
Europa gegen Deutschland
Im Hin und Her
zwischen Förderung erneuerbarer Energien und Richtlinien für
staatliche Umweltbeihilfen hat die Europäische Kommission ein
Verfahren gegen das deutsche Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
eingeleitet.
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Renewable Energy House |
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Juni residieren die Europäischen Lobbyverbände der
Solar- und Windindustrie unter einem Dach: Klaus Rave,
Präsident der Europäischen Windenergie Vereinigung (EWEA),
bei der Einweihung des Erneuerbare-Energien-Hauses in
Brüssel. |
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Nach
mehreren Anläufen war die Europakommissarin für Transport und
Energie, Loyola de Palacio, erfolgreich. Am 10. Mai präsentierte die
Vertreterin der Europäischen Kommission der Öffentlichkeit den
Vorschlag für eine »Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt«. Damit will
die EU ihre Verpflichtungen der Klimakonferenz von Kyoto einhalten.
Darüber hinaus sollen die in einem Weißbuch definierten Ziele zur
Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien von sechs auf zwölf
Prozent in der EU bis zum Jahr 2010 erfüllt werden.
Der
Richtlinienentwurf greift die Zielvorgaben des Weißbuchs auf, lässt
den Mitgliedsstaaten aber freie Hand, inwieweit sie diese Werte
übernehmen wollen. Erst ein Jahr nach dem Inkrafttreten der
Richtlinie müssen die Länder eigene Ziele definieren und der
Kommission in einem jährlichen Bericht ihre Fortschritte mitteilen.
Die Wahl der Fördermittel bleibt dabei den nationalen Regierungen
vorbehalten: Ob es nun Mindestpreisregelungen sind wie das
Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland, ein kombiniertes System
aus Ökosteuern und handelbaren grünen Zertifikaten wie in den
Niederlanden, oder Ausschreibungen wie in Großbritannien, wo der
Staat die Menge ausgeschriebenen grünen Stroms beim billigsten
Anbieter kauft. Die nationale Förderfreiheit ist mindestens fünf
Jahre garantiert. Spätestens Ende 2004 will die Kommission eine
Erfolgskontrolle durchführen und dann entscheiden, ob die
Mitgliedsstaaten erneuerbare Energien für fünf weitere Jahre bis
Ende 2009 auf ihre Weise fördern dürfen, oder ob eine neue
europaweite Regelung erforderlich ist, um die Weißbuchziele zu
erfüllen.
Die
Anerkennung nationaler Förderregelungen sei eine positive
Entwicklung, kommentierte Klaus Rave, Präsident der Europäischen
Windenergie Vereinigung (EWEA), den Entwurf. In den vorhergehenden
Entwürfen hatte die Kommission hingegen noch versucht, den
Mitgliedsstaaten ein zentrales Förderinstrument in Form von
handelbaren grünen Zertifikaten aufzuzwingen, das einen europaweiten
Handel mit Ökostrom ermöglichen sollte. Auch die Europäische
Photovoltaik Industrie Vereinigung (EPIA) – um die es seit dem Tod
ihres Generalsekretärs John Bonda im Frühjahr letzten Jahres sehr
ruhig geworden war – begrüßte die neue Richtlinie durch ihren
neuen Generalsekretär Murray Cameron.
Bedarf
für Nachbesserungen sehen beide Organisation. Das EEG hat mit der
erhöhten Einspeisevergütung über 20 Jahre in Deutschland in
kürzester Zeit einen Solarboom sondergleichen hervorgerufen, so dass
EPIA den garantierten Förderrahmen von fünf Jahren als viel zu
gering kritisiert. »Entweder muss der Zeitraum auf mindestens zehn
Jahre verlängert werden. Oder die Richtlinie muss exakt die Kriterien
für die Erfolgskontrolle nach fünf Jahren definieren«, fordert
Cameron. EWEA verlangt außerdem für jedes Mitgliedsland verbindliche
Zielvorgaben für den aus erneuerbaren Energien zu produzierenden
Stromanteil. Und das Europäische Parlament geht noch weiter: Es
fordert in einem gemeinsamen Bericht sogar Sanktionen gegen die
Mitgliedsstaaten im Falle der Nichteinhaltung der verbindlichen Ziele.
