Kärnten zahlt Kosten deckende Vergütung

Die novellierte Fassung der Kärntner Einspeiseverordnung könnte der Verbreitung von Solarstromanlagen einen mächtigen Schub geben. Irritierend: Der Initiator der Kosten deckenden Vergütung ist Rechtspopulist Jörg Haider.

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Wird die Solarvergütung landesweit erhöht, profitiert auch diese Anlage auf dem Naturhistorischen Museum in Wien. 

»Ist schon dumm, dass es gerade in
Kärnten passieren musste«, platzt es aus dem österreichischen EU-Parlamentarier Hans Kronenberger heraus, als er über die neue Einspeisevergütung spricht. Im Bundesland Kärnten mit seinen 550.000 Einwohnern regiert Europas persona non grata, Jörg Haider, der unlängst unter dem Druck der EU seinen Rücktritt von der nationalen Politikbühne bekannt gab. Am 1. Mai nahm Haider auch den Hut als Parteivorsitzender mit der Begründung, sich auf die Landespolitik konzentrieren zu wollen. Und just an diesem Tag trat die neue »Kärntner Einspeise- und Zuschlagsverordnung« (K-EZV) für erneuerbare Energien in Kraft.

1,42 Mark pro Kilowattstunde

Laut K-EZV erhalten Betreiber von Solarstromanlagen 15 Jahre lang zehn Schilling (1,42 Mark) für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. Diese Förderhöhe ist allerdings nicht neu: Der Passus fand sich schon in der seit Februar 1996 gültigen Fassung. Das Elektrizitätsunternehmen, die Kärntner Elektrizitäts AG (Kelag), hatte das Geld bislang aber nur unter Vorbehalt an Solarstromproduzenten gezahlt: »Vorher musste die Kelag die Vergütung aus ihrem Firmengewinn zahlen. Deswegen überlegte man sich, zum Obersten Gerichtshof zu gehen«, erklärt der Vertriebsmanager Robert Breuer die Haltung des Unternehmens. Die Drohung, bei einem Prozessgewinn die gesamte ausgezahlte Vergütung zurückzufordern, wirkte: Gerade mal 30 Risikokapitalisten investierten in eine Solaranlage. Insgesamt installierten die Pioniere rund 90 Kilowatt.

Die neue Regelung schreibt nun eine Umlage des Mehraufwandes auf die Stromkunden vor: Dieses Jahr hat das Amt der Kärntner Landesregierung der Kelag gestattet, die Stromkosten um 0,2 Groschen pro Kilowattstunde zu erhöhen. Der Elektrizitätsversorger (EVU) gibt sich nun generös: »Die neue Regelung wird von uns erkannt, und die bereits bezahlte Vergütung auch nicht zurückgefordert«, sagt Breuer. Eine Rechtssicherheit auf eine Vergütung über 15 Jahre haben die Investoren aber immer noch nicht. Die Verordnung gilt nur bis zum 30. April 2001. »Das heißt, die zehn Schilling sind nur bis dahin garantiert. Danach ist alles offen«, sagt Rudolf Ulz, ein anderer Vertriebsmanager der Kelag, mit offensichtlicher Befriedigung, bevor er seine persönlichen Vorurteile gegen Solarstromanlagen vorbetet.

Gleichwohl ist das Interesse an Solarstrom in Kärnten mit der neuen Einspeiseverordnung deutlich gestiegen. Vor allem der Wegfall der Obergrenze von drei Kilowatt pro geförderter Anlage lässt potenzielle Investoren aufhorchen. »Es gab eine konkrete Anfrage, ob wir uns auf einen 15-jährigen Vertrag bei einer zwei Megawatt Anlage einlassen. Aber das können wir nicht machen«, sagt Breuer. Ein Megawatt allein, so rechnet der Kelag-Manager vor, würde dem Investor bei einem Jahresertrag von Tausend Kilowattstunden zehn Millionen Schilling einbringen. Die Kelag nehme über den Aufschlag auf die Stromrechnungen aber lediglich rund sechs Millionen Schilling im Jahr ein. Es bliebe also ein Verlust von vier Millionen Schilling. Außerdem gilt es über die Umlage auch die anderen erneuerbaren Energien zu fördern.

»Auf Bundesebene ist der politsche Wille sicher gut gemeint, eine Rechtssicherheit ist jedoch nicht vorhanden. Ich kann den Leuten nur raten mit ihrer Investition zu warten«, sagt Günther Wassermann, zuständiger Fachreferent für erneuerbare Energien im Amt der Kärntner Landesregierung, der sich vom Bund eine entsprechende Grundsatzgesetzgebung wünscht.

Der Knackpunkt ist das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) von 1998, dessen Novellierung zurzeit im österreichischen Parlament diskutiert wird. Das ElWOG fordert von den EVU bis Oktober 2005 mindestens drei Prozent der Elektrizität aus erneuerbaren Energien zu produzieren. Dazu müssen die Landeshauptmänner der einzelnen Bundesländer Mindestpreise bestimmen, die sich an den durchschnittlichen Stromerzeugungskosten dieser Anlagen orientieren. Jährlich soll dann die Höhe der Umlagefinanzierung über den Strompreis berechnet werden. Jörg Haider ist seinen politischen Konkurrenten mal wieder voraus, und hat nun bundesweit als einziger Landeshauptmann eine Mindestpreisregelung zur Förderung erneuerbarer Energien eingeführt. Die anderen, sollte diese Fassung des ElWOG verabschiedet werden, müssten bis 2002 folgen. »Wichtig ist, dass Altanlagen ausgeschlossen werden. In Kärnten produzieren wir jetzt schon sieben Prozent der Elektrizität aus Biomasse«, kritisiert Wassermann – für eine weitere Förderung gäbe es insofern keinen Anreiz mehr.

Hans Kronberger, der als Parteiloser für Jörg Haiders FPÖ im Europaparlament sitzt, und sich dort vor allem als renommierter Solarlobbyist betätigt, ermutigt Investoren: »Aber sicher gibt es nächstes Jahr eine Anschlusslösung. Und ich glaube auch nicht, dass beim Erreichen der ElWOG-Grenze Schluss ist. Das Ziel ist die hundertprozentige Vollversorgung mit erneuerbaren Energien.«

Michael Schmela
© PHOTON, Juli 2000
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