
Kompromiss zur
EU-Einspeiserichtlinie wahrscheinlich
Im Tauziehen um eine
europäische Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energiequellen zeichnet sich ein Kompromiss ab.
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Solar Verlag |
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als erneuerbare Energiequelle? Mechthild Rothe,
Berichterstatterin im Industrieausschuss des
Europaparlaments, findet das nicht in Ordnung |
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Am 12. Juni trafen sich
Vertreter des Europaparlaments, der EU-Kommission und des Ministerrates zu einem
Sondierungsgespräch, bei dem sie sich in mehreren strittigen Punkten auf einen
Mittelweg verständigten. Es ist wahrscheinlich, dass das Parlament bei der
zweiten Lesung der Richtlinie am 4. Juli den Kompromiss verabschieden wird. Wenn
auch der Ministerrat zustimmt, könnte die Richtlinie Anfang 2002 in Kraft
treten.
Der Ministerrat hatte am 23.
März in seinem gemeinsamen Standpunkt zum Richtlinienentwurf den weitergehenden
Vorstellungen des Parlaments aus der ersten Lesung eine Abfuhr erteilt. Die
Regierungsvertreter wollten unter anderem den Anteil des biologischen Abfalls
bei der Müllverbrennung zu den erneuerbaren Energien zählen und den
Mitgliedsländern statt verbindlicher Ziele für den Verbrauch von Strom aus
erneuerbaren Quellen im Jahr 2010 nur »Richtziele« vorgeben. Zudem sollte für
Altanlagen, die nach nationalen Regelungen wie dem deutschen
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, nur ein Übergangszeitraum
»von mindestens sieben Jahre« gelten, wenn die EU-Kommission vier Jahre nach
Inkrafttreten der Richtlinie einen Vorschlag für einen europaweit einheitlichen
Förderrahmen macht. Die deutsche SPD-Abgeordnete Mechthild Rothe,
Berichterstatterin im Industrieausschuss des Europaparlaments, kritisierte, der
Rat mache mit den Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll nicht ernst.
In der informellen
Runde am 12. Juni wurde aber laut Rothes Mitarbeiter Oliver Schäfer
klar, dass der Ministerrat von der Müllverbrennung nicht abrücken
wird. Der Kompromiss lautet nun: Die Müllverbrennung wird aus der
Definition erneuerbarer Energien nicht gestrichen, aber in der
einleitenden Begründung soll stehen, Ziel der Richtlinie sei nicht,
die Müllverbrennung zu fördern. Auch die unverbindlichen
»Richtziele« für die Mitgliedsstaaten werden beibehalten,
allerdings kann die EU-Kommission nach vier Jahren verbindliche Ziele
vorschlagen. Bei den Übergangszeiträumen einigte man sich darauf,
dass national geförderte Altanlagen vollen Vertrauensschutz genießen
sollen. Die 20-jährige Förderung nach dem EEG bliebe also
gewährleistet.
Johannes
Bernreuter
© PHOTON, 13. Juni 2001
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