Was zum Jahreswechsel bei 100.000-Dächer-Darlehen und Einspeisevergütung zu beachten ist

22.10.2003: Wer ein Darlehen aus dem 100.000-Dächer-Programm erhalten hat, sollte seine Solarstromanlage noch bis zum Jahresende ans Netz bringen. Anderenfalls fordert die KfW wegen der erhöhten Einspeisevergütung, die rückwirkend zum 1. Januar 2004 gelten soll, das Darlehen zurück. Bei einer Finanzierung über das CO2-Minderungsprogramm kann man die Solaranlage noch in diesem Jahr bauen und die höhere Vergütung erhalten, wenn man sie erst nach dem 1. Januar in Betrieb nimmt. 

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Entscheidender Zeitpunkt: Ob eine Solarstromanlage vor oder nach dem 31. Dezember 2003 ans Netz angeschlossen wird, hat sowohl Auswirkung auf ein Darlehen aus dem 100.000-Dächer-Programm als auch auf die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Eigentlich müsste Steffen Belikat glücklich sein. Der Telekom-Mitarbeiter aus Töplitz bei Potsdam gehört zu denjenigen, die beim 100.000-Dächer-Programm noch rechtzeitig zum Zuge kamen. Am 23. April stellte er seinen Antrag auf ein zinsgünstiges Darlehen für eine Solarstromanlage mit 4,9 Kilowatt Leistung, am 12. August schickte die KfW-Bankengruppe den Bewilligungsbescheid. Doch Belikat hat ein Problem: Das Haus, auf das die Solaranlage montiert werden soll, ist noch nicht fertig. Mit einer Installation bis zum 31. Dezember könnte es knapp werden.

Wenn die Anlage erst 2004 in Betrieb geht, wird sie aller Voraussicht nach unter die novellierte Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fallen. Der Entwurf des Bundesumweltministeriums sieht in den Übergangsbestimmungen von Paragraf 22 für Solarstromanlagen eine höhere Einspeisevergütung vor – für Dachanlagen unter 30 Kilowatt Leistung 59 Cent pro Kilowattstunde (kWh) –, »sofern die Anlage nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen worden ist«. 

Belikats Problem steckt in den Details der KfW-Darlehensbedingungen. Dort steht: »Eine Kombination dieses Darlehens mit einer Einspeisevergütung auf Basis eines novellierten EEG ist ausgeschlossen. Die Einspeisevergütung darf somit, sofern die Anlage im Jahr 2003 in Betrieb genommen wird, 45,7 Cent pro kWh bzw. 43,4 Cent pro kWh bei Inbetriebnahme im Jahr 2004 nicht überschreiten. Die Vereinbarung einer höheren Einspeisevergütung führt zur Kündigung und ggf. Berechnung von Zinszuschlägen.« Karin Freier, für Solarenergie zuständige Mitarbeiterin im Bundesumweltministerium, bestätigt: »Es gibt keine Kombinierbarkeit.«

Falls Steffen Belikat es nicht schafft, seine Solaranlage bis zum 31. Dezember in Betrieb zu nehmen, müsste er also sein Darlehen aus dem 100.000-Dächer-Programm zurückgeben. Auf das CO
2-Minderungsprogramm der KfW kann er persönlich nicht ausweichen, weil er daraus schon ein Darlehen für Energiesparmaßnahmen und eine Wärmepumpe bis zum maximalen Kreditrahmen ausgeschöpft hat. Um das Darlehen aus dem 100.000-Dächer-Programm bei einem Netzanschluss im Jahr 2004 trotzdem zu retten, bliebe ihm nichts anderes übrig, als mit dem Netzbetreiber eine Einspeisevergütung von 43,4 Cent pro Kilowattstunde zu vereinbaren. Belikat will es darauf nicht ankommen lassen und auf jeden Fall den Stichtag 31. Dezember einhalten: »Ich habe mich damit abgefunden, dass ich bei Eis und Schnee den Installateur aufs Dach schicke.«

Eine andere Frage treibt jene um, die beim 100.000-Dächer-Programm nicht mehr zum Zug gekommen sind. Sie könnten eine Solarstromanlage, finanziert über ein Darlehen aus dem CO
2-Minderungsprogramm, noch in diesem Jahr bauen, wollen aber die – sehr wahrscheinlich – höhere Einspeisevergütung nach dem novellierten EEG bekommen. Das ist durchaus möglich: Die installierte Anlage darf in diesem Fall nicht vor dem 1. Januar 2004 ans Netz angeschlossen werden; auch die schriftliche Mitteilung an den Netzbetreiber, dass die Anlage betriebsbereit ist, darf erst ab Januar losgeschickt werden. Denn »Inbetriebnahme ist das erstmalige Anbieten von Strom zur Einspeisung in das Netz«, heißt es in Paragraf 3 des Entwurfs zur EEG-Novelle. Wenn man diese beiden Bedingungen beachtet, steht dem Anspruch auf die novellierte Einspeisevergütung nichts mehr im Weg.

 

 

 

 

Johannes Bernreuter
© PHOTON, 2003
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