Neue Richtlinie zum 100.000-Dächer-Programm veröffentlicht

Nach einer erneuten Verzögerung von knapp einem Monat ist am 17. März schließlich die neue Richtlinie zum 100.000-Dächer-Programm im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. 

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Ilka Homburg, KfW, versprach am 15. März in Staffelstein die Abarbeitung aller auf Halde liegenden Anträge binnen sechs Wochen.

Eigentlich hätte dies bereits in der dritten Februar-Woche geschehen sollen (siehe PHOTON 3-2001, S. 8), doch ein Schreiben des Bundesrechnungshofs an das Wirtschaftsministerium, in dem erneut Bedenken gegen das Programm formuliert wurden, hatte zur Verzögerung geführt.

Zwischenzeitlich hatte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Zahl der Bewilligungen fast auf Null gefahren. Zwar habe es keinen neuen offiziell angeordneten Antragsstopp aus dem Wirtschaftsministerium gegeben, so KfW-Sprecher Klaus Becker, im Interesse der Antragsteller hätte man aber so langsam wie irgend vertretbar gearbeitet. Denn, so die Begründung, die neue Richtlinie führe zu einer Verbesserung der Konditionen. Das ist zumindest teilweise richtig. Seit dem 17. März gelten für gewerbliche Antragsteller die gleichen Konditionen wie für Privatpersonen. Das heißt, auch gewerbliche Antragsteller erhalten bis zu einer Anlagenleistung von fünf Kilowatt den vollen Darlehensbetrag anstelle nur der Hälfte, wie bisher. Gleichzeitig wurde der maximale Darlehensbetrag pro Kilowatt von 13.500 auf 12.875 Mark gesenkt. Für private Antragsteller bedeuten die neuen Konditionen somit eine Verschlechterung.

Bis Ende Februar hatte die KfW in diesem Jahr lediglich 281 Anträge bewilligt mit einer Gesamtleistung von unter einem Megawatt. Die noch auf Halde liegenden rund 7.500 Anträge sollen nach Aussage von Ilka Homburg, KfW, innerhalb von sechs Wochen abgearbeitet sein. Danach würde man wieder eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen für einen Antrag anstreben.
In diesem Jahr sollen Darlehen für insgesamt 65 Megawatt Anlagenleistung bewilligt werden.

Anne Kreutzmann
© PHOTON, 17. April 2001
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