Europa gegen Deutschland

Im Hin und Her zwischen Förderung erneuerbarer Energien und Richtlinien für staatliche Umweltbeihilfen hat die Europäische Kommission ein Verfahren gegen das deutsche Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) eingeleitet.

© Renewable Energy House 

Seit Juni residieren die Europäischen Lobbyverbände der Solar- und Windindustrie unter einem Dach: Klaus Rave, Präsident der Europäischen Windenergie Vereinigung (EWEA), bei der Einweihung des Erneuerbare-Energien-Hauses in Brüssel. 

Nach mehreren Anläufen war die Europakommissarin für Transport und Energie, Loyola de Palacio, erfolgreich. Am 10. Mai präsentierte die Vertreterin der Europäischen Kommission der Öffentlichkeit den Vorschlag für eine »Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt«. Damit will die EU ihre Verpflichtungen der Klimakonferenz von Kyoto einhalten. Darüber hinaus sollen die in einem Weißbuch definierten Ziele zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien von sechs auf zwölf Prozent in der EU bis zum Jahr 2010 erfüllt werden.

Der Richtlinienentwurf greift die Zielvorgaben des Weißbuchs auf, lässt den Mitgliedsstaaten aber freie Hand, inwieweit sie diese Werte übernehmen wollen. Erst ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Richtlinie müssen die Länder eigene Ziele definieren und der Kommission in einem jährlichen Bericht ihre Fortschritte mitteilen. Die Wahl der Fördermittel bleibt dabei den nationalen Regierungen vorbehalten: Ob es nun Mindestpreisregelungen sind wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland, ein kombiniertes System aus Ökosteuern und handelbaren grünen Zertifikaten wie in den Niederlanden, oder Ausschreibungen wie in Großbritannien, wo der Staat die Menge ausgeschriebenen grünen Stroms beim billigsten Anbieter kauft. Die nationale Förderfreiheit ist mindestens fünf Jahre garantiert. Spätestens Ende 2004 will die Kommission eine Erfolgskontrolle durchführen und dann entscheiden, ob die Mitgliedsstaaten erneuerbare Energien für fünf weitere Jahre bis Ende 2009 auf ihre Weise fördern dürfen, oder ob eine neue europaweite Regelung erforderlich ist, um die Weißbuchziele zu erfüllen.

Die Anerkennung nationaler Förderregelungen sei eine positive Entwicklung, kommentierte Klaus Rave, Präsident der Europäischen Windenergie Vereinigung (EWEA), den Entwurf. In den vorhergehenden Entwürfen hatte die Kommission hingegen noch versucht, den Mitgliedsstaaten ein zentrales Förderinstrument in Form von handelbaren grünen Zertifikaten aufzuzwingen, das einen europaweiten Handel mit Ökostrom ermöglichen sollte. Auch die Europäische Photovoltaik Industrie Vereinigung (EPIA) – um die es seit dem Tod ihres Generalsekretärs John Bonda im Frühjahr letzten Jahres sehr ruhig geworden war – begrüßte die neue Richtlinie durch ihren neuen Generalsekretär Murray Cameron.

Bedarf für Nachbesserungen sehen beide Organisation. Das EEG hat mit der erhöhten Einspeisevergütung über 20 Jahre in Deutschland in kürzester Zeit einen Solarboom sondergleichen hervorgerufen, so dass EPIA den garantierten Förderrahmen von fünf Jahren als viel zu gering kritisiert. »Entweder muss der Zeitraum auf mindestens zehn Jahre verlängert werden. Oder die Richtlinie muss exakt die Kriterien für die Erfolgskontrolle nach fünf Jahren definieren«, fordert Cameron. EWEA verlangt außerdem für jedes Mitgliedsland verbindliche Zielvorgaben für den aus erneuerbaren Energien zu produzierenden Stromanteil. Und das Europäische Parlament geht noch weiter: Es fordert in einem gemeinsamen Bericht sogar Sanktionen gegen die Mitgliedsstaaten im Falle der Nichteinhaltung der verbindlichen Ziele. Nur so könne sichergestellt werden, dass alle Mitgliedsstaaten mit Inkrafttreten der Richtlinie den Ausbau der erneuerbaren Energien forcieren. Geringe Fortschritte einiger weniger würde der Kommission hingegen einen neuen Grund liefern, schon ab 2005 auf das bevorzugte Modell der europaweit handelbaren Zertifikate umzustellen.

Im günstigsten Fall kann die »Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien« schon bei der nächsten Tagung des Rates der Energieminister Ende dieses Jahres verabschiedet werden. Dazu bedarf es allerdings noch des Einverständnisses vom Europaparlament, das die Richtlinie vermutlich nach der Sommerpause im September behandeln wird, sowie von den Fachberatern der nationalen Energieminister. Andreas Wagner von der Fördergesellschaft Windenergie (FGW), der den Entstehungsprozess der Richtlinie genau verfolgt hat, ist skeptisch über den Zeitplan: »Mit Blick auf die bisherige intensive Debatte wird es vermutlich 2001, wenn nicht 2002, bevor sie in Kraft tritt.«

Deutschland will Freistellungsverordnung für Umweltbeihilfen

Inwieweit die neue »Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien« zum Tragen kommt, entscheidet sich auch auf anderer Ebene. In der EU müssen staatliche Subventionen bei der Kommission angemeldet (»notifiziert«) werden. Genehmigungen dafür gibt es allerdings nur in Ausnahmefällen, denn die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission versucht nationale Fördermechanismen möglichst abzubauen, um gleiche Rahmenbedingungen für den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu schaffen. Im Hinblick auf gemeinsame Umweltschutzziele in der EU existiert so eine Ausnahmeregelung auch für Umweltbeihilfen. Zurzeit überarbeitet die Kommission diesen »Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltbeihilfen«, der eigentlich bereits Ende 1999 nach fünf Jahren ausgelaufen sein sollte. Schwierigkeit bei der Ausarbeitung eines konsensfähigen Nachfolgemodells erzwangen eine Verlängerung um sechs Monate bis Juni dieses Jahres. Ein Treffen der zuständigen Beamten aus den Mitgliedsländern im März führte zu soviel Kritik von allen Seiten am Entwurf, dass eine weitere Verlängerung mindestens bis Ende des Jahres ansteht.

