
PHOTON-Mustervertrag
zur Einspeisung von Solarstrom
Wer bei einem
Netzbetreiber den Netzanschluss seiner Solarstromanlage beantragt,
muss nicht warten, bis ihm ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt
wird. Er kann auch einen eigenen Vertragsentwurf anbieten. Der Solar
Verlag hat hierzu einen Mustervertrag erarbeiten lassen.
Wer als
Solaranlagenbetreiber einen Vertragsentwurf vorlegt, hat einen
entscheidenden Vorteil: Dann ist der Netzbetreiber derjenige, der den
Vertrag beanstanden muss, sofern er lieber seinen eigenen
unterschrieben sehen möchte. Und genauso, wie ein Anlagenbetreiber
lediglich unbillige oder unangemessene Vertragspassagen mit Erfolg
beanstanden kann, muss auch der Netzbetreiber im Zweifelsfall
nachweisen, dass der vom Anlagenbetreiber angebotene Vertrag
unzumutbare Bedingungen enthält. Deshalb sollte man darauf achten,
dass der Vertrag für beide Seiten fair ist. Einen solchen akzeptablen
Stromeinspeisevertrag hatte die Marburger Kanzlei Becker Büttner Held
im Auftrag von PHOTON bereits zum Start des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ausgearbeitet. Der Mustervertrag
liegt jetzt in einer aktualisierten Fassung vor und kann kostenlos
heruntergeladen werden.
Anne
Kreutzmann
© PHOTON, 26. Juli 2001
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags
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