Nur so könne sichergestellt werden, dass alle Mitgliedsstaaten mit
Inkrafttreten der Richtlinie den Ausbau der erneuerbaren Energien
forcieren. Geringe Fortschritte einiger weniger würde der Kommission
hingegen einen neuen Grund liefern, schon ab 2005 auf das bevorzugte
Modell der europaweit handelbaren Zertifikate umzustellen.
Im
günstigsten Fall kann die »Richtlinie zur Förderung erneuerbarer
Energien« schon bei der nächsten Tagung des Rates der
Energieminister Ende dieses Jahres verabschiedet werden. Dazu bedarf
es allerdings noch des Einverständnisses vom Europaparlament, das die
Richtlinie vermutlich nach der Sommerpause im September behandeln
wird, sowie von den Fachberatern der nationalen Energieminister.
Andreas Wagner von der Fördergesellschaft Windenergie (FGW), der den
Entstehungsprozess der Richtlinie genau verfolgt hat, ist skeptisch
über den Zeitplan: »Mit Blick auf die bisherige intensive Debatte
wird es vermutlich 2001, wenn nicht 2002, bevor sie in Kraft tritt.«
Deutschland
will Freistellungsverordnung für Umweltbeihilfen
Inwieweit
die neue »Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien« zum
Tragen kommt, entscheidet sich auch auf anderer Ebene. In der EU
müssen staatliche Subventionen bei der Kommission angemeldet (»notifiziert«)
werden. Genehmigungen dafür gibt es allerdings nur in
Ausnahmefällen, denn die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission
versucht nationale Fördermechanismen möglichst abzubauen, um gleiche
Rahmenbedingungen für den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu
schaffen. Im Hinblick auf gemeinsame Umweltschutzziele in der EU
existiert so eine Ausnahmeregelung auch für Umweltbeihilfen. Zurzeit
überarbeitet die Kommission diesen »Gemeinschaftsrahmen für
staatliche Umweltbeihilfen«, der eigentlich bereits Ende 1999 nach
fünf Jahren ausgelaufen sein sollte. Schwierigkeit bei der
Ausarbeitung eines konsensfähigen Nachfolgemodells erzwangen eine
Verlängerung um sechs Monate bis Juni dieses Jahres. Ein Treffen der
zuständigen Beamten aus den Mitgliedsländern im März führte zu
soviel Kritik von allen Seiten am Entwurf, dass eine weitere
Verlängerung mindestens bis Ende des Jahres ansteht.
Die
Deutschen hatten grundsätzlich Zweifel am Sinn eines
»Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltbeihilfen«. Schon 1998,
so der Vorwurf, habe der Ministerrat der Kommission gestattet,
bestimmte Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar zu
erklären, ohne dass die Kommission dieses Mandat für
Umweltschutzbeihilfen wahrgenommen habe.
Dass
die Kommission dieser Argumentationslinie folgt, ist nicht sehr
wahrscheinlich. Die Generaldirektion Wettbewerb ist von der fixen Idee
überzeugt, dass auch erneuerbare Energien soweit wie möglich in die
Liberalisierung des europäischen Strombinnenmarktes einbezogen werden
und einem möglichst hohen Wettbewerbsdruck standhalten müssen.
Außerdem gestattet die Umweltbeihilferegelung den Wettbewerbshütern,
die Höhen der einzelnen Fördermaßnahmen festzulegen. Direkt
gezahlte Subventionen sollten laut derzeitigem Entwurf beispielsweise
maximal 30 Prozent der Investitionskosten betragen dürfen. Ist der
Antragsteller ein Kleinunternehmen oder investiert er in Solarstrom-,
Biomasse- oder Windanlagen, wird die Grenze auf 40 Prozent erhöht.
