Bundesrat kritisiert Regierungsentwurf zur EEG-Novelle

14.02.2004: Mit einer am 13. Februar verabschiedeten Entschließung hat der Bundesrat gravierende Einwände gegen das von der Regierung vorgelegte »Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich« –  die so genannte EEG-Novelle – erhoben. 

 

© Bundesrat

Bedenkenträger: Der Bundesrat lehnt die EEG-Novelle weiterhin ab – wird sie jedoch nicht verhindern können.

 

Dies war auch nicht anders zu erwarten: Schon als sich die Länderkammer im Dezember letzten Jahres mit dem »EEG-Vorschaltgesetz« zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Solarstromanlagen befasste und nur unter Vorbehalten zustimmte, hatte sich die Ablehnung des Gesamtpakets abgezeichnet.

Das Resultat liegt nun in Form einer Entschließung vor, die den EEG-Entwurf als »insgesamt überarbeitungsbedürftig« klassifiziert. Dabei decken sich zumindest manche der im Bundesrat geäußerten Bedenken mit den Kritikpunkten, die bei der ersten Lesung im Bundestag am 16. Januar von der CDU / CSU-Opposition vorgebracht wurden. Deren umweltpolitischer Sprecher Peter Paziorek (CDU) hatte den Regierungsentwurf »so nicht zustimmungsfähig« genannt und zwei Wochen darauf auch den Zeitplan für die Novelle in Frage gestellt. Zunächst, so Paziorek, müssten die zu erwartenden Kosten für den Ausbau der Stromnetze und die Bereitstellung von Regelenergie genauer untersucht werden. Vor der weiteren Beratung solle der Bundestag womöglich eine in Arbeit befindliche Studie der Deutschen Energie-Agentur (Dena) zu diesem Thema abwarten. Auch der Bundesrat zielt nun auf diese Punkte ab. Eine »Gefährdung der Stromversorgung durch vorrangberechtigte Stromeinspeisung« müsse ausgeschlossen, ein entsprechender Ausbau der Netze durch vereinfachte Genehmigungsverfahren ermöglicht werden. 

Insgesamt ergeben die diversen Punkte der Entschließung ein leicht indifferentes Bild. So wird einerseits eine Erhöhung der Vergütung für Strom aus Biomassekraftwerken gefordert; die bei weitem zu tief angesetzten Tarife gelten auch den Interessenverbänden der Erneuerbare-Energien-Branche ebenso wie vielen Experten von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen als wesentlicher Schwachpunkt des jetzigen Entwurfs. Indem er gleichzeitig jedoch eine Deckelung der jährlich neu zu installierenden Windkraftanlagenleistung in Kombination mit einem Ausschreibungsverfahren und damit die Abkehr von gesetzlich garantierten Einspeisevergütung fordert, macht der Bundesrat erneut deutlich, dass er das gesamte Prinzip des EEG weiterhin ablehnt. Derlei Fundamentalopposition mag ihren Grund indes auch darin haben, dass sie weit gehend folgenlos ist: Das Gesetz bedarf keiner Zustimmung durch die Länder.

Ihre grundsätzlichen Bedenken äußert die Bundesrats-Mehrheit natürlich dennoch: Man halte es für »unrealistisch«, dass die Regierung bis 2020 einen Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung von 20 Prozent in der Begründung des EEG festschreiben will. Schon das jetzige Ziel von 12,5 Prozent bis 2010 erfordere »erhebliche technische und finanzielle Anstrengungen«. Dass er selbst ein bedeutendes Hindernis auf dem Weg zu dieser Vorgabe darstellt, lässt der Bundesrat in seiner Entschließung hingegen unerwähnt.

 

Jochen Siemer
© PHOTON, 2004
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