
Der Beschluß im
Haushaltsausschuß vom 10. Mai
Nachfolgend
die neue Konzeption zur Fortführung des 100.000-Dächer-Programms
Der
Haushaltsausschuss fordert die Bundesregierung auf, folgende
Konzeption zur Fortführung des 100.000-Dächer- und
Fassaden-Solarstrom-Programms umzusetzen:
1. Alle
eingereichten Anträge, die noch keine Kreditzusage von der KfW
bekommen haben, werden mit bis zu 4,5 Prozent Zinsbegünstigung
beschieden, allerdings bei der Streichung des Restschuldenerlasses.
Darüber hinaus werden folgende Differenzierungen vorgesehen:
· Anlagen bis zu fünf
kW erhalten einen 100-Prozent-Kredit, größere Anlagen 50 Prozent.
· Die zinsbegünstigte
Kreditsumme pro kW installierter Leistung wird auf 13.500 MARK
begrenzt. Ab dem Jahr 2001 wird die Kreditsumme pro kW jährlich um fünf
Prozent gesenkt.
2. Das ursprünglich
auf sechs Jahre angelegte Programm wird bei Beibehaltung des
Gesamtziels von 300 MW und des Gesamtförderrahmens von 1,08
Milliarden MARK um ein Jahr verkürzt. Daraus ergeben sich folgende
Unterschiede:
| Jahr |
Ursprüngliche
Planung |
neue
Planung |
| 1999 |
18
MW (realisiert 10) |
10
MW |
| 2000 |
27
MW |
50
MW |
| 2001 |
27
MW |
65
MW |
| 2002 |
51
MW |
80
MW |
| 2003 |
72
MW |
95
MW |
| 2004 |
96
MW |
|
| insgesamt |
300
MW |
300
MW |
Die ursprünglich für
das Jahr 2004 eingeplanten 180 Mio. Mark sind auf die vorhergehenden
Jahre aufzuteilen.
Anne
Kreutzmann
© PHOTON, 24. Mai 2000
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