Die Förderung von Einspeisevergütungen ist auf maximal fünf Jahre
vorgesehen. Der im August erwartete neue Entwurf solle zehn Jahre
Maximalförderung gestatten, heißt es aus internen Quellen. Nicht zu
Unrecht kritisieren die Bundesbeamten eine Detailversessenheit und
Regulierungswut in der Kommission, die weitere Investitionen in
erneuerbare Energien abschrecke, und somit zu einer Beeinträchtigung
der Umwelt führe.
Generaldirektor
droht der Bundesregierung
Noch
beeinträchtigt die deutschen Besitzer von Solarstromanlagen die
»Richtlinie für staatliche Umweltbeihilfen« nicht. Und nach dem
Willen der Bundesregierung soll das auch so bleiben. Deutschland hat
ebenso wie Spanien die Einspeiserichtlinie nicht als Beihilfe bei der
Kommission notifizieren lassen. Die Bundesregierung sah zu diesem
Schritt keine Notwendigkeit, da die erhöhte Einspeisevergütung nicht
über die Staatskasse finanziert wird, sondern über eine
Strompreiserhöhung. Auch der Europäische Gerichtshof hat in Urteilen
bei ähnlichen Preisregulierungen den Tatbestand der staatliche
Beihilfe nicht erfüllt gesehen.
Nun hat
Alexander Schaub, Generaldirektor für Wettbewerb in der Europäischen
Kommission, eine Prüfung des EEG als »nicht notifizierte Beihilfe«
angestrengt, nachdem die Bundesregierung seiner Aufforderung nicht
nachkam, das EEG als Beihilfe notifizieren zu lassen. In dem Brief an
das Bundesfinanzministerium kündigt er für den Fall einer positiven
Beihilfeprüfung sogar Rückforderungen bereits gezahlter Vergütungen
an. Während der zuständige Beamte im Bundesfinanzministerium
Klaus-Michael Happe das eingeleitete Beihilfeprüfverfahren der
Kommission aber emotionslos als völlig normalen Vorgang ansieht, ist
der Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer mehr als erbost: »Die
Generaldirektion Wettbewerb missachtet durch ihr Verhalten die
autonome Rechtssetzungsgewalt der Mitgliedsstaaten. Es ist nicht
akzeptabel, dass ein einzelner Generaldirektor sich zum
Ersatzgesetzgeber für deutsche Wirtschafts- und Energiepolitik
aufschwingt. Seine apodiktische Bewertung des EEG als Beihilfe lässt
nur die Bewertung zu, dass er sich in dieser Frage selbst zum
Befangenen gemacht hat«, schreibt Scheer in einem Brief an den
Finanzminister Hans Eichel am 13. Juni und bittet, eine Beschwerde
beim Kommissionspräsidenten gegen Schaub einzureichen.
An
einen Erfolg der Brüsseler Wettbewerbshüter glaubt auch der Kasseler
Rechtsprofessor Bernhard Nagel nicht, der in einem Gutachten zu dem
Schluss kommt: »Nach dem Grundsatz des gemeinschaftsfreundlichen
Verhaltens kann die Kommission nicht mehr nachträglich vor dem EuGH
gegen ein Gesetz eines Mitgliedstaates vorgehen, dass die
materialrechtlichen, umweltpolitischen Vorgaben des EU-Rechts und
einer geplanten EU-Richtlinie umsetzt.« Neben der rechtlichen
Sichtweise gibt es noch eine politische Komponente: Nirgendwo in den
Mitgliedsstaaten der EU boomt der Ausbau erneuerbarer Energien so wie
in Ländern mit Stromeinspeisegesetzen. »Die Kommission kann es sich
nicht leisten, das einzige Land, das an die geplante Verdoppelung des
Anteils erneuerbarer Energien herankommt, auszubremsen«, sagt Scheer
zuversichtlich. Und er fügt lachend hinzu: »Das geht aus wie das
Hornberger Schießen. Vorher wird es aber noch ein bisschen rumpeln.«
Michael
Schmela
© PHOTON, Juli 2000
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