Erste Ergebnisse: Erfahrungsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums zum EEG

Spätestens zum 30. Juni muss das Bundeswirtschaftsministerium einen Bericht über die Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorlegen. Doch da bereits in den nächsten Monaten das Gesetz novelliert werden soll, haben die mit dem Erfahrungsbericht beauftragten Institute bereits Mitte Februar auf einer von Eurosolar veranstalteten Fachtagung erste Ergebnisse vorgelegt. Danach sind die Kosten für Photovoltaikanlagen im ersten Jahr nach Inkrafttreten des EEG um 8,1 Prozent gefallen.

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Mahnende Worte: Hans-Josef Fell sieht trotz der vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung vorgestellten Kostendegression die Gefahr, dass das Bundeswirtschaftsministerium diese Preisreduktion in einer pauschalisierenden Aussage verneint. »Deshalb müssen wir den Erfolg des EEG in die Öffentlichkeit tragen«.
 

Nach Paragraf zwölf des Erneuerbare-En-
ergien-Gesetzes hat das Bundeswirtschaftsministerium bis zum 30. Juni jedes zweiten auf das Inkrafttreten folgende Jahr einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes abzugeben. Informiert werden soll der Deutsche Bundestag insbesondere über den Stand der Markteinführung und der Kostenentwicklung der über das EEG geförderten Anlagen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, »gegebenenfalls zum 1. Januar des jeweils übernächsten Jahres eine Anpassung der Höhe der Vergütung vorzuschlagen«. Das Gesetz trat vor zwei Jahren in Kraft, der erste Bericht wäre also Mitte dieses Jahres fällig. Dass schon rund vier Monate vorher Ergebnisse vorliegen, liegt in erster Linie am Wunsch einiger Bundestagsmitglieder, eine Gesetzesnovelle noch vor der Sommerpause zu verabschieden.
Beauftragt wurden mit der Beobachtung der Auswirkungen des Gesetzes zwei wissenschaftliche Institute: Das Institut für Solare Energieversorgungstechnik (ISET) der Universität Kassel ist zuständig für die Bereiche Wind- und Wasserkraft, das Berliner Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) kümmert sich um Photovoltaik, Bioenergie, Gruben-, Deponie- und Klärgas sowie Geothermie. Die vorab auf der Eurosolar-Tagung »Das Erneuerbare Energien Gesetz – Zwischenbilanz und Perspektiven« am 17. Februar vorgestellten Ergebnisse sind allerdings eher vorläufig: »Die Daten sind erhoben – die Deutung hat sich jedoch der Auftraggeber vorbehalten«, erklärt der am IÖW für den Bereich Photovoltaik zuständige Mitarbeiter Bernd Hirschl.
Die von ihm vorgestellte Markt- und Kostenanalyse umfasst drei Untersuchungsziele: Marktentwicklung, Kostenentwicklung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen.

Marktentwicklung
Zur Marktentwicklung hatte Hirschl Erfreuliches zu berichten. Während im letzten Jahr die Produktionskapazität der heimischen Solarmodulhersteller dem durch das EEG geschürten Bedarf von rund 70 Megawatt entsprach, wird die Kapazität dieses Jahr mit 100 Megawatt die geschätzte Nachfrage von 80 Megawatt bereits übertreffen. Ein Trend, der im nächsten Jahr noch deutlicher wird: Denn dann, so Hirschl, werden deutsche Modulhersteller fast 300 Megawatt produzieren können, während der heimische Markt nur etwa ein Drittel davon aufnehmen kann. Fazit: Deutschland wird dank EEG ab 2003 in punkto Modulen zum Exportland. Der Umsatz der Branche lag 2001 bei mindestens 400 Millionen Euro, die Beschäftigtenzahl zwischen 4.800 und 5.600. Außerdem sei das »hohe Interesse großer weltweit aktiver Solarunternehmen« am deutschen Markt positiv hervorzuheben.
Hirschl ging in seinem Vortrag auch auf die durch das EEG ausgelösten strukturellen Marktveränderungen ein. Es habe zwar ein »massiver Kapazitätsausbau« stattgefunden, dieser würden jedoch nicht ausgenutzt, was auf mangelnde Produktqualität und Prozessstabilität zurückzuführen sein könnte. Daneben machte Hirschl eine Zunahme bei Neugründungen, Zusammenschlüssen und Übernahmen sowie Börsengängen aus.

