»Ein irrer Erfolg«

99 Pfennig pro Kilowattstunde Solarstrom am 25. Februar vom Bundestag beschlossen

Ende Februar fand im Bundestag die dritte und damit letzte Lesung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes statt. Das Ziel, regenerative Stromerzeugung wirtschaftlich zu machen, wurde jetzt auch für Solarstrom erreicht. Dadurch könnte sich die Zahl der Solaranlagen in wenigen Jahren in Deutschland verzehnfachen.

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Dürfen sich feiern lassen: Hans-Josef Fell (rechts), Forschungspolitischer Sprecher der Grünen, und Carsten Körnig (links), Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, haben das EEG gegen viele Widerstände durchgesetzt.

»Es ist ein irrer Erfolg.« Das jedenfalls steht für den Grünen Bundestagsabgeordnete Hans-Josef-Fell unumstößlich fest. Er und seine beiden Mitarbeiter Carsten Pfeiffer und Volker Oschmann waren maßgeblich an der Ausarbeitung des »Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Eneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)« beteiligt; sogar mehr als nur beteiligt, denn genau genommen haben sie mit der Formulierung des Gesetzestextes die Arbeit des Wirtschaftsministeriums übernommen. Sehr zur Freude der Lobbyverbände. Denn das Nachfolgemodell des Stromeinspeisungsgesetzes trägt jetzt eine »grüne« Handschrift. Unter Experten gilt es als das weltweit mit Abstand fortschrittlichste Gesetz zur Markteinführung erneuerbarer Energien. Der Bundestag hat es am 25. Februar mit 328 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen und 217 Gegenstimmen angenommen.

Die wichtigsten Neuerungen

Das Stromeinspeisungsgesetz von 1991 hatte insbesondere Windkraftanlagen einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht – zumindest an Küstenstandorten. Auf diese Weise wurde innerhalb von nur neun Jahren die Zahl der Windkraftanlagen in der Bundesrepublik verhundertfacht. Ende 1999 waren in Deutschland 4.400 Megawatt installiert – etwa ein Drittel der weltweiten Kapazität.

Das alte Gesetz hatte jedoch zwei entscheidende Nachteile: Erstens war für den in der Produktion zehn Mal teureren Solarstrom die gleiche geringe Vergütung vorgesehen wie für Windstrom. Zweitens ist in einer Novelle 1998 die Summe aller Anlagen, für die das Gesetz gelten soll, beschränkt worden; der berüchtigte Fünf-Prozent-Deckel drohte im Norden der Republik bereits neue Projekte zu verhindern. Die Energieversorgungsunternehmen hätten in Kürze keinen Strom aus erneuerbaren Energien mehr in ihre Stromnetze aufnehmen müssen. Das wäre das Ende der Regenerativen in Deutschland gewesen – und zwar aller.

Beide Mängel sind nun durch das neue EEG behoben. Die Vergütung für Solarstrom beträgt 99 Pfennig, der Deckel ist ersatzlos gestrichen. Weitere Verbesserungen sind die Entkopplung der Vergütung vom Strompreis und die durchweg gestiegenen Vergütungen auch für die anderen erneuerbaren Energien. Lediglich Windkraftanlagen in sehr windreichen Gebieten bekommen etwas weniger. Dafür werden auf der anderen Seite Windkraftanlagen im Binnenland durch gestiegene Vergütungssätze besonders gefördert. Die Entkopplung der Vergütungshöhe vom durchschnittlichen Strompreis ist ein wichtiger Schritt. Bisher sank mit dem Strompreis automatisch auch die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde dadurch sehr schwierig.

