Bundesrat kritisiert Regierungsentwurf zur
EEG-Novelle
14.02.2004: Mit einer am 13. Februar
verabschiedeten Entschließung hat der Bundesrat gravierende Einwände
gegen das von der Regierung vorgelegte »Gesetz zur Neuregelung des
Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich« – die so
genannte EEG-Novelle – erhoben.
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© Bundesrat |
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Bedenkenträger: Der Bundesrat lehnt die EEG-Novelle weiterhin ab
– wird sie jedoch nicht verhindern können. |
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Dies war auch nicht anders zu erwarten:
Schon als sich die Länderkammer im Dezember letzten Jahres mit dem »EEG-Vorschaltgesetz«
zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Solarstromanlagen
befasste und nur unter Vorbehalten zustimmte, hatte sich die Ablehnung
des Gesamtpakets abgezeichnet.
Das Resultat liegt nun in Form einer Entschließung vor, die den
EEG-Entwurf als »insgesamt überarbeitungsbedürftig« klassifiziert.
Dabei decken sich zumindest manche der im Bundesrat geäußerten
Bedenken mit den Kritikpunkten, die bei der ersten Lesung im Bundestag
am 16. Januar von der CDU / CSU-Opposition vorgebracht wurden. Deren
umweltpolitischer Sprecher Peter Paziorek (CDU) hatte den
Regierungsentwurf »so nicht zustimmungsfähig« genannt und zwei
Wochen darauf auch den Zeitplan für die Novelle in Frage gestellt.
Zunächst, so Paziorek, müssten die zu erwartenden Kosten für den
Ausbau der Stromnetze und die Bereitstellung von Regelenergie genauer
untersucht werden. Vor der weiteren Beratung solle der Bundestag womöglich
eine in Arbeit befindliche Studie der Deutschen Energie-Agentur (Dena)
zu diesem Thema abwarten. Auch der Bundesrat zielt nun auf diese
Punkte ab. Eine »Gefährdung der Stromversorgung durch
vorrangberechtigte Stromeinspeisung« müsse ausgeschlossen, ein
entsprechender Ausbau der Netze durch vereinfachte
Genehmigungsverfahren ermöglicht werden.
Insgesamt ergeben die diversen Punkte der Entschließung ein leicht
indifferentes Bild. So wird einerseits eine Erhöhung der Vergütung für
Strom aus Biomassekraftwerken gefordert; die bei weitem zu tief
angesetzten Tarife gelten auch den Interessenverbänden der
Erneuerbare-Energien-Branche ebenso wie vielen Experten von SPD und Bündnis
90 / Die Grünen als wesentlicher Schwachpunkt des jetzigen Entwurfs.
Indem er gleichzeitig jedoch eine Deckelung der jährlich neu zu
installierenden Windkraftanlagenleistung in Kombination mit einem
Ausschreibungsverfahren und damit die Abkehr von gesetzlich
garantierten Einspeisevergütung fordert, macht der Bundesrat erneut
deutlich, dass er das gesamte Prinzip des EEG weiterhin ablehnt.
Derlei Fundamentalopposition mag ihren Grund indes auch darin haben,
dass sie weit gehend folgenlos ist: Das Gesetz bedarf keiner
Zustimmung durch die Länder.
Ihre grundsätzlichen Bedenken äußert die Bundesrats-Mehrheit natürlich
dennoch: Man halte es für »unrealistisch«, dass die Regierung bis
2020 einen Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung von 20
Prozent in der Begründung des EEG festschreiben will. Schon das
jetzige Ziel von 12,5 Prozent bis 2010 erfordere »erhebliche
technische und finanzielle Anstrengungen«. Dass er selbst ein
bedeutendes Hindernis auf dem Weg zu dieser Vorgabe darstellt, lässt
der Bundesrat in seiner Entschließung hingegen unerwähnt.
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