
»Ein irrer Erfolg«
99 Pfennig pro
Kilowattstunde Solarstrom am 25. Februar vom Bundestag beschlossen
Ende
Februar fand im Bundestag die dritte und damit letzte Lesung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes statt. Das Ziel, regenerative
Stromerzeugung wirtschaftlich zu machen, wurde jetzt auch für
Solarstrom erreicht. Dadurch könnte sich die Zahl der Solaranlagen in
wenigen Jahren in Deutschland verzehnfachen.
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sich feiern lassen: Hans-Josef Fell (rechts),
Forschungspolitischer Sprecher der Grünen, und Carsten
Körnig (links), Geschäftsführer des Bundesverbandes
Solarwirtschaft, haben das EEG gegen viele Widerstände
durchgesetzt. |
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»Es
ist ein irrer Erfolg.« Das jedenfalls steht für den Grünen
Bundestagsabgeordnete Hans-Josef-Fell unumstößlich fest. Er und
seine beiden Mitarbeiter Carsten Pfeiffer und Volker Oschmann waren maßgeblich
an der Ausarbeitung des »Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer
Energien (Eneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)« beteiligt; sogar mehr
als nur beteiligt, denn genau genommen haben sie mit der Formulierung
des Gesetzestextes die Arbeit des Wirtschaftsministeriums übernommen.
Sehr zur Freude der Lobbyverbände. Denn das Nachfolgemodell des
Stromeinspeisungsgesetzes trägt jetzt eine »grüne« Handschrift.
Unter Experten gilt es als das weltweit mit Abstand fortschrittlichste
Gesetz zur Markteinführung erneuerbarer Energien. Der Bundestag hat
es am 25. Februar mit 328 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen und 217
Gegenstimmen angenommen.
Die
wichtigsten Neuerungen
Das Stromeinspeisungsgesetz von 1991 hatte insbesondere
Windkraftanlagen einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht –
zumindest an Küstenstandorten. Auf diese Weise wurde innerhalb von
nur neun Jahren die Zahl der Windkraftanlagen in der Bundesrepublik
verhundertfacht. Ende 1999 waren in Deutschland 4.400 Megawatt
installiert – etwa ein Drittel der weltweiten Kapazität.
Das
alte Gesetz hatte jedoch zwei entscheidende Nachteile: Erstens war für
den in der Produktion zehn Mal teureren Solarstrom die gleiche geringe
Vergütung vorgesehen wie für Windstrom. Zweitens ist in einer
Novelle 1998 die Summe aller Anlagen, für die das Gesetz gelten soll,
beschränkt worden; der berüchtigte Fünf-Prozent-Deckel drohte im
Norden der Republik bereits neue Projekte zu verhindern. Die
Energieversorgungsunternehmen hätten in Kürze keinen Strom aus
erneuerbaren Energien mehr in ihre Stromnetze aufnehmen müssen. Das wäre
das Ende der Regenerativen in Deutschland gewesen – und zwar aller.
Beide Mängel
sind nun durch das neue EEG behoben. Die Vergütung für Solarstrom
beträgt 99 Pfennig, der Deckel ist ersatzlos gestrichen. Weitere
Verbesserungen sind die Entkopplung der Vergütung vom Strompreis und
die durchweg gestiegenen Vergütungen auch für die anderen
erneuerbaren Energien. Lediglich Windkraftanlagen in sehr windreichen
Gebieten bekommen etwas weniger. Dafür werden auf der anderen Seite
Windkraftanlagen im Binnenland durch gestiegene Vergütungssätze
besonders gefördert. Die Entkopplung der Vergütungshöhe vom
durchschnittlichen Strompreis ist ein wichtiger Schritt. Bisher sank
mit dem Strompreis automatisch auch die Vergütung für Strom aus
erneuerbaren Energien. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde
dadurch sehr schwierig.
Die Konditionen für
Solarstrom
Solarstrom wird mit dem EEG deutlich besser vergütet als bisher.