Die Konditionen für Solarstrom

Solarstrom wird mit dem EEG deutlich besser vergütet als bisher. Gesetzlich vorgeschrieben ist jetzt eine Mindestvergütung von 99 Pfennig je Kilowattstunde über einen Zeitraum von 20 Jahren. Ab dem Jahr 2002 wird der Vergütungssatz automatisch um fünf Prozent gesenkt, so dass die Vergütung für alle Anlagen, die in dem Jahr gebaut werden, statt 99 Pfennig nur noch 94,1 Pfennig beträgt; dies gilt wiederum 20 Jahre lang. Im darauffolgenden Jahr werden Neuanlagen nur noch mit 89,3 Pfennig je Kilowattstunde vergütet, die 2004 gebauten nur noch mit 84,9 Pfennig. Altanlagen, die vor dem 1. Januar 2000 ans Netz gingen, erhalten ebenfalls 99 Pfennig über 20 Jahre. Die Vergütung wird ab Inkrafttreten des Gesetzes gezahlt.

Die Begrenzung auf 20 Jahre war in dem Entwurf, der am 16. Dezember im Bundestag diskutiert wurde, noch nicht vorgesehen. Dann jedoch gab es das Problem, die Konditionen des 100.000-Dächer-Programms anzupassen. Und hier würde sich eine zu hoch angesetzte Lebensdauer der Anlage – beispielsweise 30 oder mehr Jahre – negativ auf die zu gewährende Kredithöhe auswirken. Unrealistisch lange Laufzeiten von Solarstromanlagen, die in Wirklichkeit vielleicht nicht erreicht werden können, hätten dem Wirtschaftsministerium erlaubt, die Förderung über das 100.000-Dächer-Programm drastisch zu kürzen. Bei der 20-jährigen Frist lässt sich indes genau berechnen, wie die Konditionen des 100.000-Dächer-Programms angepasst werden müssen, damit durch das EEG auch für Solarstromanlagen ein wirtschaftlicher Betrieb möglich wird. Hierzu muss lediglich die Beschränkung der Finanzierung von nur 55 Prozent der Anlagenkosten über einen Null-Zins-Kredit, wie sie derzeit noch für Anlagen, die mit 99 Pfennig vergütet werden, vorgeschrieben ist, wegfallen. Weiterhin müssen die beiden letzten Halbjahresraten wie auch bisher erlassen werden. Die genauen Konditionen des 100.000-Dächer-Programms werden jedoch erst Ende März oder Anfang April feststehen. Wer jetzt jedoch darauf wartet, macht einen Fehler: Denn bislang ist das neue EEG noch nicht in Kraft. Formal müssen die Konditionen des 100.000-Dächer-Programms also noch nach dem alten Stromeinspeisungsgesetz bemessen werden.

Neben der Begrenzung der Vergütung auf 20 Jahre ist ein weiterer Deckel für die Photovoltaik zwischen der ersten und der letzten Lesung hinzu gekommen. Dieser betrifft die Leistung der Anlage. Während zunächst keine Einschränkung vorgesehen war, also auch Anlagen im Megawatt-Maßstab uneingeschränkt möglich sein sollten, will man nun gezielt Großanlagen auf der grünen Wiese verhindern. Ab 100 Kilowatt erhalten Solarstromanlagen, die auf Freiflächen gebaut werden, gar keine Vergütung mehr. »Soweit Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nicht an oder auf baulichen Anlagen angebracht sind, die vorrangig anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie dienen, beträgt die Leistungsgrenze 100 Kilowatt«, heißt es im Gesetz. Für Anlagen in einem Gebäude hingegen liegt diese Leistungsgrenze bei fünf Megawatt.

Die 100-Kilowatt- und die 5-Megawatt-Grenze durchkreuzten zwar die ehrgeizigen Pläne einiger Firmen und Universitäten, die größere Projekte schon in Planung hatten. Streng genommen jedoch sind sie kein Hindernis. Frank Asbeck, Vorstand der SolarWorld AG, plant bereits den Bau von fünf Megawatt im Rahmen seines neu aufgelegten Sonnenfonds. Die Begrenzungen hält der Unternehmer zwar für ärgerlich. Zur Not könnte man aber große Anlagen stückeln oder die Landesbauordnung großzügig auslegen. Diese nämlich definiert zumindest in seinem Heimat-Bundesland Nordrhein-Westfalen als »bauliche Anlage« auch Abgrabungen oder Aufschüttungen, ist Asbeck bereits informiert. Und notfalls baue man als Unterkonstruktion eben einen riesigen Carport.

