
»Kein
Subventionsbetrug«
Die Kreditanstalt
für Wiederaufbau hat am 25. April dem Bundeswirtschaftsministerium
eine Stellungnahme zu den Vorwürfen des Bundesrechnungshofes
übermittelt. Darin wird der Verdacht entkräftet, es wären im
100.000-Dächer-Programm Solarstromanlagen in Einzelfällen »zu gut«
gefördert worden.
 |
|
 |
©
S.A.G. Solarstrom AG |
| Das
Darlehen aus dem 100.000-Dächer-Programm für die
440-kW-Anlage auf der Messe Freibug ist nach einer
Überprüfung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu
Recht gegeben worden. Die der Vermutung des
Bundesrechnungshofes, es könne sich um einen Fall von
Subventionsbetrug handeln, wurde damit entkräftet. |
|
|
Anfang April hatte
der Bundesrechnungshof an das Bundeswirtschaftsministerium ein erstes
Zwischenergebnis der Überprüfung der Förderpraxis im
100.000-Dächer-Programm mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt.
Das Ministerium forderte daraufhin die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) zu einer Stellungnahme auf, die inzwischen vorliegt: »Auf Grund
unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte auf Subventionsbetrug
gefunden«, fasst KfW-Sprecherin Dela Strumpf das Ergebnis zusammen.
Aus diesem Grund sei es auch unwahrscheinlich, ob es zu diesem Thema
noch eine Pressekonferenz geben würde, wie die KfW Mitte April
angekündigt hatte. Es gäbe somit auch keinen Grund, an der
Bewilligungspraxis etwas zu ändern.
Das Ergebnis hat insbesondere bei der S.A.G. Solarstrom AG
Erleichterung hervorgerufen. Denn der Bundesrechnungshof hatte unter
anderem die Bewilligung der 100.000-Dächer-Förderung für die von
der S.A.G. betriebenen Anlagen auf der Messe Freiburg (440 kW) sowie
der Erweiterung der Anlage auf dem Dreisamstadium (40 kW) kritisiert. »Die
Vorwürfe waren völlig haltlos«, so S.A.G-Sprecher York Ditfurth
rückblickend.
Die Untersuchung des
Bundesrechnungshofes geht auf einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion im
Haushaltsausschuss von Juni letzten Jahres zurück. Der Verdacht des
Christdemokraten Dietrich Austermann: die KfW hätte »zu gut«
gefördert, und das sei »klar rechtswidrig«. Die KfW hatte daraufhin
erklärt, dass alle Anträge auf Grund der zum Zeitpunkt der
Antragsvergabe gültigen Richtlinie »ordnungsgemäß« bearbeitet
worden seien.
|
|
Zwischenbericht
des Bundesrechnungshofes liegt vor:
Die
Kreditanstalt für Wiederaufbau erarbeitet derzeit eine
Stellungnahme zu den Vorwürfen des Bundesrechnungshofes, es
wären im 100.000-Dächer-Programm Solarstromanlagen in
Einzelfällen »zu gut« gefördert worden.
|
|
Anne
Kreutzmann
© PHOTON, 25. April 2001
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags
|
|