
Bundespräsident
unterzeichnet EEG
Ab 1. April 2000
werden 99 Pfennig für Solarstrom gezahlt
Nachdem der
Bundesrat am 17.März dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt
hatte, fehlten für das Inkrafttreten lediglich noch die
Unterschriften des Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im
Bundesanzeiger. Bundespräsident Johannes Rau hat am 29.März das EEG
unterschrieben, eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll bereits
am 31.März erfolgen. Damit wird das wohl fortschrittlichste Gesetz
zur Förderung erneuerbarer Energien am 1.April in Kraft treten.
Die Konditionen des
100.000-Dächer-Programms stehen jedoch noch immer nicht fest.
Da bundesweit durch das EEG eine erhöhte Vergütung von 99 Pfennig
für jede in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde
Solarstrom garantiert wird, hatte das Wirtschaftsministerium
angekündigt, die Konditionen des 100.000-Dächer-Programms
anzupassen. »Wir sollten die neuen Bedingungen bereits am 27.März
erhalten«, so Cordule Mastmann von der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW). Die KfW hat bereits angekündigt, ab dem 1.April
eingehende Förderanträge vorerst nicht zu bearbeiten.
Das
Bundeswirtschaftsministerium wartet derzeit noch auf die Rückmeldung
des Bundesfinanzministeriums. Folgende Konditionen werden von Insidern
erwartet:
Beibehaltung des
Null-Zins-Kredits sowie Finanzierung der vollen Investitionssumme. Der
Erlaß der letzten beiden Halbjahresraten wird vermutlich wegfallen.
Ein Tip für Schnellentschlossene: die KfW bearbeitet Anträge, die
bis zum 31.März eingehen, noch zu den ursprünglichen Konditionen,
die einen Erlaß der letzten beiden Raten mit einschließen.
Endgültige Fassung
des Gesetzestextes,
wie er am 1.April in Kraft tritt.
Anne
Kreutzmann
© PHOTON, 29. März 2000
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