Gesetzlich vorgeschrieben ist jetzt eine Mindestvergütung von 99
Pfennig je Kilowattstunde über einen Zeitraum von 20 Jahren. Ab dem
Jahr 2002 wird der Vergütungssatz automatisch um fünf Prozent
gesenkt, so dass die Vergütung für alle Anlagen, die in dem Jahr
gebaut werden, statt 99 Pfennig nur noch 94,1 Pfennig beträgt; dies
gilt wiederum 20 Jahre lang. Im darauffolgenden Jahr werden Neuanlagen
nur noch mit 89,3 Pfennig je Kilowattstunde vergütet, die 2004
gebauten nur noch mit 84,9 Pfennig. Altanlagen, die vor dem 1. Januar
2000 ans Netz gingen, erhalten ebenfalls 99 Pfennig über 20 Jahre.
Die Vergütung wird ab Inkrafttreten des Gesetzes gezahlt.
Die Begrenzung auf
20 Jahre war in dem Entwurf, der am 16. Dezember im Bundestag
diskutiert wurde, noch nicht vorgesehen. Dann jedoch gab es das
Problem, die Konditionen des 100.000-Dächer-Programms anzupassen. Und
hier würde sich eine zu hoch angesetzte Lebensdauer der Anlage –
beispielsweise 30 oder mehr Jahre – negativ auf die zu gewährende
Kredithöhe auswirken. Unrealistisch lange Laufzeiten von
Solarstromanlagen, die in Wirklichkeit vielleicht nicht erreicht
werden können, hätten dem Wirtschaftsministerium erlaubt, die Förderung
über das 100.000-Dächer-Programm drastisch zu kürzen. Bei der 20-jährigen
Frist lässt sich indes genau berechnen, wie die Konditionen des
100.000-Dächer-Programms angepasst werden müssen, damit durch das
EEG auch für Solarstromanlagen ein wirtschaftlicher Betrieb möglich
wird. Hierzu muss lediglich die Beschränkung der Finanzierung von nur
55 Prozent der Anlagenkosten über einen Null-Zins-Kredit, wie sie
derzeit noch für Anlagen, die mit 99 Pfennig vergütet werden,
vorgeschrieben ist, wegfallen. Weiterhin müssen die beiden letzten
Halbjahresraten wie auch bisher erlassen werden. Die genauen
Konditionen des 100.000-Dächer-Programms werden jedoch erst Ende März
oder Anfang April feststehen. Wer jetzt jedoch darauf wartet, macht
einen Fehler: Denn bislang ist das neue EEG noch nicht in Kraft.
Formal müssen die Konditionen des 100.000-Dächer-Programms also noch
nach dem alten Stromeinspeisungsgesetz bemessen werden.
Neben der Begrenzung
der Vergütung auf 20 Jahre ist ein weiterer Deckel für die
Photovoltaik zwischen der ersten und der letzten Lesung hinzu
gekommen. Dieser betrifft die Leistung der Anlage. Während zunächst
keine Einschränkung vorgesehen war, also auch Anlagen im Megawatt-Maßstab
uneingeschränkt möglich sein sollten, will man nun gezielt Großanlagen
auf der grünen Wiese verhindern. Ab 100 Kilowatt erhalten
Solarstromanlagen, die auf Freiflächen gebaut werden, gar keine Vergütung
mehr. »Soweit Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie nicht an oder auf baulichen Anlagen angebracht sind,
die vorrangig anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie dienen, beträgt die Leistungsgrenze 100 Kilowatt«,
heißt es im Gesetz. Für Anlagen in einem Gebäude hingegen liegt
diese Leistungsgrenze bei fünf Megawatt.
Die 100-Kilowatt-
und die 5-Megawatt-Grenze durchkreuzten zwar die ehrgeizigen Pläne
einiger Firmen und Universitäten, die größere Projekte schon in
Planung hatten. Streng genommen jedoch sind sie kein Hindernis. Frank
Asbeck, Vorstand der SolarWorld AG, plant bereits den Bau von fünf
Megawatt im Rahmen seines neu aufgelegten Sonnenfonds. Die
Begrenzungen hält der Unternehmer zwar für ärgerlich. Zur Not könnte
man aber große Anlagen stückeln oder die Landesbauordnung großzügig
auslegen. Diese nämlich definiert zumindest in seinem
Heimat-Bundesland Nordrhein-Westfalen als »bauliche Anlage« auch
Abgrabungen oder Aufschüttungen, ist Asbeck bereits informiert. Und
notfalls baue man als Unterkonstruktion eben einen riesigen Carport.
