
Die neuen
Konditionen des 100.000-Dächer-Programms
Haushaltsausschuß
bewilligt zusätzliche 40 Millionen Mark zur Fortführung des
Programms
Am 10. Mai stand im
Haushaltsausschuß das 100.000-Dächer-Programm auf der Tagesordnung.
Schon am Vorabend hatten sich Politiker von SPD und Bündnis 90/ Die
Grünen in kleiner Runde auf neue Förderbedingungen geeinigt. Gelöst
wurde auch das Problem der Zwischenfinanzierung des in diesem Frühjahr
weit über Plan liegenden Antragvolumens: diese würde im Bedarfsfall
von der Kreditanstalt für Wiederaufbau übernommen werden. Damit war
schon am Dienstagabend klar, dass alle derzeit auf Halde liegenden
Anträge umgehend bewilligt werden können. Die genauen Konditionen
des 100.000-Dächer-Programs wurden dann im Haushaltsausschuß am
folgenden Tag beschlossen. Im großen und ganzen wurden die
vorgeschlagenen Konditionen übernommen. Lediglich die Leistungsgrenze
für eine 100prozentige Auszahlung wurde von 10 auf 5 Kilowatt
gesenkt. Und auch die vor dem 1. April eingegangenen und bisher nicht
bearbeiteten Anträge müssen auf den Restschuldenerlaß verzichten.
Uneingeschränkt positiv zu bewerten: es wird keinen jährlichen
Deckel geben.
Die Konditionen im
Detail:
Für Privatleute
wird der Finanzierungsanteil des Programmes auch bei Inanspruchnahme
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf 100 Prozent ausgeweitet. Diese
Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 5 Kilowatt beschränkt.
- Bei Anlagen über
5 Kilowatt und generell Anlagen von Kleinen und Mittleren
Unternehmen (KMU) kann das Programm zu 50 Prozent in Anspruch
genommen werden.
- Die
Zinsverbilligung beträgt wie bisher nominal 4,5 Prozent;
angesichts der Zinsentwicklung ist daher bis auf weiteres nicht
mehr mit einem garantierten Null-Zinssatz zu rechnen.
- Die förderfähigen
Anlagenkosten werden auf 13.500 DM/ kW begrenzt und sinken in den
Folgejahren um jeweils 5 Prozent.
- Der
Restschulderlaß entfällt.
Damit verschlechtern
sich die Konditionen gegenüber der bisherigen Regelung für private
Anlagen mit einer Leistung kleiner 5 Kilowatt leicht, jedoch nicht
dramatisch. Und möglicherweise hat eine vollständige Finanzierung
einen höheren Anreiz für Investoren als eine Vergünstigung, die
erst in 10 Jahren spürbar wird. Schade nur, dass auf Initiative von
Christel Möller, Bundeswirtschaftsministerium, die Obergrenze für
Anlagen, die diese Förderung erhalten, von den 10 Kilowatt, die noch
am Dienstagabend Konsens waren, auf 5 Kilowatt reduziert wurde.
Deutlich schlechter
geworden ist das Programm für Anlagen über 5 Kilowatt und Anlagen
von KMUs. Hier wird der Wegfall des Restschuldenerlasses nicht durch
eine höhere Finanzierungsquote kompensiert.
Eine Aufstockung des
finanziellen Gesamtvolumens des 100.000-Dächer-Programms erwies sich
erwartungsgemäß als leider nicht gewollt. Die
Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft, der Deutsche Fachverband
Solarenergie und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie hatten
deshalb eine zeitliche Verkürzung des Programmes gefordert, um eine
kontinuierliche Antragsbewilligung zu ermöglichen und einen
Stop&Go-Effekt zu vermeiden. Dieser Vorschlag ist vom
Haushaltsausschuß ebenfalls aufgegriffen worden. Es wurde
beschlossen, in diesem Jahr zusätzlich zu den bereits vorgesehenen
180 Millionen weitere 40 Millionen zur Verfügung zu stellen, die aus
dem Budget des sechsten Programmjahres genommen werden. Übereinstimmung
bestand auch darin, das Programm nicht künstlich auf sechs Jahre zu
fixieren, sondern eine Verkürzung auf fünf Jahre zuzulassen.
Mit den zusätzlichen
40 Millionen ist es möglich, die rund 10.000 Anträge, die bisher
unbearbeitet bei der KfW liegen, zu den oben genannten Konditionen
positiv zu bescheiden. Hierbei erhalten die Antragsteller, deren Anträge
vor dem 1. April eingegangen sind noch etwas bessere, wenn auch nicht
die versprochenen alten Konditionen. Konkret: wer seinen Antrag bis
zum 1. April gestellt hat, soll einen Bewilligungsbescheid zu den
alten Konditionen mit Ausnahme des Restschuldenerlasses erhalten. Auch
diese Verschlechterung wurde noch in letzer Minute über Möller
eingebracht und zusammen mit dem Finanzministerium durchgesetzt.
Die Bewilligung von
Anträgen soll bereits ab dem 11. Mai wieder aufgenommen werden und
der Bearbeitungsstau binnen weniger Wochen behoben sein.
Anne
Kreutzmann
© PHOTON, 10. Mai 2000
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