Die Solarverbände sehen in der wenige Tage vor der letzten Lesung von dem SPD-Abgeordneten Hermann Scheer durchgepaukten Begrenzung keinen Beinbruch. Dabei ist der Sonnengemeinde weit Schlimmeres erspart geblieben. Der vor zwei Jahren noch mit dem Weltsolarpreis ausgezeichnete Sonnenstratege Scheer hätte die 100-kW-Grenze nämlich am liebsten für alle Anlagen gesehen – egal, ob nun auf Messedächern, Fassaden oder Wiesen. Sein Argument: Sonnenenergie sei eine dezentrale Energieform. In zentrale Kraftwerke zu investieren sei für eine Energiewirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien nicht angemessen. Im Hinterkopf mag Scheer auch gehabt haben, dass Projekte mit mehr als 100 Kilowatt ohnehin nicht durch das 100.000-Dächer-Programm gefördert werden, das den Kreditrahmen auf 500.000 Euro begrenzt. Und da Scheer vom EEG ohnehin immer nur als »Ergänzungsgesetz zum 100.000-Dächer-Programm« spricht, lag für ihn die Begrenzung der Anlagenleistung vermutlich nahe.

Eine weitere, ebenfalls im Zusammenhang mit dem 100.000-Dächer-Programm stehende Begrenzung, ist dagegen kritischer. Demzufolge sollen nicht beliebig viele Solarstromanlagen über das EEG garantiert vergütet werden, sondern zunächst eine Gesamtleistung von maximal 350 Megawatt. Diese Grenze sei am 22. November als Zugeständnis an SPD-Abgeordnete notwendig gewesen, die sonst eine Vergütung von 99 Pfennig nicht mitgetragen hätten, enthüllt Fell. Zu dieser Zeit hatte Hermann Scheer sich noch gegen pauschale 99 Pfennig ausgesprochen, da er darin unter anderem eine Überförderung beispielsweise von Fassadenanlagen sah. Die 350-Megawatt-Grenze verteidigt Scheer dagegen als logisch: »Die Begrenzung setzt sich aus den bereits installierten rund 50 Megawatt zuzüglich der im 100.000-Dächer-Programm vorgesehenen 300 Megawatt zusammen.«

Dass dies möglicherweise ohne gravierende Folgen bleiben wird, ist vor allem dem Unternehmensverband Solarwirtschaft zu verdanken. Deren Geschäftsführer Körnig hat eine pfiffige Formulierung ausgearbeitet, die eine Anschlussregelung garantiert. In dem Gesetzestext heißt es jetzt dank Körnig: »Vor Entfallen der Vergütungspflicht trifft der Deutsche Bundestag im Rahmen dieses Gesetzes eine Anschlussvergütungsregelung, die eine wirtschaftliche Betriebsführung [...] in der Anlagentechnik sicherstellt.«

Das EEG ist keine Beihilfe

In den letzten Tagen vor der Abstimmung gab es noch einen letzten Versuch aus dem Wirtschaftsministerium, das neue Gesetz zu verhindern. So schlug Wirtschaftsminister Werner Müller vor, und sein Kollege Finanzminister Hans Eichel stimmte zu, dass das Gesetz vor der dritten Lesung noch der EU zur Ansicht vorgelegt werden solle. Ein Verfahren, das Monate gedauert und dem Wettbewerbskommissar im Vorhinein schon die Gelegenheit gegeben hätte, unliebsame Passi zu streichen. Dabei handelt es sich aber auch nach Auffassung des Deutschen Bundestages nicht um eine von der EU zu genehmigende Beihilfe. »In der ständigen Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass nur solche Vorteile als Beihilfen im Sinne des Vertrages anzusehen sind, die unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt werden. Das ist im EEG nicht der Fall.« Diese Mittel stammen nämlich von den Stromverbrauchern. Kein Handlungsbedarf also für die EU. Durch eine Blitzaktion einiger SPD-Abgeordneter konnte Eichel in letzter Minute eines Besseren belehrt werden. 

 

Anne Kreutzmann
© PHOTON, März 2000
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