Zwischenbericht des Bundesrechnungshofes liegt vor

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu den Vorwürfen des Bundesrechnungshofes, es wären im 100.000-Dächer-Programm Solarstromanlagen in Einzelfällen »zu gut« gefördert worden.

Anfang April hatte der Bundesrechnungshof an das Bundeswirtschaftsministerium ein erstes Zwischenergebnis der Überprüfung der Förderpraxis im 100.000-Dächer-Programm mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt. Das Wirtschaftsministerium hat die Kritik nun an die mit der Durchführung des Programms beauftragte Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitergeleitet, die bis Anfang Mai antworten will: »Wir sind bereits dabei, einen Bericht zu schreiben und werden diesen in Kürze dem Wirtschaftsministerium überreichen können. Dann wird es eine gemeinsame Pressekonferenz geben«, so KfW-Sprecher Klaus Becker.

Die Untersuchung des Bundesrechnungshofes geht auf einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss von Juni letzten Jahres zurück. Der Verdacht des Christdemokraten Dietrich Austermann: die KfW hätte »zu gut« gefördert, und das sei »klar rechtswidrig«. Die KfW hatte daraufhin erklärt, dass alle Anträge auf Grund der zum Zeitpunkt der Antragsvergabe gültigen Richtlinie »ordnungsgemäß« bearbeitet worden seien.

In dem nun vorgelegten Zwischenbericht des Bundesrechnungshofes wird, wie aus gut informierten Kreisen zu hören ist, zu folgenden Sachverhalten eine Stellungnahme gefordert: Erstens bestehe der Verdacht, dass Hersteller von Photovoltaikanlagen oder deren Komponenten, die nach der Richtlinie nicht antragsberechtigt sind, über Beteiligungen an antragsberechtigten Firmen doch an Fördermittel gekommen seien. Zweitens wären sehr leistungsstarke Anlagen, die die maximal zulässige Darlehenshöhe von 500.000 Euro überschritten hätten, in kleinere Systeme aufgeteilt worden, und hätten so ein zu hohes Darlehen erhalten. Hierbei wäre nach Informationen der »Wirtschaftswoche« allein bei einem bemängelten Fall in Süddeutschland dem Bund ein Schaden von rund 15 Millionen Mark entstanden. Klaus Becker weist dies zurück: »Nach unseren Rechnungen handelt es sich im Höchstfall um sieben Millionen Mark.« Und auch das sei zweifelhaft, schließlich wären die Kredite an entsprechend zahlreiche kleinere Anlagen vergeben worden, wenn es keine Großanlage gegeben hätte. Die KfW habe also in jedem Fall die gleiche Summe an Krediten bewilligt. Insofern seien die »massiven Fehlförderungen«, die die Wirtschaftswoche anprangert, klar übertrieben und würden nur dazu führen, Solaranlagenbetreiber in Verruf zu bringen.

 

Anne Kreutzmann
© PHOTON, 20. April 2001
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