Die neuen Konditionen des 100.000-Dächer-Programms

Haushaltsausschuß bewilligt zusätzliche 40 Millionen Mark zur Fortführung des Programms

Am 10. Mai stand im Haushaltsausschuß das 100.000-Dächer-Programm auf der Tagesordnung. Schon am Vorabend hatten sich Politiker von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen in kleiner Runde auf neue Förderbedingungen geeinigt. Gelöst wurde auch das Problem der Zwischenfinanzierung des in diesem Frühjahr weit über Plan liegenden Antragvolumens: diese würde im Bedarfsfall von der Kreditanstalt für Wiederaufbau übernommen werden. Damit war schon am Dienstagabend klar, dass alle derzeit auf Halde liegenden Anträge umgehend bewilligt werden können. Die genauen Konditionen des 100.000-Dächer-Programs wurden dann im Haushaltsausschuß am folgenden Tag beschlossen. Im großen und ganzen wurden die vorgeschlagenen Konditionen übernommen. Lediglich die Leistungsgrenze für eine 100prozentige Auszahlung wurde von 10 auf 5 Kilowatt gesenkt. Und auch die vor dem 1. April eingegangenen und bisher nicht bearbeiteten Anträge müssen auf den Restschuldenerlaß verzichten. Uneingeschränkt positiv zu bewerten: es wird keinen jährlichen Deckel geben.

Die Konditionen im Detail:

  • Für Privatleute wird der Finanzierungsanteil des Programmes auch bei Inanspruchnahme des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf 100 Prozent ausgeweitet. Diese Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 5 Kilowatt beschränkt.
  • Bei Anlagen über 5 Kilowatt und generell Anlagen von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) kann das Programm zu 50 Prozent in Anspruch genommen werden.
  • Die Zinsverbilligung beträgt wie bisher nominal 4,5 Prozent; angesichts der Zinsentwicklung ist daher bis auf weiteres nicht mehr mit einem garantierten Null-Zinssatz zu rechnen.
  • Die förderfähigen Anlagenkosten werden auf 13.500 DM/ kW begrenzt und sinken in den Folgejahren um jeweils 5 Prozent.
  • Der Restschulderlaß entfällt.

Damit verschlechtern sich die Konditionen gegenüber der bisherigen Regelung für private Anlagen mit einer Leistung kleiner 5 Kilowatt leicht, jedoch nicht dramatisch. Und möglicherweise hat eine vollständige Finanzierung einen höheren Anreiz für Investoren als eine Vergünstigung, die erst in 10 Jahren spürbar wird. Schade nur, dass auf Initiative von Christel Möller, Bundeswirtschaftsministerium, die Obergrenze für Anlagen, die diese Förderung erhalten, von den 10 Kilowatt, die noch am Dienstagabend Konsens waren, auf 5 Kilowatt reduziert wurde.

Deutlich schlechter geworden ist das Programm für Anlagen über 5 Kilowatt und Anlagen von KMUs. Hier wird der Wegfall des Restschuldenerlasses nicht durch eine höhere Finanzierungsquote kompensiert.

Eine Aufstockung des finanziellen Gesamtvolumens des 100.000-Dächer-Programms erwies sich erwartungsgemäß als leider nicht gewollt. Die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft, der Deutsche Fachverband Solarenergie und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie hatten deshalb eine zeitliche Verkürzung des Programmes gefordert, um eine kontinuierliche Antragsbewilligung zu ermöglichen und einen Stop&Go-Effekt zu vermeiden. Dieser Vorschlag ist vom Haushaltsausschuß ebenfalls aufgegriffen worden. Es wurde beschlossen, in diesem Jahr zusätzlich zu den bereits vorgesehenen 180 Millionen weitere 40 Millionen zur Verfügung zu stellen, die aus dem Budget des sechsten Programmjahres genommen werden. Übereinstimmung bestand auch darin, das Programm nicht künstlich auf sechs Jahre zu fixieren, sondern eine Verkürzung auf fünf Jahre zuzulassen.

Mit den zusätzlichen 40 Millionen ist es möglich, die rund 10.000 Anträge, die bisher unbearbeitet bei der KfW liegen, zu den oben genannten Konditionen positiv zu bescheiden. Hierbei erhalten die Antragsteller, deren Anträge vor dem 1. April eingegangen sind noch etwas bessere, wenn auch nicht die versprochenen alten Konditionen. Konkret: wer seinen Antrag bis zum 1. April gestellt hat, soll einen Bewilligungsbescheid zu den alten Konditionen mit Ausnahme des Restschuldenerlasses erhalten. Auch diese Verschlechterung wurde noch in letzer Minute über Möller eingebracht und zusammen mit dem Finanzministerium durchgesetzt.

Die Bewilligung von Anträgen soll bereits ab dem 11. Mai wieder aufgenommen werden und der Bearbeitungsstau binnen weniger Wochen behoben sein.

 

Anne Kreutzmann
© PHOTON, 10. Mai 2000
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Der Beschluß im Haushaltsausschuß vom 10. Mai: Nachfolgend die neue Konzeption zur Fortführung des 100.000-Dächer-Programms

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