
Zwischenbericht des
Bundesrechnungshofes liegt vor
Die Kreditanstalt
für Wiederaufbau erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu den
Vorwürfen des Bundesrechnungshofes, es wären im
100.000-Dächer-Programm Solarstromanlagen in Einzelfällen »zu gut«
gefördert worden.
Anfang April hatte
der Bundesrechnungshof an das Bundeswirtschaftsministerium ein erstes
Zwischenergebnis der Überprüfung der Förderpraxis im
100.000-Dächer-Programm mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt.
Das Wirtschaftsministerium hat die Kritik nun an die mit der
Durchführung des Programms beauftragte Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) weitergeleitet, die bis Anfang Mai antworten will:
»Wir sind bereits dabei, einen Bericht zu schreiben und werden diesen
in Kürze dem Wirtschaftsministerium überreichen können. Dann wird
es eine gemeinsame Pressekonferenz geben«, so KfW-Sprecher Klaus
Becker.
Die Untersuchung des
Bundesrechnungshofes geht auf einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion im
Haushaltsausschuss von Juni letzten Jahres zurück. Der Verdacht des
Christdemokraten Dietrich Austermann: die KfW hätte »zu gut«
gefördert, und das sei »klar rechtswidrig«. Die KfW hatte daraufhin
erklärt, dass alle Anträge auf Grund der zum Zeitpunkt der
Antragsvergabe gültigen Richtlinie »ordnungsgemäß« bearbeitet
worden seien.
In dem nun
vorgelegten Zwischenbericht des Bundesrechnungshofes wird, wie aus gut
informierten Kreisen zu hören ist, zu folgenden Sachverhalten eine
Stellungnahme gefordert: Erstens bestehe der Verdacht, dass Hersteller
von Photovoltaikanlagen oder deren Komponenten, die nach der
Richtlinie nicht antragsberechtigt sind, über Beteiligungen an
antragsberechtigten Firmen doch an Fördermittel gekommen seien.
Zweitens wären sehr leistungsstarke Anlagen, die die maximal
zulässige Darlehenshöhe von 500.000 Euro überschritten hätten, in
kleinere Systeme aufgeteilt worden, und hätten so ein zu hohes
Darlehen erhalten. Hierbei wäre nach Informationen der »Wirtschaftswoche«
allein bei einem bemängelten Fall in Süddeutschland dem Bund ein
Schaden von rund 15 Millionen Mark entstanden. Klaus Becker weist dies
zurück: »Nach unseren Rechnungen handelt es sich im Höchstfall um
sieben Millionen Mark.« Und auch das sei zweifelhaft, schließlich
wären die Kredite an entsprechend zahlreiche kleinere Anlagen
vergeben worden, wenn es keine Großanlage gegeben hätte. Die KfW
habe also in jedem Fall die gleiche Summe an Krediten bewilligt.
Insofern seien die »massiven Fehlförderungen«, die die
Wirtschaftswoche anprangert, klar übertrieben und würden nur dazu
führen, Solaranlagenbetreiber in Verruf zu bringen.
Anne
Kreutzmann
© PHOTON, 20. April 2001
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