Kompromiss zur EU-Einspeiserichtlinie wahrscheinlich

Im Tauziehen um eine europäische Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zeichnet sich ein Kompromiss ab. 

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Müll als erneuerbare Energiequelle? Mechthild Rothe, Berichterstatterin im Industrieausschuss des Europaparlaments, findet das nicht in Ordnung

Am 12. Juni trafen sich Vertreter des Europaparlaments, der EU-Kommission und des Ministerrates zu einem Sondierungsgespräch, bei dem sie sich in mehreren strittigen Punkten auf einen Mittelweg verständigten. Es ist wahrscheinlich, dass das Parlament bei der zweiten Lesung der Richtlinie am 4. Juli den Kompromiss verabschieden wird. Wenn auch der Ministerrat zustimmt, könnte die Richtlinie Anfang 2002 in Kraft treten.

Der Ministerrat hatte am 23. März in seinem gemeinsamen Standpunkt zum Richtlinienentwurf den weitergehenden Vorstellungen des Parlaments aus der ersten Lesung eine Abfuhr erteilt. Die Regierungsvertreter wollten unter anderem den Anteil des biologischen Abfalls bei der Müllverbrennung zu den erneuerbaren Energien zählen und den Mitgliedsländern statt verbindlicher Ziele für den Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Quellen im Jahr 2010 nur »Richtziele« vorgeben. Zudem sollte für Altanlagen, die nach nationalen Regelungen wie dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, nur ein Übergangszeitraum »von mindestens sieben Jahre« gelten, wenn die EU-Kommission vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Vorschlag für einen europaweit einheitlichen Förderrahmen macht. Die deutsche SPD-Abgeordnete Mechthild Rothe, Berichterstatterin im Industrieausschuss des Europaparlaments, kritisierte, der Rat mache mit den Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll nicht ernst.

In der informellen Runde am 12. Juni wurde aber laut Rothes Mitarbeiter Oliver Schäfer klar, dass der Ministerrat von der Müllverbrennung nicht abrücken wird. Der Kompromiss lautet nun: Die Müllverbrennung wird aus der Definition erneuerbarer Energien nicht gestrichen, aber in der einleitenden Begründung soll stehen, Ziel der Richtlinie sei nicht, die Müllverbrennung zu fördern. Auch die unverbindlichen »Richtziele« für die Mitgliedsstaaten werden beibehalten, allerdings kann die EU-Kommission nach vier Jahren verbindliche Ziele vorschlagen. Bei den Übergangszeiträumen einigte man sich darauf, dass national geförderte Altanlagen vollen Vertrauensschutz genießen sollen. Die 20-jährige Förderung nach dem EEG bliebe also gewährleistet.

Johannes Bernreuter
© PHOTON, 13. Juni 2001
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