Bundespräsident unterzeichnet EEG

Ab 1. April 2000 werden 99 Pfennig für Solarstrom gezahlt

Nachdem der Bundesrat am 17.März dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt hatte, fehlten für das Inkrafttreten lediglich noch die Unterschriften des Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Bundespräsident Johannes Rau hat am 29.März das EEG unterschrieben, eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll bereits am 31.März erfolgen. Damit wird das wohl fortschrittlichste Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien am 1.April in Kraft treten.

Die Konditionen des 100.000-Dächer-Programms stehen jedoch noch  immer nicht fest. Da bundesweit durch das EEG eine erhöhte Vergütung von 99 Pfennig für jede in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom garantiert wird, hatte das Wirtschaftsministerium angekündigt, die Konditionen des 100.000-Dächer-Programms anzupassen. »Wir sollten die neuen Bedingungen bereits am 27.März erhalten«, so Cordule Mastmann von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW hat bereits angekündigt, ab dem 1.April eingehende Förderanträge vorerst nicht zu bearbeiten.

Das Bundeswirtschaftsministerium wartet derzeit noch auf die Rückmeldung des Bundesfinanzministeriums. Folgende Konditionen werden von Insidern erwartet:

Beibehaltung des Null-Zins-Kredits sowie Finanzierung der vollen Investitionssumme. Der Erlaß der letzten beiden Halbjahresraten wird vermutlich wegfallen. Ein Tip für Schnellentschlossene: die KfW bearbeitet Anträge, die bis zum 31.März eingehen, noch zu den ursprünglichen Konditionen, die einen Erlaß der letzten beiden Raten mit einschließen.

Endgültige Fassung des Gesetzestextes, wie er am 1.April in Kraft tritt.

 

Anne Kreutzmann
© PHOTON, 29. März 2000
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Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien: Der Wortlaut
Gesetzesentwurf zum Stromeinspeisegesetz:
Entwurf der Regierungsfraktionen
»Ein irrer Erfolg«:
99 Pfennig beschlossen