht ernst zu nehmendes Revanche-Foul der EU-Kommission.« Und Johannes Lackmann, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) hofft, dass dies auch die Investoren so sehen. Der »vordergründige Versuch der Verunsicherung« sei so lächerlich, dass sich kein Investor im Bereich erneuerbare Energien davon abschrecken lassen werde.

EU-Kommission setzt Prüfung des EEG fort Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission wird trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zum Stromeinspeisungsgesetz mit der Überprüfung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes fortfahren. Dies teilte Wettbewerbskommissar Mario Monti im Juni Bundesfinanzminister Hans Eichel mit.

Brüssels Wettbewerbskommissar Mario Monti hatte Mitte Juni in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Hans Eichel darauf hingewiesen, dass seiner Ansicht nach das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trotz eines anders lautenden Urteils des Europäischen Gerichtshofes von März dieses Jahres eine Beihilfe darstellen könnte. Sein Argument: Die von Stadtwerken für regenerativen Strom gezahlte Vergütung könne doch aus staatlichen Mitteln stammen, also eine Beihilfe darstellen, wenn diese sich überwiegend in öffentlicher Hand befänden. Eichel hatte am 22. Juni in einem Antwortschreiben Monti aufgefordert, seine Rechtsauffassung zu überprüfen.

Anne Kreutzmann
© PHOTON, 27. Juni 2001
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