Die Deutschen hatten grundsätzlich Zweifel am Sinn eines »Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltbeihilfen«. Schon 1998, so der Vorwurf, habe der Ministerrat der Kommission gestattet, bestimmte Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären, ohne dass die Kommission dieses Mandat für Umweltschutzbeihilfen wahrgenommen habe.

Dass die Kommission dieser Argumentationslinie folgt, ist nicht sehr wahrscheinlich. Die Generaldirektion Wettbewerb ist von der fixen Idee überzeugt, dass auch erneuerbare Energien soweit wie möglich in die Liberalisierung des europäischen Strombinnenmarktes einbezogen werden und einem möglichst hohen Wettbewerbsdruck standhalten müssen. Außerdem gestattet die Umweltbeihilferegelung den Wettbewerbshütern, die Höhen der einzelnen Fördermaßnahmen festzulegen. Direkt gezahlte Subventionen sollten laut derzeitigem Entwurf beispielsweise maximal 30 Prozent der Investitionskosten betragen dürfen. Ist der Antragsteller ein Kleinunternehmen oder investiert er in Solarstrom-, Biomasse- oder Windanlagen, wird die Grenze auf 40 Prozent erhöht. Die Förderung von Einspeisevergütungen ist auf maximal fünf Jahre vorgesehen. Der im August erwartete neue Entwurf solle zehn Jahre Maximalförderung gestatten, heißt es aus internen Quellen. Nicht zu Unrecht kritisieren die Bundesbeamten eine Detailversessenheit und Regulierungswut in der Kommission, die weitere Investitionen in erneuerbare Energien abschrecke, und somit zu einer Beeinträchtigung der Umwelt führe.

Generaldirektor droht der Bundesregierung

Noch beeinträchtigt die deutschen Besitzer von Solarstromanlagen die »Richtlinie für staatliche Umweltbeihilfen« nicht. Und nach dem Willen der Bundesregierung soll das auch so bleiben. Deutschland hat ebenso wie Spanien die Einspeiserichtlinie nicht als Beihilfe bei der Kommission notifizieren lassen. Die Bundesregierung sah zu diesem Schritt keine Notwendigkeit, da die erhöhte Einspeisevergütung nicht über die Staatskasse finanziert wird, sondern über eine Strompreiserhöhung. Auch der Europäische Gerichtshof hat in Urteilen bei ähnlichen Preisregulierungen den Tatbestand der staatliche Beihilfe nicht erfüllt gesehen.

Nun hat Alexander Schaub, Generaldirektor für Wettbewerb in der Europäischen Kommission, eine Prüfung des EEG als »nicht notifizierte Beihilfe« angestrengt, nachdem die Bundesregierung seiner Aufforderung nicht nachkam, das EEG als Beihilfe notifizieren zu lassen. In dem Brief an das Bundesfinanzministerium kündigt er für den Fall einer positiven Beihilfeprüfung sogar Rückforderungen bereits gezahlter Vergütungen an. Während der zuständige Beamte im Bundesfinanzministerium Klaus-Michael Happe das eingeleitete Beihilfeprüfverfahren der Kommission aber emotionslos als völlig normalen Vorgang ansieht, ist der Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer mehr als erbost: »Die Generaldirektion Wettbewerb missachtet durch ihr Verhalten die autonome Rechtssetzungsgewalt der Mitgliedsstaaten. Es ist nicht akzeptabel, dass ein einzelner Generaldirektor sich zum Ersatzgesetzgeber für deutsche Wirtschafts- und Energiepolitik aufschwingt. Seine apodiktische Bewertung des EEG als Beihilfe lässt nur die Bewertung zu, dass er sich in dieser Frage selbst zum Befangenen gemacht hat«, schreibt Scheer in einem Brief an den Finanzminister Hans Eichel am 13. Juni und bittet, eine Beschwerde beim Kommissionspräsidenten gegen Schaub einzureichen.

An einen Erfolg der Brüsseler Wettbewerbshüter glaubt auch der Kasseler Rechtsprofessor Bernhard Nagel nicht, der in einem Gutachten zu dem Schluss kommt: »Nach dem Grundsatz des gemeinschaftsfreundlichen Verhaltens kann die Kommission nicht mehr nachträglich vor dem EuGH gegen ein Gesetz eines Mitgliedstaates vorgehen, dass die materialrechtlichen, umweltpolitischen Vorgaben des EU-Rechts und einer geplanten EU-Richtlinie umsetzt.« Neben der rechtlichen Sichtweise gibt es noch eine politische Komponente: Nirgendwo in den Mitgliedsstaaten der EU boomt der Ausbau erneuerbarer Energien so wie in Ländern mit Stromeinspeisegesetzen. »Die Kommission kann es sich nicht leisten, das einzige Land, das an die geplante Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien herankommt, auszubremsen«, sagt Scheer zuversichtlich. Und er fügt lachend hinzu: »Das geht aus wie das Hornberger Schießen. Vorher wird es aber noch ein bisschen rumpeln.«

Michael Schmela
© PHOTON, Juli 2000
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