Die Solarverbände
sehen in der wenige Tage vor der letzten Lesung von dem
SPD-Abgeordneten Hermann Scheer durchgepaukten Begrenzung keinen
Beinbruch. Dabei ist der Sonnengemeinde weit Schlimmeres erspart
geblieben. Der vor zwei Jahren noch mit dem Weltsolarpreis
ausgezeichnete Sonnenstratege Scheer hätte die 100-kW-Grenze nämlich
am liebsten für alle Anlagen gesehen – egal, ob nun auf Messedächern,
Fassaden oder Wiesen. Sein Argument: Sonnenenergie sei eine dezentrale
Energieform. In zentrale Kraftwerke zu investieren sei für eine
Energiewirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien nicht angemessen. Im
Hinterkopf mag Scheer auch gehabt haben, dass Projekte mit mehr als
100 Kilowatt ohnehin nicht durch das 100.000-Dächer-Programm gefördert
werden, das den Kreditrahmen auf 500.000 Euro begrenzt. Und da Scheer
vom EEG ohnehin immer nur als »Ergänzungsgesetz zum 100.000-Dächer-Programm«
spricht, lag für ihn die Begrenzung der Anlagenleistung vermutlich
nahe.
Eine weitere,
ebenfalls im Zusammenhang mit dem 100.000-Dächer-Programm stehende
Begrenzung, ist dagegen kritischer. Demzufolge sollen nicht beliebig
viele Solarstromanlagen über das EEG garantiert vergütet werden,
sondern zunächst eine Gesamtleistung von maximal 350 Megawatt. Diese
Grenze sei am 22. November als Zugeständnis an SPD-Abgeordnete
notwendig gewesen, die sonst eine Vergütung von 99 Pfennig nicht
mitgetragen hätten, enthüllt Fell. Zu dieser Zeit hatte Hermann
Scheer sich noch gegen pauschale 99 Pfennig ausgesprochen, da er darin
unter anderem eine Überförderung beispielsweise von Fassadenanlagen
sah. Die 350-Megawatt-Grenze verteidigt Scheer dagegen als logisch: »Die
Begrenzung setzt sich aus den bereits installierten rund 50 Megawatt
zuzüglich der im 100.000-Dächer-Programm vorgesehenen 300 Megawatt
zusammen.«
Dass dies möglicherweise
ohne gravierende Folgen bleiben wird, ist vor allem dem
Unternehmensverband Solarwirtschaft zu verdanken. Deren Geschäftsführer
Körnig hat eine pfiffige Formulierung ausgearbeitet, die eine
Anschlussregelung garantiert. In dem Gesetzestext heißt es jetzt dank
Körnig: »Vor Entfallen der Vergütungspflicht trifft der Deutsche
Bundestag im Rahmen dieses Gesetzes eine Anschlussvergütungsregelung,
die eine wirtschaftliche Betriebsführung [...] in der Anlagentechnik
sicherstellt.«
Das
EEG ist keine Beihilfe
In den letzten Tagen vor der Abstimmung gab es noch einen letzten
Versuch aus dem Wirtschaftsministerium, das neue Gesetz zu verhindern.
So schlug Wirtschaftsminister Werner Müller vor, und sein Kollege
Finanzminister Hans Eichel stimmte zu, dass das Gesetz vor der dritten
Lesung noch der EU zur Ansicht vorgelegt werden solle. Ein Verfahren,
das Monate gedauert und dem Wettbewerbskommissar im Vorhinein schon
die Gelegenheit gegeben hätte, unliebsame Passi zu streichen. Dabei
handelt es sich aber auch nach Auffassung des Deutschen Bundestages
nicht um eine von der EU zu genehmigende Beihilfe. »In der ständigen
Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass nur
solche Vorteile als Beihilfen im Sinne des Vertrages anzusehen sind,
die unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt
werden. Das ist im EEG nicht der Fall.« Diese Mittel stammen nämlich
von den Stromverbrauchern. Kein Handlungsbedarf also für die EU.
Durch eine Blitzaktion einiger SPD-Abgeordneter konnte Eichel in
letzter Minute eines Besseren belehrt werden.
Anne
Kreutzmann
© PHOTON, März 2000
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Solar Verlags
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