PHOTON-Mustervertrag zur Einspeisung von Solarstrom

Wer bei einem Netzbetreiber den Netzanschluss seiner Solarstromanlage beantragt, muss nicht warten, bis ihm ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt wird. Er kann auch einen eigenen Vertragsentwurf anbieten. Der Solar Verlag hat hierzu einen Mustervertrag erarbeiten lassen.

© Kay Schiefer, Solar Verlag

Rechtsanwälte Peter Becker (rechts) und Eberhard von Heydwolff, haben einen Stromlieferungsvertrag erarbeitet, der für Anlagen- und Netzbetreiber eine faire Lösung darstellt.

Wer als Solaranlagenbetreiber einen Vertragsentwurf vorlegt, hat einen entscheidenden Vorteil: Dann ist der Netzbetreiber derjenige, der den Vertrag beanstanden muss, sofern er lieber seinen eigenen unterschrieben sehen möchte. Und genauso, wie ein Anlagenbetreiber lediglich unbillige oder unangemessene Vertragspassagen mit Erfolg beanstanden kann, muss auch der Netzbetreiber im Zweifelsfall nachweisen, dass der vom Anlagenbetreiber angebotene Vertrag unzumutbare Bedingungen enthält. Deshalb sollte man darauf achten, dass der Vertrag für beide Seiten fair ist. Einen solchen akzeptablen Stromeinspeisevertrag hatte die Marburger Kanzlei Becker Büttner Held im Auftrag von PHOTON bereits zum Start des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ausgearbeitet. Der Mustervertrag liegt jetzt in einer aktualisierten Fassung vor und kann kostenlos heruntergeladen werden. 


Anne Kreutzmann
© PHOTON, 26. Juli 2001
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags