
Anträge
werden wieder bewilligt
Seit dem 17. Juli
vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder
zinsverbilligte Kredite für Solarstromanlagen. Damit ist der über
dreieinhalb Monate dauernder Stopp des 100.000-Dächer-Programms
beendet.
Seit dem 17. Juli
vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder
zinsverbilligte Kredite für Solarstromanlagen. Damit ist der über
dreieinhalb Monate dauernder Stopp des 100.000-Dächer-Programms
beendet.
Die Konditionen,
nach denen derzeit wieder Anträge bewilligt werden, basieren auf den
am 27. Mai im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinien des
Bundeswirtschaftsministeriums. Der Zinssatz wurde erhöht und beträgt
jetzt 1,9 Prozent nominal (1,91 Prozent effektiv) bei einer Laufzeit
des Kredits über 10 Jahre. Es kommt jeweils der bei Zusage durch die
KfW geltende Zinssatz zur Anwendung.
Der maximale
Kreditbetrag hängt davon ab, ob der Antrag von einer Privatperson
oder einem gewerblichen Investor gestellt wird. Für Privatpersonen
liegt der maximale Kreditbetrag bei 13.500 Mark je Kilowatt bis zu
einer Anlagen Größe von fünf Kilowatt. Darüber hinausgehende
Anlagenleistung wird mit einem maximalen Kreditbetrag von 6.750 Mark
pro Kilowatt gefördert. Bei privaten Antragstellern sind diese Beträge
brutto, also inklusive Mehrwertsteuer zu verstehen.
Gewerbliche
Antragsteller erhalten unabhängig von der Anlagengröße 50 Prozent
der Netto-Investition, maximal jedoch 6.750 Mark pro Kilowatt
Anlagenleistung.
Um Privatpersonen
und Gewerbetreibende unterscheiden zu können, wird vom Antragsteller
eine Erklärung gefordert, in dem dieser seinen Status klärt. Nachträglich
Änderungen wie zum Beispiel eine spätere Anmeldung der Anlage als
Gewerbe müssen der KfW mitgeteilt werden. Die KfW behält sich vor,
in diesen Fällen dann eine Kreditkürzung vorzunehmen.
Gewerbetreibende
müssen noch auf EU-Notifizierung warten
In der Richtlinie
vom 27. Mai wurde vom Wirtschaftsministerium bereits darauf
hingewiesen, dass durch die veränderten Konditionen für
Gewerbebetriebe eine erneute Notifizierung des Programms durch die
Europäische Union notwendig wird. Dies wird voraussichtlich bis zu
sechs Monate dauern. Gewerblichen Antragstellern, die nicht auf die
Notifizierung warten wollen, empfiehlt die KfW die Inanspruchnahme der
sogenannten »De-minimis-Regelung« für geringfügige Beihilfen.
Danach dürfen Klein- und Mittelständische Unternehmen auch nicht
notifizierte Beihilfen bis zu einem Gesamtwert von 100.000 Euro in
Anspruch nehmen. Der sich unter Berücksichtigung der Zinsverbilligung
ergebende De-Minimis-Wert wird von der KfW für den jeweiligen
Einzelfall ermittelt.
Stockende Vergabe
auch für Privatpersonen
Auch Privatpersonen
werden in vielen Fällen noch auf ihren Bewilligungsbescheid warten müssen.
Laut KfW-Pressesprecher Klaus Becker hat das Wirtschaftsministerium
eine monatliche Kontingentierung vorgegeben, über deren Höhe er
jedoch keine Angaben machen konnte. Aus dem Umfeld des
Wirtschaftsministerium war zu hören, dass die durch die KfW monatlich
zu vergebende Kreditsumme für Solarstromanlagen im 100.000-Dächer-Programm
maximal 20 Millionen Mark betragen darf. Damit könnte von der
inzwischen angefragten Kreditsumme von rund 950 Millionen Mark gerade
einmal 15 Prozent bewilligt werden. »Ende des Jahres werden wir, wenn
kein Antragsteller abspringt, bei den Anträgen vom 28. März diesen
Jahres angekommen sein«, so Becker. Wer jetzt noch Anträge stellt,
wird seinen Bewilligungsbescheid voraussichtlich erst im übernächsten
Jahr erhalten, heißt es hierzu aus dem Wirtschaftsministerium.
Genauere Aussagen sind jedoch erst möglich, wenn sich abschätzen läßt,
wie viele der 10.000 Antragsteller ihren Antrag zurück ziehen oder
auf andere Programme umschwenken.
Um nicht zu viele
Antragsteller zu vertrösten, versucht die Kreditanstalt für
Wiederaufbau jetzt möglichst viele Anträge auf andere hauseigene
Programme wie das CO2-Minderungsprogramm und das
Umweltprogramm umzulenken. Diese Programme sind zwar von den
Konditionen schlechter, dafür können die Kredite innerhalb weniger
Wochen bereit gestellt werden. Als zusätzlicher Anreiz wurde das CO2-Minderungsprogramm,
das ursprünglich nur Privatpersonen offen stehen sollte, jetzt auch
Klein- und Mittelständischen Unternehmen zugänglich gemacht.
Über den aktuellen
Stand wurden die Hausbanken am 18. Juli in einem Rundschreiben
informiert. Die über 10.000 Antragsteller sind dagegen weiter auf
Informationen aus den Medien angewiesen.
Die neuen
Konditionen können bei der KfW unter Faxabruf 069/7431-4214 abgerufen
werden oder über die Hotline bestellt werden: 01801/335577
Anne
Kreutzmann
© PHOTON, 19. Juli 2000
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags
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