»Kein Subventionsbetrug«

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat am 25. April dem Bundeswirtschaftsministerium eine Stellungnahme zu den Vorwürfen des Bundesrechnungshofes übermittelt. Darin wird der Verdacht entkräftet, es wären im 100.000-Dächer-Programm Solarstromanlagen in Einzelfällen »zu gut« gefördert worden.

© S.A.G. Solarstrom AG

Das Darlehen aus dem 100.000-Dächer-Programm für die 440-kW-Anlage auf der Messe Freibug ist nach einer Überprüfung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu Recht gegeben worden. Die der Vermutung des Bundesrechnungshofes, es könne sich um einen Fall von Subventionsbetrug handeln, wurde damit entkräftet.

Anfang April hatte der Bundesrechnungshof an das Bundeswirtschaftsministerium ein erstes Zwischenergebnis der Überprüfung der Förderpraxis im 100.000-Dächer-Programm mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt. Das Ministerium forderte daraufhin die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu einer Stellungnahme auf, die inzwischen vorliegt: »Auf Grund unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte auf Subventionsbetrug gefunden«, fasst KfW-Sprecherin Dela Strumpf das Ergebnis zusammen. Aus diesem Grund sei es auch unwahrscheinlich, ob es zu diesem Thema noch eine Pressekonferenz geben würde, wie die KfW Mitte April angekündigt hatte. Es gäbe somit auch keinen Grund, an der Bewilligungspraxis etwas zu ändern.
Das Ergebnis hat insbesondere bei der S.A.G. Solarstrom AG Erleichterung hervorgerufen. Denn der Bundesrechnungshof hatte unter anderem die Bewilligung der 100.000-Dächer-Förderung für die von der S.A.G. betriebenen Anlagen auf der Messe Freiburg (440 kW) sowie der Erweiterung der Anlage auf dem Dreisamstadium (40 kW) kritisiert. »Die Vorwürfe waren völlig haltlos«, so S.A.G-Sprecher York Ditfurth rückblickend.

Die Untersuchung des Bundesrechnungshofes geht auf einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss von Juni letzten Jahres zurück. Der Verdacht des Christdemokraten Dietrich Austermann: die KfW hätte »zu gut« gefördert, und das sei »klar rechtswidrig«. Die KfW hatte daraufhin erklärt, dass alle Anträge auf Grund der zum Zeitpunkt der Antragsvergabe gültigen Richtlinie »ordnungsgemäß« bearbeitet worden seien.

Zwischenbericht des Bundesrechnungshofes liegt vor: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu den Vorwürfen des Bundesrechnungshofes, es wären im 100.000-Dächer-Programm Solarstromanlagen in Einzelfällen »zu gut« gefördert worden.

Anne Kreutzmann
© PHOTON, 25. April 2001
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