Erneute Verzögerung beim 100.000-Dächer-Programm

Da das Wirtschaftsministerium die vom Haushaltsausschuss beschlossenen Konditionen noch nicht in eine Richtline umgesetzt hat, können weiterhin keine Anträge bewilligt werden.

Zwar stehen die neuen Konditionen für das 100.000-Dächer-Programm seit dem 10. Mai fest, doch die in der Pressemitteilung der Grünen am selben Tag verbreitete Information, »Anträge werden ab sofort wieder bearbeitet«, erwies sich als voreilig. Denn bisher (Stand: 24. Mai) wurde keiner der insgesamt rund 10.000 auf Halde liegenden Anträge bewilligt. Der Grund: Das Bundeswirtschaftsministerium hat die vom Haushaltsausschuss beschlossenen Konditionen nicht in eine Richtlinie umgesetzt.

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Als Leiter der Abteilung Erneuerbare Energien im Bundeswirtschaftsministerium ist Andreas Jung für die Umsetzung der neuen Konditionen in eine verbindliche Richtlinie verantwortlich. Diese soll jetzt »in Kürze« im Bundesanzeiger veröffentlicht werde.

Hermann Scheer muss es wie ein böser Traum vorgekommen sein: Nach zweimonatigem Tauziehen um die neuen Konditionen des 100.000-Dächer-Programms konnte am 10. Mai endlich ein Beschluss im Haushaltsausschuss herbeigeführt werden. Noch dazu ein Beschluss, mit dem der Vater des Programms in jedem Punkt zufrieden ist: Für Privatleute soll der Finanzierungsanteil des Programms auch bei Inanspruchnahme des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf 100 Prozent ausgeweitet werden (bisher war bei einer Vergütung von 99 Pfennig pro Kilowattstunde nur eine Finanzierung von 55 Prozent der Anlagenkosten möglich). Diese Regelung wird jedoch auf Anlagen bis zu einer Größe von fünf Kilowatt beschränkt. »Wir machen das ja nicht, damit hier manche einen Reibach machen können«, begründet Scheer die Einschränkung auf kleinere Anlagen. Bei Anlagen über fünf Kilowatt und generell Anlagen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kann das Programm deshalb nur zu 50 Prozent in Anspruch genommen werden. Die Zinsverbilligung beträgt weiterhin 4,5 Prozent; angesichts der Zinsentwicklung ist jedoch nicht mehr mit einem garantierten Null-Zinssatz zu rechnen. Auch die Begrenzung der förderfähigen Anlagenkosten auf 13.500 Mark je Kilowatt hält Scheer für sinnvoll. Die von den Solarverbänden vorgeschlagenen 14.000 Mark als Obergrenze waren ihm sogar noch zu viel. Der Restschuldenerlass entfällt. Und dann erwies sich der komplette Beschluss als ungültig, da der Antrag von der Koalition zu spät eingereicht worden war.

Formfehler kann behoben werden

Dieser Formfehler konnte eine Woche später im Haushaltsausschuss behoben werden, die bereits am 10. Mai verabschiedeten Konditionen wurden bestätigt. Diese Formalie erklärt zumindest, warum bis zum 17. Mai keine Anträge bewilligt wurden. Nach einer weiteren Woche ist die Richtlinie jedoch noch immer nicht vom Bundeswirtschaftsministerium erstellt. Scheer möchte dazu keine Kommentar abgeben: »Ich muss mit den Leuten ja noch reden können.« Das Bundeswirtschaftsministerium ist ebenfalls zu keiner offiziellen Stellungnahme bereit.

Vermutlich hakt es an zwei Stellen: Erstens ist die Behandlung der Anträge, die vor dem 31. März eingegangen sind und bisher nicht bewilligt wurden, immer noch nicht abschließend geklärt. Hierzu haben sowohl die Regierungsfraktionen als auch die Opposition einen Antrag für die Sitzung des Haushaltsausschusses am 6. Juni eingereicht. Zwar sieht es so aus, als würden die Anträge entgegen früherer Aussagen jetzt doch nach den neuen Konditionen bewilligt, endgültig entschieden ist dies aber noch nicht.

Finanzministerium ignoriert Beschluss des Haushaltsausschusses

Zweitens hat der Haushaltsausschuss zwar beschlossen, dass in diesem Jahr 50 Megawatt bewilligt werden sollen und dass die Bundesregierung dafür die Mittel bereit stellt. Dies ist jedoch noch nicht geschehen. Ein Treffen mit Finanzminister Hans Eichel soll diesen Punkt in den nächsten Tagen klären. Als ob man bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diese Schwierigkeiten vorausgesehen hätte, bot deren Direktor Detlef Leinberger dem Wirtschaftsministerium schon vor einiger Zeit eine Zwischenfinanzierung an. Das Angebot wurde aber bisher vom Wirtschaftsministerium nicht angenommen. Eine offizielle Begründung dazu gibt es nicht. Bleibt die Vermutung, dass die Beamten im Wirtschaftsministerium vorher noch die Zusage des Finanzministers abwarten wollen, dass das von der KfW vorgestreckte Geld dann auch tatsächlich zu einem späteren Zeitpunkt übernommen wird. Eine solche Zusage fehlt nämlich bisher ebenfalls. Somit wird der Beschluss des Haushaltsausschusses vom 10. beziehungsweise 17. Mai schlicht ignoriert: nämlich das Programm von sechs auf fünf Jahre zu verkürzen und die Mittel des letzten Jahres auf die übrigen fünf aufzuteilen. Hierdurch müssten in diesem Jahr zusätzlich zu den 180 Millionen Mark, die bisher im Haushalt vorgesehen und von denen bereits 163 Millionen vergeben sind, noch weitere 40 Millionen zur Verfügung gestellt werden.

Mit diesem zusätzlichen Geld soll es dann möglich sein, zusätzlich zu den bisher in diesem Jahr bereits bewilligten 30 Megawatt noch rund 20 weitere Megawatt zu genehmigen. Was mit den darüber hinaus gehenden Anträgen geschieht, ist bisher ebenfalls nicht geklärt. Bei den Grünen hofft man schlicht, »dass nicht alle Anträge in Installationen münden«. Und verspricht aber auch: »Alle noch nicht bewilligten Anträge erhalten Mittel.«

Ungeachtet der Unsicherheiten gehen immer noch täglich 50 bis 100 Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein. Das Bundeswirtschaftsministerium hat inzwischen gegenüber PHOTON in Aussicht gestellt, die Richtlinie auch ohne eine Bereitstellung der fehlenden Mittel durch das Finanzministerium »in Kürze« zu veröffentlichen. Was »in Kürze« bedeutet, bleibt aber unklar: Die am 10. Mai gemachte Zusage, die neuen Konditionen »zügig« in eine Richtlinie umzusetzen, damit die KfW ihre Zusagetätigkeit »so schnell wie möglich« wieder aufnehmen kann, hat bisher eine Dauer von zwei Wochen bedeutet.

Der Beschluß im Haushaltsausschuß vom 10. Mai

 

 

Anne Kreutzmann
© PHOTON, 5. Juli 2000
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Die neuen Konditionen I: Haushaltsausschuß bewilligt zusätzliche 40 Millionen Mark zur Fortführung des Programms

Der Beschluß im Haushaltsausschuß vom 10. Mai:
Nachfolgend die neue Konzeption zur Fortführung des 100.000-Dächer-Programms

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Wirtschaftsministerium zieht am 3. April die Notbremse: 10.000 Anträge bleiben unbearbeitet

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