Anträge werden wieder bewilligt

Seit dem 17. Juli vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder zinsverbilligte Kredite für Solarstromanlagen. Damit ist der über dreieinhalb Monate dauernder Stopp des 100.000-Dächer-Programms beendet.

Seit dem 17. Juli vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder zinsverbilligte Kredite für Solarstromanlagen. Damit ist der über dreieinhalb Monate dauernder Stopp des 100.000-Dächer-Programms beendet.

Die Konditionen, nach denen derzeit wieder Anträge bewilligt werden, basieren auf den am 27. Mai im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums. Der Zinssatz wurde erhöht und beträgt jetzt 1,9 Prozent nominal (1,91 Prozent effektiv) bei einer Laufzeit des Kredits über 10 Jahre. Es kommt jeweils der bei Zusage durch die KfW geltende Zinssatz zur Anwendung.

Der maximale Kreditbetrag hängt davon ab, ob der Antrag von einer Privatperson oder einem gewerblichen Investor gestellt wird. Für Privatpersonen liegt der maximale Kreditbetrag bei 13.500 Mark je Kilowatt bis zu einer Anlagen Größe von fünf Kilowatt. Darüber hinausgehende Anlagenleistung wird mit einem maximalen Kreditbetrag von 6.750 Mark pro Kilowatt gefördert. Bei privaten Antragstellern sind diese Beträge brutto, also inklusive Mehrwertsteuer zu verstehen.

Gewerbliche Antragsteller erhalten unabhängig von der Anlagengröße 50 Prozent der Netto-Investition, maximal jedoch 6.750 Mark pro Kilowatt Anlagenleistung.

Um Privatpersonen und Gewerbetreibende unterscheiden zu können, wird vom Antragsteller eine Erklärung gefordert, in dem dieser seinen Status klärt. Nachträglich Änderungen wie zum Beispiel eine spätere Anmeldung der Anlage als Gewerbe müssen der KfW mitgeteilt werden. Die KfW behält sich vor, in diesen Fällen dann eine Kreditkürzung vorzunehmen.

Gewerbetreibende müssen noch auf EU-Notifizierung warten

In der Richtlinie vom 27. Mai wurde vom Wirtschaftsministerium bereits darauf hingewiesen, dass durch die veränderten Konditionen für Gewerbebetriebe eine erneute Notifizierung des Programms durch die Europäische Union notwendig wird. Dies wird voraussichtlich bis zu sechs Monate dauern. Gewerblichen Antragstellern, die nicht auf die Notifizierung warten wollen, empfiehlt die KfW die Inanspruchnahme der sogenannten »De-minimis-Regelung« für geringfügige Beihilfen. Danach dürfen Klein- und Mittelständische Unternehmen auch nicht notifizierte Beihilfen bis zu einem Gesamtwert von 100.000 Euro in Anspruch nehmen. Der sich unter Berücksichtigung der Zinsverbilligung ergebende De-Minimis-Wert wird von der KfW für den jeweiligen Einzelfall ermittelt.

Stockende Vergabe auch für Privatpersonen

Auch Privatpersonen werden in vielen Fällen noch auf ihren Bewilligungsbescheid warten müssen. Laut KfW-Pressesprecher Klaus Becker hat das Wirtschaftsministerium eine monatliche Kontingentierung vorgegeben, über deren Höhe er jedoch keine Angaben machen konnte. Aus dem Umfeld des Wirtschaftsministerium war zu hören, dass die durch die KfW monatlich zu vergebende Kreditsumme für Solarstromanlagen im 100.000-Dächer-Programm maximal 20 Millionen Mark betragen darf. Damit könnte von der inzwischen angefragten Kreditsumme von rund 950 Millionen Mark gerade einmal 15 Prozent bewilligt werden. »Ende des Jahres werden wir, wenn kein Antragsteller abspringt, bei den Anträgen vom 28. März diesen Jahres angekommen sein«, so Becker. Wer jetzt noch Anträge stellt, wird seinen Bewilligungsbescheid voraussichtlich erst im übernächsten Jahr erhalten, heißt es hierzu aus dem Wirtschaftsministerium. Genauere Aussagen sind jedoch erst möglich, wenn sich abschätzen läßt, wie viele der 10.000 Antragsteller ihren Antrag zurück ziehen oder auf andere Programme umschwenken.

Um nicht zu viele Antragsteller zu vertrösten, versucht die Kreditanstalt für Wiederaufbau jetzt möglichst viele Anträge auf andere hauseigene Programme wie das CO2-Minderungsprogramm und das Umweltprogramm umzulenken. Diese Programme sind zwar von den Konditionen schlechter, dafür können die Kredite innerhalb weniger Wochen bereit gestellt werden. Als zusätzlicher Anreiz wurde das CO2-Minderungsprogramm, das ursprünglich nur Privatpersonen offen stehen sollte, jetzt auch Klein- und Mittelständischen Unternehmen zugänglich gemacht.

Über den aktuellen Stand wurden die Hausbanken am 18. Juli in einem Rundschreiben informiert. Die über 10.000 Antragsteller sind dagegen weiter auf Informationen aus den Medien angewiesen.

Die neuen Konditionen können bei der KfW unter Faxabruf 069/7431-4214 abgerufen werden oder über die Hotline bestellt werden: 01801/335577

 

Anne Kreutzmann
© PHOTON, 19. Juli 2000
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags

100.000-Dächer-Programm geht weiter: Bundeswirtschaftsminister Werner Müller folgt dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 5. Juli, »die Förderung unverzüglich wieder aufzunehmen«.

Die neuen Konditionen II:
Nachfolgend die neuen Konditionen des 100.000 Dächer-Programms, wie sie am 27. Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.

Erneute Verzögerung:
Da das Wirtschaftsministerium die vom Haushaltsausschuss beschlossenen Konditionen noch nicht in eine Richtline umgesetzt hat, können weiterhin keine Anträge bewilligt werden.

Die neuen Konditionen I:
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Nachfolgend die neue Konzeption zur Fortführung des 100.000-Dächer-Programms

Ein riesiger Trümmerhaufen?
Wirtschaftsministerium zieht am 3. April die Notbremse: 10.000 Anträge bleiben unbearbeitet

Alternativen zum 100.000 Dächer-Programm: Nicht nur die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert Solarstromanlagen. Wer keinen Kredit mehr im Rahmen des 100.000-Dächer-Programms bekommen hat, kann sich auch an weitere Stellen wenden.

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Wie soll es weitergehen mit dem 100.000-Dächer-Programm?