Kostenentwicklung

Das Thema Kostenentwicklung ist der wohl sensibelste Bereich der Analyse. Und so ging ein Aufatmen durch den Raum, als Hirschl das Erreichen der im EEG vorgesehenen Preisreduktion von fünf Prozent pro Jahr verkündete. Mehr noch: Die Kosten für Solarstromanlagen sei zwischen 1999 und 2000 sogar um 8,1 Prozent gesunken, das EEG damit genau genommen übererfüllt. Zwar hätte »die Degression bisheriger Lernkurven« bei Solarmodulen nicht erreicht werden können, dies sei jedoch zumindest teilweise auf den in 2000 besonders hohen Dollarkurs sowie hohe Investitionskosten auf Grund des Kapazitätsaufbaus zurückzuführen.
Eine besonders deutliche Kostenreduktion hat im Bereich der Arbeitskosten stattgefunden, die zwischen 1999 und 2000 um ein Viertel zurückgingen. Auch die Preise für Wechselrichter sanken um beachtliche elf Prozent. Die geringste Reduktion stellte Hirschl bei den Solarmodulen fest. In 2000 seien diese Komponenten gerade mal 2,7 Prozent preiswerter als im Vorjahr gewesen.

Wirtschaftlichkeit
Bezüglich der Stromgestehungskosten kommt Hirschl zu folgendem Ergebnis: Diese waren in 2000 rückläufig und werden es vermutlich auch in 2001 sein. »Allerdings erreichen sie auch mit der EEG-Vergütung und dem 100.000-Dächer-Programm durchschnittlich nicht die Wirtschaftlichkeitsgrenze.« Eine wichtige Ursache hierfür seien die Stromerträge der Anlagen: Sie waren schlechter als angenommen. Bei einer weiteren Kostendegression könne im Jahr 2003 jedoch mit einem wirtschaftlichen Betrieb von Solarstromanlagen gerechnet werden. Allerdings würde zu diesem Zeitpunkt das 100.000-Dächer-Programm auslaufen, und damit gäbe es »unmittelbar nach Erreichen der Wirtschaftlichkeitsgrenze wieder einen Sprung zurück auf das Niveau von 2000 – unter der Annahme, dass das EEG unverändert fortgeführt wird«.
Wer sich aufschlussreiche neue Zahlen von der »überwiegend empirisch-analytischen« (Hirschl) Marktanalyse erhoffte, sah sich enttäuscht. Denn die von Hirschl in Bonn vorgestellten Ergebnisse beruhen in erster Linie auf den bereits vor einem halben Jahr veröffentlichten Daten der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese stellte eine Preisreduktion um 7,9 Prozent bei privat und um 10,7 Prozent bei gewerblich betriebenen Solarstromanlagen fest. Die gedankliche Leistung des IÖW liegt in erster Linie darin, die im Datenmaterial der KfW vorhandene Vermischung von Brutto- und Nettopreisen zu bereinigen, wodurch das IÖW im Durchschnitt zu einer etwas geringeren Preisreduktion als die KfW kommt.
Doch eine Enttäuschung wäre unter politischen Aspekten fehl am Platze. Denn Hirschl kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass die im EEG vorgesehene Kostenreduktion tatsächlich erreicht wurde. Und das wird auch Dienstherr Bundeswirtschaftsminister Müller kaum mehr wegdiskutieren können. Auch, wenn derzeit, wie Hirschl betont, »noch einige Parametervariationen durchgeführt werden müssen«.


Anne Kreutzmann
© PHOTON, 19. Februar 2002
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