
Kärnten zahlt Kosten deckende
VergütungDie
novellierte Fassung der Kärntner Einspeiseverordnung könnte der
Verbreitung von Solarstromanlagen einen mächtigen Schub geben.
Irritierend: Der Initiator der Kosten deckenden Vergütung ist
Rechtspopulist Jörg Haider.
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die Solarvergütung landesweit erhöht, profitiert auch
diese Anlage auf dem Naturhistorischen Museum in Wien. |
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»Ist
schon dumm, dass es gerade in
Kärnten passieren musste«, platzt es aus dem österreichischen
EU-Parlamentarier Hans Kronenberger heraus, als er über die neue
Einspeisevergütung spricht. Im Bundesland Kärnten mit seinen 550.000
Einwohnern regiert Europas persona non grata, Jörg Haider, der
unlängst unter dem Druck der EU seinen Rücktritt von der nationalen
Politikbühne bekannt gab. Am 1. Mai nahm Haider auch den Hut als
Parteivorsitzender mit der Begründung, sich auf die Landespolitik
konzentrieren zu wollen. Und just an diesem Tag trat die neue
»Kärntner Einspeise- und Zuschlagsverordnung« (K-EZV) für
erneuerbare Energien in Kraft.
1,42
Mark pro Kilowattstunde
Laut
K-EZV erhalten Betreiber von Solarstromanlagen 15 Jahre lang zehn
Schilling (1,42 Mark) für jede ins Stromnetz eingespeiste
Kilowattstunde. Diese Förderhöhe ist allerdings nicht neu: Der
Passus fand sich schon in der seit Februar 1996 gültigen Fassung. Das
Elektrizitätsunternehmen, die Kärntner Elektrizitäts AG (Kelag),
hatte das Geld bislang aber nur unter Vorbehalt an
Solarstromproduzenten gezahlt: »Vorher musste die Kelag die
Vergütung aus ihrem Firmengewinn zahlen. Deswegen überlegte man
sich, zum Obersten Gerichtshof zu gehen«, erklärt der
Vertriebsmanager Robert Breuer die Haltung des Unternehmens. Die
Drohung, bei einem Prozessgewinn die gesamte ausgezahlte Vergütung
zurückzufordern, wirkte: Gerade mal 30 Risikokapitalisten
investierten in eine Solaranlage. Insgesamt installierten die Pioniere
rund 90 Kilowatt.
Die
neue Regelung schreibt nun eine Umlage des Mehraufwandes auf die
Stromkunden vor: Dieses Jahr hat das Amt der Kärntner Landesregierung
der Kelag gestattet, die Stromkosten um 0,2 Groschen pro
Kilowattstunde zu erhöhen. Der Elektrizitätsversorger (EVU) gibt
sich nun generös: »Die neue Regelung wird von uns erkannt, und die
bereits bezahlte Vergütung auch nicht zurückgefordert«, sagt
Breuer. Eine Rechtssicherheit auf eine Vergütung über 15 Jahre haben
die Investoren aber immer noch nicht. Die Verordnung gilt nur bis zum
30. April 2001. »Das heißt, die zehn Schilling sind nur bis dahin
garantiert. Danach ist alles offen«, sagt Rudolf Ulz, ein anderer
Vertriebsmanager der Kelag, mit offensichtlicher Befriedigung, bevor
er seine persönlichen Vorurteile gegen Solarstromanlagen vorbetet.
Gleichwohl
ist das Interesse an Solarstrom in Kärnten mit der neuen
Einspeiseverordnung deutlich gestiegen. Vor allem der Wegfall der
Obergrenze von drei Kilowatt pro geförderter Anlage lässt
potenzielle Investoren aufhorchen. »Es gab eine konkrete Anfrage, ob
wir uns auf einen 15-jährigen Vertrag bei einer zwei Megawatt Anlage
einlassen. Aber das können wir nicht machen«, sagt Breuer. Ein
Megawatt allein, so rechnet der Kelag-Manager vor, würde dem Investor
bei einem Jahresertrag von Tausend Kilowattstunden zehn Millionen
Schilling einbringen. Die Kelag nehme über den Aufschlag auf die
Stromrechnungen aber lediglich rund sechs Millionen Schilling im Jahr
ein. Es bliebe also ein Verlust von vier Millionen Schilling.
Außerdem gilt es über die Umlage auch die anderen erneuerbaren
Energien zu fördern.
»Auf
Bundesebene ist der politsche Wille sicher gut gemeint, eine
Rechtssicherheit ist jedoch nicht vorhanden. Ich kann den Leuten nur
raten mit ihrer Investition zu warten«, sagt Günther Wassermann,
zuständiger Fachreferent für erneuerbare Energien im Amt der
Kärntner Landesregierung, der sich vom Bund eine entsprechende
Grundsatzgesetzgebung wünscht.
Der
Knackpunkt ist das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
(ElWOG) von 1998, dessen Novellierung zurzeit im österreichischen
Parlament diskutiert wird. Das ElWOG fordert von den EVU bis Oktober
2005 mindestens drei Prozent der Elektrizität aus erneuerbaren
Energien zu produzieren. Dazu müssen die Landeshauptmänner der
einzelnen Bundesländer Mindestpreise bestimmen, die sich an den
durchschnittlichen Stromerzeugungskosten dieser Anlagen orientieren.
Jährlich soll dann die Höhe der Umlagefinanzierung über den
Strompreis berechnet werden. Jörg Haider ist seinen politischen
Konkurrenten mal wieder voraus, und hat nun bundesweit als einziger
Landeshauptmann eine Mindestpreisregelung zur Förderung erneuerbarer
Energien eingeführt. Die anderen, sollte diese Fassung des ElWOG
verabschiedet werden, müssten bis 2002 folgen. »Wichtig ist, dass
Altanlagen ausgeschlossen werden. In Kärnten produzieren wir jetzt
schon sieben Prozent der Elektrizität aus Biomasse«, kritisiert
Wassermann – für eine weitere Förderung gäbe es insofern keinen
Anreiz mehr.
Hans
Kronberger, der als Parteiloser für Jörg Haiders FPÖ im
Europaparlament sitzt, und sich dort vor allem als renommierter
Solarlobbyist betätigt, ermutigt Investoren: »Aber sicher gibt es
nächstes Jahr eine Anschlusslösung. Und ich glaube auch nicht, dass
beim Erreichen der ElWOG-Grenze Schluss ist. Das Ziel ist die
hundertprozentige Vollversorgung mit erneuerbaren Energien.«
Michael
Schmela
© PHOTON, Juli 2000
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags
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